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Thema: Fortlaufende Rechnungsnummer? vom 25.03.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Fortlaufende Rechnungsnummer?
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deeda
Threadersteller

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Verfasst Mo 25.03.2013 16:31
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Fortlaufende Rechnungsnummer?

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Hallo,

bestimmt kriege ich eine schnelle Antwort. Bin mir sehr unsicher was ich da gelesen habe...
Eine Rechnung muss eine fortlaufende Nummer haben... Legitim ist z.B. 0000001, 0000002, etc. oder auch 068 und 069...
Jetzt habe ich gelesen, dass das nicht zwingend notwendig ist. Es können auch fotlaufende Nummerkreise sein. Z. B. 2013-AA-001 (Jahr, Kunde, fortlaufende Nr nur für den Kunden).

Ich möchte Rechnungsnummern haben, wo nicht sofort erkennbar ist wie viele Rechnungen ich schreibe und daher finde ich die erste Variante sehr unpraktisch. Welches System ist erlaubt, welches fahrt ihr?

Danke für eure Antworten
D.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.03.2013 16:41
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Die Nummerierung muss für das Finanzamt nachvollziehbar und sollte lückenlos sein.
Ob du jeden Monat bei 001 anfängst ist deine Sache.
also sowas wie
2013-01-001 bis 039
2013-02-001 bis 005

Das System sollte halt nur nicht jede Woche von dir geändert werden.
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Benutzer 119559
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Ort: -

Verfasst Mo 25.03.2013 16:50
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OFD Karlsruhe meint dazu auch folgendes:
Zitat:
Angabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung

Die in § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG enthaltene Pflichtangabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung macht keine zahlenmäßige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern zwingend, da es lediglich um die Einmaligkeit der erteilten Rechnungsnummer geht. Die Anforderungen an die Rechnung sind vor dem Hintergrund zu interpretieren, dass es um die Verhinderung eines ungerechtfertigten Vorsteuerabzugs geht. Diesbezüglich reicht die Einmaligkeit der Nummerierung aus (Abschn. 185 Abs. 10 UStR).


Quelle: http://www.iww.de/sh/quellenmaterial/083109
 
DEKONSTRUKTIV

Dabei seit: 22.06.2009
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Verfasst Mo 25.03.2013 16:56
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Mac hat geschrieben:
lückenlos


mithin ist diese traditionell überlieferte anforderung falsch.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.03.2013 17:00
Titel

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DEKONSTRUKTIV hat geschrieben:
Mac hat geschrieben:
lückenlos


mithin ist diese traditionell überlieferte anforderung falsch.


anscheinend. Ich weiß nur, dass der Steuerberater immer großen Wert
darauf legt, dass nicht verwendete Nummern eindeutig als LEER oder
GECANCELT gekennzeichnet werden.
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 25.03.2013 17:58
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Re: Fortlaufende Rechnungsnummer?

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deeda hat geschrieben:

Ich möchte Rechnungsnummern haben, wo nicht sofort erkennbar ist wie viele Rechnungen ich schreibe und daher finde ich die erste Variante sehr unpraktisch.


Man kann natürlich auch gleich an eine Steuerprüfung denken, da fährt man besser, wenn der Prüfer so leicht durchsteigt wie möglich. Aber natürlich muss man nicht mit 001 anfangen ...
 
pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Mo 25.03.2013 17:59
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Zitat:
Angabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung

Die in § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG enthaltene Pflichtangabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung macht keine zahlenmäßige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern zwingend
ist aber auch bestes Beamtensprech. Was wenn nicht eine zahlenmäßige Abfolge bedeutet denn „fortlaufend“? „Eindeutig“ oder „einmalig“ wäre wohl der bessere Terminus gewesen.
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deeda
Threadersteller

Dabei seit: 09.06.2005
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Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 25.03.2013 18:22
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Also wäre eine fortlaufende Nummer pro Kunde kein Problem und der Kunde zählt nur seine eigenen Nummern Lächel Oder?
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