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Thema: [Frage]später arbeitslos melden - Konsequenzen? vom 09.06.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> [Frage]später arbeitslos melden - Konsequenzen?
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Katzalacke
Threadersteller

Dabei seit: 24.09.2003
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 09.06.2004 10:08
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[Frage]später arbeitslos melden - Konsequenzen?

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Hallo an alle!

Wenn man diesen IHK-Bescheid bekommt (von wegen bestanden oder auch nicht) und nicht übernommen wird, muss man doch noch am selben Tag beim Arbeitsamt vorsprechen. Hat jemand ne Ahnung, ob es irgendwelche größeren Konsequenzen nach sich zieht, wenn man dies einige Tage später erledigt?

Danke im Vorraus!


Zuletzt bearbeitet von Katzalacke am Mi 09.06.2004 10:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Barett

Dabei seit: 24.02.2003
Ort: LK GF
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 09.06.2004 10:21
Titel

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ich bin der meinung, dass du dann das geld der tage die du nicht arbeitslos gemeldet warst nicht bekommst.

als ich meine kündigung bekommen habe war das an einem freitag mittag und da hatte das aamt schon zu, bin dann halt montag morgen hingegangen. kündigung war allerdings zu dem zeitpunkt noch nicht wirksam, hatte urlaub.

würde auf jeden fall so schnell wie möglich hingehen, allein weil das ja auch etwas aufwand macht von der verwaltung her, und da die eh nich die schnellsten sind da würd ich da wirklich nich warten - in deinem eigenem interesse solltest du möglichst fix da hinugehen und bescheidsagen Lächel
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hyko

Dabei seit: 29.04.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.06.2004 10:41
Titel

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es stimmt was barett schreibt, wenn du gekündigt wirst, so schnell zur agentur für arbeit, damit du auch dein geld bekommst. wenn du weisst das du zum 30.6 gehen musst, heute noch hin oder morgen, damit der beamtenapparat sich schon mal in bewegung setzen kann, dauert nämlich auch seine zeit bis die zahlen 4-6wochen kannst du einrechnen das das dauert und da hast du erstmal kein geld, wenn es eng wird kann eine vorrauszahlung beantragt werden.
du bekommst dann geld für den ersten tag ohne arbeit, aber nur, wenn du dich vorher oder an diesem tag gemeldet hast
grüsse
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derrolf

Dabei seit: 26.01.2004
Ort: ist mir peinlich
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.06.2004 10:45
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ok das mit dem geld stimmt aber wichtiger ist:

solltest du abends z.b.noch einen unfall haben nimmt dich das a-amt nicht auf da du nicht zu vermitteln bist. ausserdem bist du in der zeit (auch nur halben tag) nicht versichert. einer freundin ist das passiert, abends zeh gebrochen und das wars. die neue stelle konnte sie nicht anfangen und das a-amt hat gesagt sie hätte sich direkt melden müssen.

du kannst dich auch schon bevor du die kündigung hast da melden, dann bekommst du dein geld etwas schneller.
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Katzalacke
Threadersteller

Dabei seit: 24.09.2003
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 09.06.2004 16:00
Titel

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danke erstmal für die infos. war auch schon vor nem monat etwa da. da konnte ich denen halt aber nur sagen, dass ich dann und dann prüfungen habe, die dann auf später verlegt wurden...die kacke ist ja dass mir niemand ne verbindliche angabe dazu machen kann, wann ich den bescheid in der hand habe.
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.06.2004 16:24
Titel

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Sprich mal mit dem Vorsitzenden Deines Prüfungsausschusses. Der müsste wissen wann der Termin der Beschlussfassung ist.

PS Falls Du nicht bestanden hast wird Dein Ausbildungsvertrag fortgesetzt. Der endet erst mit bestehen der Prüfung... *zwinker*

Wichtig sit das Du dich Termingerecht beim Arbeitsamt meldest da sonst s.o. keine Versicherung besteht. (Kranken- Renten-)


Zuletzt bearbeitet von joki am Mi 09.06.2004 16:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Katzalacke
Threadersteller

Dabei seit: 24.09.2003
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 09.06.2004 16:38
Titel

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joki hat geschrieben:
Sprich mal mit dem Vorsitzenden Deines Prüfungsausschusses. Der müsste wissen wann der Termin der Beschlussfassung ist.

PS Falls Du nicht bestanden hast wird Dein Ausbildungsvertrag fortgesetzt. Der endet erst mit bestehen der Prüfung... *zwinker*

Wichtig sit das Du dich Termingerecht beim Arbeitsamt meldest da sonst s.o. keine Versicherung besteht. (Kranken- Renten-)


na jut, dann begeb ich mich morgen mal dorthin....
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.06.2004 18:15
Titel

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Ich würde mich sofort arbeitslos melden. Ob bestanden oder nicht. Widerrufen kann man immer noch.
Aber die könnten auf die Idee kommen, dir etwas abzuziehen, weil du dich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast.

Meiner Verlobten haben die was vom Arbeitslosengeld abgezogen, weil sie sich nicht ein Jahr(!) im Vorraus zum Ende eines Lehrgangs arbeitslos gemeldet hat. Obwohl sie eigentlich davon ausging, sofort Arbeit zu kriegen. Die Spinner vom AA haben argumentiert, dass die Anstellung mit dem Lehrgang endete. Dass sie danach doch nichts bekommt, erfuhr sie aber gerade mal 1 Monat vorher.

Der Staat bescheißt uns, wo er kann.
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