mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 20.04.2024 03:06 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Frage ... Kunde meldet sich nicht, Projekt geht nicht weiter vom 10.04.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Frage ... Kunde meldet sich nicht, Projekt geht nicht weiter
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter
Autor Nachricht
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 10.04.2012 14:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

suncruise305 hat geschrieben:
Ich kann also ohne Abnahme vom Kunden auf Grund das er unerreichbar ist meine geleisteten Leistungen in Rechnung stellen?


Das ist doch hoffentlich Realsatire?
 
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 10.04.2012 15:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

über eine "erbrachte leistung" kannst du durchaus eine rechnung stellen. ihr hattet einen zeitplan und der ist überschritten. wie lange möchtest du denn noch warten? oder hattest du bisher keinen aufwand? der kunde wird sich dann vlt auch melden.
 
Anzeige
Anzeige
suncruise305
Threadersteller

Dabei seit: 05.09.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.04.2012 15:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Doch klar ... ich hoffe, dass er sich dann melden wird und ich mich dann nicht auch noch mit Mahnungen rum schlagen muss -.-
  View user's profile Private Nachricht senden
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.04.2012 15:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

someonesdaughter hat geschrieben:
Ja, das haben jetzt sicher alle verstanden. Warum machst du nicht einfach, was dir geraten wird?

Nu lass sie doch einfach mal ein bisschen Frust ablassen. Schadet ja nix und dafür ist das Forum ja auch da *zwinker*

suncruise305 hat geschrieben:
Ich kann also ohne Abnahme vom Kunden auf Grund das er unerreichbar ist meine geleisteten Leistungen in Rechnung stellen?

Sieh die Rechnung einfach als Mittel, damit
a) du dein wohlverdientes Geld für die bereits geleistete (nachweisbare) Arbeit bekommst. Dein Kunde soll zahlen und kann sich dann entscheiden, ob du noch weiter für ihn arbeitest bis zur wirklichen Abnahme.
b) damit sich dein Kunde endlich mal gezwungen sieht, sich bei dir zurückzumelden und dich dann wohl auch endlich mal richtig ernst nimmt *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
suncruise305
Threadersteller

Dabei seit: 05.09.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.04.2012 15:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

GreenMan hat geschrieben:
someonesdaughter hat geschrieben:
Ja, das haben jetzt sicher alle verstanden. Warum machst du nicht einfach, was dir geraten wird?

Nu lass sie doch einfach mal ein bisschen Frust ablassen. Schadet ja nix und dafür ist das Forum ja auch da *zwinker*

suncruise305 hat geschrieben:
Ich kann also ohne Abnahme vom Kunden auf Grund das er unerreichbar ist meine geleisteten Leistungen in Rechnung stellen?

Sieh die Rechnung einfach als Mittel, damit
a) du dein wohlverdientes Geld für die bereits geleistete (nachweisbare) Arbeit bekommst. Dein Kunde soll zahlen und kann sich dann entscheiden, ob du noch weiter für ihn arbeitest bis zur wirklichen Abnahme.
b) damit sich dein Kunde endlich mal gezwungen sieht, sich bei dir zurückzumelden und dich dann wohl auch endlich mal richtig ernst nimmt *zwinker*


Vielen Dank.

Zitat:
@Mac: vielen Dank. Kann ich das einfach ohne Begründung machen?


Zitat:
Hallo!? Du hast gearbeitet, der Kunde stellt sich tot - was für Begründungen willst du denn noch?


Ich habe jetzt eure Antworten verfolgt, ich bin euch sehr dankbar. Mit Begründung meinte, ich dass sowas wie weil keine Kontaktaufnahme über Zeitraum ... also halt anders formuliert. Das die da im Büro auch klar sehen und die Rechnung nicht verschlampen.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 10.04.2012 18:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.04.2012 18:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Quatsch. Und selbst wenn die die Rechnung verschlampen, ist das nicht dein problem. Dann mahnt man nochmal schriftlich (aus reiner Nttigkeit, keine rechtliche Notwendigkeit) und dann besorgt man sich im gut sortierten Schreibwarenhandel einen Vordruck für nen Mahnbescheid und gut ist.

Das liest sich irgendwie alles, als ob du schlechtes Gewissen hast, ne Rechnung zu stellen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
suncruise305
Threadersteller

Dabei seit: 05.09.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.04.2012 18:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hm... naja normalerweise schreibe ich Rechnungen erst wenn mit dem Kunden alles klar ist, aber der will es ja anscheinend nicht anders ---
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.04.2012 18:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bei hohen Beträgen sind Teilzahlungen bei erreichen bestimmter Meilensteine durchaus üblich.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Berufsschule meldet sich?
Betrieb meldet Insolvenz an - und nun?
Agentur meldet sich nicht zurrück.
Freiberufler meldet sich arbeitslos beim Jobcenter
Kunde will dauern Änderungen
Kleinunternehmer - Kunde verlangt MwSt
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.