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Thema: Frage zu Existenzgründerzuschuss vom 23.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Frage zu Existenzgründerzuschuss
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Va1985Th
Threadersteller

Dabei seit: 11.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.09.2009 10:04
Titel

Frage zu Existenzgründerzuschuss

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Hallo,
ich habe eine Frage zum Existenzgründerzuschuss.

Wenn ich vorerst ein Kleingewerbe anmelde, um neben meinem normalen Job nur nebenbei zu arbeiten und ich z.B. in 6 Monaten komplett auf die Selbstständigkeit umsattel, steht mir der Existenzgründerzuschuss dann noch zu in 6 Monaten? Weil meines wissens steht der Zuschuss nur denen zu, die in den letzten 24 Monaten kein Gewerbe in dieser Branche angemeldet hatten.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit dieser Situation und kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus!
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 23.09.2009 10:20
Titel

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also "zustehen" tut dir erstmal garnichts. das amt "kann" nach anstragstellung deinen antrag bewilligen oder ihn auch ablehnen wenn sie aus deinem vorhaben ersehen dass du damit nicht erfolgreich werden könntes und aufgrund deiner mangelnden erfahrung das ganze zum scheitern verurteilt ist.

einen antrag kann jeder stellen, der mindestens 1 tag arbeitslos gemeldet ist und sofern du noch anspruch auf arbeitslosengeld von mindestens 90 tagen hat. ob du ein nebengewerbe hast spielt erstmal keine rolle. dein nebengewerbe darf solange du arbeitslos bist nicht mehr als 15 stunden die woche ausgeübt werden, denn sonst wärst du ja theoretisch ja auch nicht arbeitslos.

bei bewilligung hast du anspruch auf 9 monate gründungszuschuss (arbeitslosengeld + 300,- für die soziale absicherung). nach ablauf des gründungszuschusses kannst du einen erneuten antrag stellen, damit du weitere 6 monate die 300,- für die soziale absicherung bekommst. darauf hast du aber keinen anspruch, muss also nicht, sonder "kann" von der agentur bewilligt werden.


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mi 23.09.2009 10:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 23.09.2009 20:45
Titel

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Va1985Th hat geschrieben:
Wenn ich vorerst ein Kleingewerbe anmelde, um neben meinem normalen Job nur nebenbei zu arbeiten und ich z.B. in 6 Monaten komplett auf die Selbstständigkeit umsattel, steht mir der Existenzgründerzuschuss dann noch zu in 6 Monaten?


nein, Existenzgründerzuschuss kann nur von Arbeitslosen bentragt werden.

Wenn man noch einen job hat und das (zunächst) als nebengewerbe aufzieht, kann man in der Regel Kleinkredite bei der KfW oder ähnliches bekommen.

Einfach den job kündigen und sich arbeitslos melden geht auch nicht, weil es dann erst eine Sperre von der AfA gibt.
Sich kündigen lassen - theoretisch ja- nur muss man sich auch dann schon 3 Monate vor dem Antrag auf ALG I bei der AfA arbeitssuchend melden und sich natürlich auch auf Jobangebote bewerben...
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