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deeda
Threadersteller
Dabei seit: 09.06.2005
Ort: CMYK
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mo 25.03.2013 16:31
Titel Fortlaufende Rechnungsnummer? |
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Hallo,
bestimmt kriege ich eine schnelle Antwort. Bin mir sehr unsicher was ich da gelesen habe...
Eine Rechnung muss eine fortlaufende Nummer haben... Legitim ist z.B. 0000001, 0000002, etc. oder auch 068 und 069...
Jetzt habe ich gelesen, dass das nicht zwingend notwendig ist. Es können auch fotlaufende Nummerkreise sein. Z. B. 2013-AA-001 (Jahr, Kunde, fortlaufende Nr nur für den Kunden).
Ich möchte Rechnungsnummern haben, wo nicht sofort erkennbar ist wie viele Rechnungen ich schreibe und daher finde ich die erste Variante sehr unpraktisch. Welches System ist erlaubt, welches fahrt ihr?
Danke für eure Antworten
D.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mo 25.03.2013 16:41
Titel
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Die Nummerierung muss für das Finanzamt nachvollziehbar und sollte lückenlos sein.
Ob du jeden Monat bei 001 anfängst ist deine Sache.
also sowas wie
2013-01-001 bis 039
2013-02-001 bis 005
Das System sollte halt nur nicht jede Woche von dir geändert werden.
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Benutzer 119559
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 25.03.2013 16:50
Titel
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OFD Karlsruhe meint dazu auch folgendes:
Zitat: | Angabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung
Die in § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG enthaltene Pflichtangabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung macht keine zahlenmäßige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern zwingend, da es lediglich um die Einmaligkeit der erteilten Rechnungsnummer geht. Die Anforderungen an die Rechnung sind vor dem Hintergrund zu interpretieren, dass es um die Verhinderung eines ungerechtfertigten Vorsteuerabzugs geht. Diesbezüglich reicht die Einmaligkeit der Nummerierung aus (Abschn. 185 Abs. 10 UStR). |
Quelle: http://www.iww.de/sh/quellenmaterial/083109
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DEKONSTRUKTIV
Dabei seit: 22.06.2009
Ort: bln
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 25.03.2013 16:56
Titel
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Mac hat geschrieben: | lückenlos |
mithin ist diese traditionell überlieferte anforderung falsch.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mo 25.03.2013 17:00
Titel
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DEKONSTRUKTIV hat geschrieben: | Mac hat geschrieben: | lückenlos |
mithin ist diese traditionell überlieferte anforderung falsch. |
anscheinend. Ich weiß nur, dass der Steuerberater immer großen Wert
darauf legt, dass nicht verwendete Nummern eindeutig als LEER oder
GECANCELT gekennzeichnet werden.
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 25.03.2013 17:58
Titel Re: Fortlaufende Rechnungsnummer? |
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deeda hat geschrieben: |
Ich möchte Rechnungsnummern haben, wo nicht sofort erkennbar ist wie viele Rechnungen ich schreibe und daher finde ich die erste Variante sehr unpraktisch. |
Man kann natürlich auch gleich an eine Steuerprüfung denken, da fährt man besser, wenn der Prüfer so leicht durchsteigt wie möglich. Aber natürlich muss man nicht mit 001 anfangen ...
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 25.03.2013 17:59
Titel
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Zitat: | Angabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung
Die in § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG enthaltene Pflichtangabe einer fortlaufenden Nummer in der Rechnung macht keine zahlenmäßige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern zwingend | ist aber auch bestes Beamtensprech. Was wenn nicht eine zahlenmäßige Abfolge bedeutet denn „fortlaufend“? „Eindeutig“ oder „einmalig“ wäre wohl der bessere Terminus gewesen.
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deeda
Threadersteller
Dabei seit: 09.06.2005
Ort: CMYK
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mo 25.03.2013 18:22
Titel
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Also wäre eine fortlaufende Nummer pro Kunde kein Problem und der Kunde zählt nur seine eigenen Nummern Oder?
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