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Benutzer 116623
Account gelöscht
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Verfasst Di 10.04.2012 14:52
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suncruise305 hat geschrieben: | Ich kann also ohne Abnahme vom Kunden auf Grund das er unerreichbar ist meine geleisteten Leistungen in Rechnung stellen? |
Das ist doch hoffentlich Realsatire?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 10.04.2012 15:18
Titel
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über eine "erbrachte leistung" kannst du durchaus eine rechnung stellen. ihr hattet einen zeitplan und der ist überschritten. wie lange möchtest du denn noch warten? oder hattest du bisher keinen aufwand? der kunde wird sich dann vlt auch melden.
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suncruise305
Threadersteller
Dabei seit: 05.09.2008
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Verfasst Di 10.04.2012 15:19
Titel
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Doch klar ... ich hoffe, dass er sich dann melden wird und ich mich dann nicht auch noch mit Mahnungen rum schlagen muss -.-
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
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Verfasst Di 10.04.2012 15:26
Titel
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someonesdaughter hat geschrieben: | Ja, das haben jetzt sicher alle verstanden. Warum machst du nicht einfach, was dir geraten wird? |
Nu lass sie doch einfach mal ein bisschen Frust ablassen. Schadet ja nix und dafür ist das Forum ja auch da
suncruise305 hat geschrieben: | Ich kann also ohne Abnahme vom Kunden auf Grund das er unerreichbar ist meine geleisteten Leistungen in Rechnung stellen? |
Sieh die Rechnung einfach als Mittel, damit
a) du dein wohlverdientes Geld für die bereits geleistete (nachweisbare) Arbeit bekommst. Dein Kunde soll zahlen und kann sich dann entscheiden, ob du noch weiter für ihn arbeitest bis zur wirklichen Abnahme.
b) damit sich dein Kunde endlich mal gezwungen sieht, sich bei dir zurückzumelden und dich dann wohl auch endlich mal richtig ernst nimmt
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suncruise305
Threadersteller
Dabei seit: 05.09.2008
Ort: -
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Verfasst Di 10.04.2012 15:28
Titel
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GreenMan hat geschrieben: | someonesdaughter hat geschrieben: | Ja, das haben jetzt sicher alle verstanden. Warum machst du nicht einfach, was dir geraten wird? |
Nu lass sie doch einfach mal ein bisschen Frust ablassen. Schadet ja nix und dafür ist das Forum ja auch da
suncruise305 hat geschrieben: | Ich kann also ohne Abnahme vom Kunden auf Grund das er unerreichbar ist meine geleisteten Leistungen in Rechnung stellen? |
Sieh die Rechnung einfach als Mittel, damit
a) du dein wohlverdientes Geld für die bereits geleistete (nachweisbare) Arbeit bekommst. Dein Kunde soll zahlen und kann sich dann entscheiden, ob du noch weiter für ihn arbeitest bis zur wirklichen Abnahme.
b) damit sich dein Kunde endlich mal gezwungen sieht, sich bei dir zurückzumelden und dich dann wohl auch endlich mal richtig ernst nimmt |
Vielen Dank.
Zitat: | @Mac: vielen Dank. Kann ich das einfach ohne Begründung machen? |
Zitat: | Hallo!? Du hast gearbeitet, der Kunde stellt sich tot - was für Begründungen willst du denn noch? |
Ich habe jetzt eure Antworten verfolgt, ich bin euch sehr dankbar. Mit Begründung meinte, ich dass sowas wie weil keine Kontaktaufnahme über Zeitraum ... also halt anders formuliert. Das die da im Büro auch klar sehen und die Rechnung nicht verschlampen.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 10.04.2012 18:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
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Verfasst Di 10.04.2012 18:36
Titel
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Quatsch. Und selbst wenn die die Rechnung verschlampen, ist das nicht dein problem. Dann mahnt man nochmal schriftlich (aus reiner Nttigkeit, keine rechtliche Notwendigkeit) und dann besorgt man sich im gut sortierten Schreibwarenhandel einen Vordruck für nen Mahnbescheid und gut ist.
Das liest sich irgendwie alles, als ob du schlechtes Gewissen hast, ne Rechnung zu stellen.
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suncruise305
Threadersteller
Dabei seit: 05.09.2008
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 10.04.2012 18:42
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hm... naja normalerweise schreibe ich Rechnungen erst wenn mit dem Kunden alles klar ist, aber der will es ja anscheinend nicht anders ---
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.04.2012 18:58
Titel
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Bei hohen Beträgen sind Teilzahlungen bei erreichen bestimmter Meilensteine durchaus üblich.
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