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Thema: Frage zur Rechnungsstellung für Logo vom 17.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Frage zur Rechnungsstellung für Logo
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Nienna
Threadersteller

Dabei seit: 13.05.2006
Ort: BaWü
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 17.09.2008 17:01
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Frage zur Rechnungsstellung für Logo

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Hallo,
eines vorneweg, das ist jetzt keine Frage wieviel meine Arbeit wert ist. *zwinker*
Folgendes:
Habe hier einen Auftrag, der neben einem Flyer und Briefkopf mitunter auch ein Logo beinhaltet. Klar, habe einen Stundensatz, den ich auch beim Flyer anwende. Allerdings ist es ja bekannt, dass Logos doch etwas teurer sind. Da mein Kunde sofort mit meinem Vorschlag zufrieden war und ich wohl auch den Geschmack getroffen hatte, komme ich, wenn ich nur die Zeit berechne auf keinen "angemessenen" Betrag.
Wie soll man das in der Rechnung formulieren, bzw. wie war das denn mit diesem "Haltbarkeitsdatum" (sorry, mir fällt das richtige Wort jetzt nicht ein) von so konstanten Sachen wie Logos?

Hmm, auf der anderen Seite wird dieses Logo bis jetzt auch nicht so groß verwendet, sprich keine Geschäftsausstattung- nur eben den Rechnungskopf.

Wäre super, wenn mir jemand einen Tipp hätte.
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capoo

Dabei seit: 07.01.2008
Ort: Leipzig
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 17.09.2008 17:11
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versuch doch zum einen über rechte zu gehen, also wer darf es verwenden und wofür... wenn der kunde z.b. die vektordatei für sich will zahlt er mehr.
zum anderen machste ne "kreativitätspauschale" - nich lachen - ich hab das so gelernt *zwinker*
das sind 30-40% vom gesamtpreis (ohne MwSt.) zusätzlich drauf gerechnet - quasi der preis für deine geistigen ergüsse...


ma ne ganz dumme frage: hast du keine preisliste?
ich hab mir noch zu meiner freelancerzeit ma eine angelegt, in dem ich von 3 versch. agenturen bei uns angebote für alle was ich auch mach eingeholt hab - danch hatte ich mir festpreise für so kleinkram wie logo, briefbögen, flyer in unterschiedl. größen etc. gesetzt -- is find ich einfacher - auch für den kunden, weil du ihm die geben kannst und er hat ne richtlinie... ich kam so immer gut weg und kunde hat auch nie gemeckert....
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.09.2008 17:13
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Für das Erstellen/Designen/Gestalten/whatever einer Wort/Bildmarke für ihren Pudelfrisiersalon berechne ich Ihnen den Betrag von 1190€ (darin enthaltende Mehrwersteuer 190€). * Keine Ahnung... *
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 17.09.2008 17:25
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was willst du denn jetzt genau wissen? wie du das nutzungsrecht berechnen kannst? oder ob es schlauer gewesen wäre dem kunden vorher eine angebot zu machen indem man auch gleich den preis und das nutzungsrecht schriftlich festhält?

Nienna hat geschrieben:
Da mein Kunde sofort mit meinem Vorschlag zufrieden war und ich wohl auch den Geschmack getroffen hatte, komme ich, wenn ich nur die Zeit berechne auf keinen "angemessenen" Betrag.


vielleicht stimmt dein stundensatz auch einfach nicht.
 
Nienna
Threadersteller

Dabei seit: 13.05.2006
Ort: BaWü
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.09.2008 09:08
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Naja, ich hab die Liste vom AGD, die ich aber für etwas überzogen halte, zumal mein Gewerbe parallel zu meiner Festanstellung läuft und ich von so nem Mini-Auftrag nicht überleben muss. Mein Stundensatz strimmt deshalb trotzdem ( will ja die Branche nicht kaputt machen), nur wenn ich ca. 2 Stunden inklusive Ideenfindung (es war echt schnell gemacht) für ein Logo brauche, das sowieso so gut wie nie benutzt wird und ich dann noch weiß, dass nicht viel im Budget ist, dann fällt mir die zusätzliche Berechnung etwas schwerer. Das mit der Kreativitätspauschale hört sich aufjedenfall mal gut an.

Und ich geb offen zu , dass ich nicht die Heldin im verkaufen bin...
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 18.09.2008 09:36
Titel

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was der kunde damit macht kann dir ja erst mal schnuppe sein. er hat immerhin eine dienstleistung in anspruch genommen die summe X wert ist. und da man was einmaliges bei einem logo gestalten sollte wird der X um nutzungsrecht erweitert (x+N). aber jetzt wieder den mitleidsbonus abziehen? das wird in anderen branchen ja auch nicht gemacht. eine reparatur an der karre kosten ja auch nicht weniger, nur weil du nicht so viel geld hast.

was hast du denn dem kunden als preis genannt oder wird er jetzt mit der rechnung überrascht?
 
Nienna
Threadersteller

Dabei seit: 13.05.2006
Ort: BaWü
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.09.2008 10:52
Titel

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Ich nenne hier doch keine Preise *zwinker*

Ich glaube überrascht wird der Kunde nicht wirklich sein, wir haben schon eine Preisvorstellung ausgehandelt- habe auch von Anfang an, noch bevor ich irgendwas gemacht habe, meinen Stundensatz genannt + dass ein Logo schon etwas teurer wird.
Die Grundfrage ist ja auch, wie ich das am Besten in der Rechnung formuliere: gebe ich für das Logo überhaupt eine Arbeitszeit an, oder läuft das eher auf eine Pauschale raus?
Wie gesagt, ich brauche jetzt nicht unbedingt Preise, was so ein Logo wert ist.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.09.2008 11:49
Titel

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Nienna hat geschrieben:
Die Grundfrage ist ja auch, wie ich das am Besten in der Rechnung formuliere: gebe ich für das Logo überhaupt eine Arbeitszeit an, oder läuft das eher auf eine Pauschale raus?


Wurde dir oben schon beantwortet … du brauchst keine Stunden angeben!
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