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Thema: festangestellt + Kleinunternehmer vom 17.12.2011


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Benutzer 116623
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Verfasst Do 12.01.2012 16:34
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Sherlock Flows hat geschrieben:
Die 17.500€ Grenze (Umsatzsteuer im nächsten Jahr ja oder nein), gilt die nur für die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit oder für die gesamten (also z.B. Sebstständigkeit + Festanstellung)?


Da es sich um eine Umsatzgrenze handelt logischerweise nur auf den Umsatz aus der selbtständigen Tätigkeit. Dein Angestellteneinkommen ist genauso wenig Umsatz wie Mieteinnahmen oder Zinsen Umsatz wären (es sei denn, du wärest gewerblicher Vermieter, dann wäre es Umsatz) ...


Zuletzt bearbeitet von am Do 12.01.2012 16:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.01.2012 17:58
Titel

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genau - das muss man grundsätzlich mal auseinander halten... umsatzsteuer hat mit der einkommenssteuer erstmal direkt nix zu tun.

wie schon richtig geschrieben wurde muss man ab knapp 8000 € einnahmen einkommenssteuer zahlen. ich gehe mal davon aus, das sie mit ihrem vollzeitjob mehr als 8000 € pro jahr verdient - also zahlt sie auf jeden fall schon mal einkommenssteuer. wenn das der fall ist, zahlst du auf die selbstständigen einnahmen auch einkommenssteuer. gehe da mal (je nach steuerklasse und verdienst aus der angestelltentätigkeit) so von 20 - 35 % aus, die man da abdrücken muss. genaueres kann euch da aber ein steuerberater sagen.
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