mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 16.04.2024 16:51 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Förderung vom A-Amt.WIEVIEL kann der Arbeitgeber bekommen vom 26.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Förderung vom A-Amt.WIEVIEL kann der Arbeitgeber bekommen
Seite: Zurück  1, 2, 3
Autor Nachricht
addy
Threadersteller

Dabei seit: 22.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 27.04.2004 09:57
Titel

...

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@radal
thanx erstmal

habe rausgefunden

Zitat:

Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeber ? Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden.


wäre jetzt nur Interessant zu wissen, wer so gefördert wird usw. komme zwar aus den neuen BL, aber die Arbeit wäre dann in W-Berlin

mhh, Fragen über Fragen Hä?
  View user's profile Private Nachricht senden
acidburnblue

Dabei seit: 04.03.2003
Ort: Weißenfels/Furtwangen
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 27.04.2004 10:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also meine Freundin wurde gefördert nachdem sie nach der Lehre einen neuen Job gefunden hatte.

Dafür muss man als junger Arbeitsempfänger mindestens ne Woche arbeitslos gewesen sein.

War aber auch in den neuen Bundesländern weiß nicht wie es woanders ist.

Hab schon mal im Scherz zu ihr gesagt eigendlich müsste man das mit in die Bewerbung schreiben das mit der Förderung weil dann würden vielleicht mehr Betriebe Arbeitsanfänger einstellen, denke mal nicht das das alle wissen. *ha ha*

Das würde dann so lauten.

Wenn sie mich einstellen bekommen sie nicht nur eine aktive Mitarbeiterin sondern auch nen Haufen Kohle vom A-AMT. *lol* *hehe*
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
HaraldBuering

Dabei seit: 12.01.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.03.2010 00:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die Arbeitsagentur fördert die Einstellung eines neuen Mitarbeiters nur, wenn dieser ein persönliches Vermittlungshindernis hat. Inwieweit sie hier dem Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss zuspricht, liegt in ihrem Ermessen (bis zu 50% des Arbeitslohns zuzüglich des pauschalisierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtversicherungsbeitrag für maximal ein Jahr). Im Falle von einer Behinderung gibt es Besonderheiten. Das Ganze darf aber nicht als Lohnsubvention vom Unternehmer missbraucht werden.

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/fuehrung-organisation/kurse/arbeitgeber-foerderungsmoeglichkeiten-bei-arbeitnehmern/index.html
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.03.2010 00:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Genau so sieht das aus:

Bist du aktuell arbeitssuchend gemeldet oder hast einen befristeten Arbeitsvertrag, der bis in max. 3 Monaten ausläuft? Gibt es einen plausiblen Grund, dass du eine Einarbeitungszeit brauchst?

Dann gibt es ca. 30 % Förderung für 3 Monate.

Bist du behindert oder sonst irgendwie schwer vermittelbar?

Dann musste der Arbeitsvertrag schon auf 2 Jahre befristet sein und dann gibts 12 Monate Förderung von ca. 40%.

Das ganze hängt davon ab, wie der Fördertopf von der örtlichen Arbeitsagentur gefüllt ist.

Vergiss diese Spielchen von wegen "getürkte Gehaltszahlen". Sowas wird im Antrag genau angegeben, dann muss ein Tarifvertrag für die Eingruppierung benannt werden - falls es den nicht gibt, muss die Ortsüblichkeit der Vergütung nachgewiesen werden.
Und zum Schluss muss der Arbeitgeber belegen, dass er auch tatsächlich dieses Gehalt gezahlt hat.
Das ganze ist versehen mit fetten Hinweisen auf die Strafbarkeit -> Subventionsbetrug.

Kurzum: Wenn du nicht grad blind bist oder im Rollstuhl sitzt oder älter als 50 Jahre bist oder am besten alles gleichzeitig, kann es dein Arbeitgeber besser vergessen.

Gruß, Rick
  View user's profile Private Nachricht senden
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.03.2010 10:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nur so nebenbei: Der Ursprungsthread ist jetzt 6 Jahre alt. Mittlerweile hat die Arbeitslosenindustrie ja gewaltige Fortschritte gemacht. Es gibt Betriebe, die zahlen schon gar kein Gehalt mehr, sondern kriegen ihre - wenn auch nicht ganz so motivierten - "Angestellten" gratis, weil sie sich dem "richtigen" Arbeitslosen-"Weiterbildungs"-Träger angeschlossen haben. Ist nur eine Frage der Klassifikation. Vielleicht setzt sich dieses Modell ja auch demnächst in der Werbebranche durch ...

Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 09.03.2010 10:45, insgesamt 3-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen staatliche förderung zum praktikum???
GTA an der bm Köln, Finanzierung & Förderung?
Anschlussübergangsgeld - Förderung nach SGB III ?
Wer hat eine Förderung zur Existenzgründung bekommen?
[privates Studium] staatliche Förderung...?
Staatliche Förderung für einen Ausbildungsbetrieb?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.