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Fach-Spülkraft
Dabei seit: 28.05.2010
Ort: Koblenz
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Sa 18.09.2010 15:54
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dann drück ich mal die Daumen
(upps, hat einer nen Tipp ob man irgendwie Artikel die man verfolgen möchte bookmarken kann? ->pn THX)
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 18.09.2010 15:58
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Fach-Spülkraft hat geschrieben: | (upps, hat einer nen Tipp ob man irgendwie Artikel die man verfolgen möchte bookmarken kann? ->pn THX) |
Auf der Portalseite auf "eigene" klicken, da siehst du alle Threads, in denen du gepostet hast. Also auch den hier.
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Fach-Spülkraft
Dabei seit: 28.05.2010
Ort: Koblenz
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Sa 18.09.2010 17:42
Titel
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Danke Illumaus,
ist ein missverchatnis: ich dachte da eher an eine Funktion ala Bookmark
Es gibt auch Themen die interessant sind wie dieses hier,
zudem ich aber leider nichts beitragen kann um den TE weiterzuhelfen.
…ist als quasi alles ohne eigenen post - im unendlichen Nirvana unauffindbar verschollen?
d.h. ohne SPAM ist nix zu finden.
//beantwortet: http://screencast.com/t/ZTQ2ZGYw
Zuletzt bearbeitet von Smooth-Graphics am Sa 18.09.2010 17:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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MichiB.
Threadersteller
Dabei seit: 17.01.2010
Ort: 80331 München
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 19.09.2010 10:23
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jetzt habe ich aber noch eine Frage - und zwar, ich hab solch ein Bild als Auftrag gemacht, der Kunde hat mich dafür bezahlt, er hat also das uneingeschränkte Nutzungsrecht und ich das Urheberrecht.
Jetzt will dieses Online-Portal das Bild veröffentlichen und ich frage den Kunden ob ihm das Recht sei (gratis Werbung für ihn) und ICH verkauf das Bild an das Online Portal.
Darf ich das überhaupt oder müsste theoretisch der Kunde "sein" Bild (das ich gemacht habe) an das Online-Portal verkaufen??
Das frag ich mich gerade...will kein schlechtes Gewisen habe, wenn ich das Bild an das Portal verkaufe und der Kunde erfährt, dass ich damit nochmal Geld erhalten habe, obwohl das der Auftrag von ihm war und bereits bezahlt ist.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst So 19.09.2010 10:29
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Das ist wie ein Auto, Haus, Buch: du kannst es nicht zweimal verkaufen, weil du es schon verkauft hast.
.. und das Urheberrecht kann man nicht verkaufen.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 19.09.2010 10:34
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Hast du ihm denn eine exklusive Nutzung verkauft? Das gilt es erstmal zu klären. Wenn ja, kannst du das Nutzungsrecht nicht noch mal verkaufen, wie Mac schon sagte. Dann nützt dir auch das Urheberrecht nichts. Dann hast du Pech gehabt und wenn das Portal die Bilder will, können sie die nur von deinem Kunden erwerben und du bekommst nichts.
Wenn aber nur ein einfaches NR verkauft wurde, kannst du die Rechte auch weiterverkaufen an dritte.
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MichiB.
Threadersteller
Dabei seit: 17.01.2010
Ort: 80331 München
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 19.09.2010 11:39
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auf Grund des einfachen Nutzungsrechts (jedoch zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt) darf ich die Nutzungsrechte somit wohl auch dem ONline-Portal verkaufen, ist das richtig so?
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 19.09.2010 11:56
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Ja, wenn es einfach verkauft wurde, schon.
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