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Thema: Existenzgründer - Fragen über Fragen vom 22.08.2014


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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 22.08.2014 12:23
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eva_creative hat geschrieben:

Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und bin als Mediengestalterin tätig. D.h., ich weise keine Umsatzsteuer aus.


"Kleingewerbe" gibt es nicht, nur die KU-Regelung und die ist eben nur umsatzsteuerlich relevant. Du bist also keine Freiberuflerin?

Zitat:
Unter Druckabwicklung habe ich eigentlich verstanden, dass ich den Druck (bei einer (Online-)Druckerei) organisiere und die Kosten vorstrecke.
-> Habe ich denn einen Vorteil davon, wenn ich die Kosten vorstrecke?


Nö, nur zwei Nachteile: Dir fehlt das Geld und du musst es vom Kunden eintreiben. Und dein Umsatz erhöht sich.

Zitat:
Habe hier im Forum gelesen, dass man dann einen Prozentsatz drauf schlagen kann...


Den kannst/solltest du für die Arbeit auf die Rechnung schreiben, die du mit der Druckabwicklung hast.

Zitat:
Ich habe mir grundsätzlich Gedanken wegen dem Rechnung-Schreiben gemacht... ich habe die Befürchtung, irgendwelche groben Fehler zu machen und am Ende vom FA Ärger zu bekommen *zwinker*


Ja nun - aber wie sollen wir jetzt wissen, welche Fehler du machen könntest?

Zitat:
Ich hätte jetzt ganz einfach die Druckkosten vorgestreckt und dann dem Kunden eine Gesamtrechnung geschrieben mit den Entwurfskosten und der "Druckabwicklung"...ist das so richtig?


"Richtig" oder "falsch" gibt es da nicht, das kann man so machen. Oder eben anders.

Zitat:
Und die Druckkosten halte ich in meiner Bilanz als Ausgaben fest oder als "Weiterberechnung"?


Du bilanzierst gar nicht - die Druckkosten sind aber für dich in der EÜR (!) Betriebsausgaben (wenn du sie vorstreckst) und Betriebseinnahmen (wenn du sie einnimmst). Und als Einnahmen zählen sie eben zum Umsatz. Wenn du auf Dauer KU bleiben willst, darfst du auf Dauer nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr haben, durch solche Aktionen näherst du dich der Umsatzgrenze schneller.

Zitat:
Wenn ich nun die Druckkosten direkt dem Kunden zahlen lasse, wie kann ich dann einen Aufschlag berechnen? Oder fällt das dann weg?


Wieso soll das wegfallen, das Datenhandling machst du ja trotzdem. Du setzt einfach dafür eine Pauschale aufr die Rechnung. Bzw. führst sie vorher im Angebot schon auf und rechnest sie dann ab.
 
Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 22.08.2014 12:51
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eva_creative hat geschrieben:
Hi nefliete,

danke für die Antwort. Wenn ich nun die Druckkosten direkt dem Kunden zahlen lasse, wie kann ich dann einen Aufschlag berechnen? Oder fällt das dann weg?

Du berechnest dann keinen Aufschlag, sondern einen "Service". Den kannst du Pauschal machen oder per Stunde abrechnen.

Entschuldige den direkten Ton hier, aber genau das sind die Fragen die man vorher im Griff haben muss bevor man in die Selbständigkeit stolpert. Und wir beantworten diese Frage andauernd... immer und immer wieder...
 
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Togarini

Dabei seit: 08.09.2011
Ort: Kulmbach
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.08.2014 16:25
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Ich beziehe mich ergänzend auf Neflietes Antwort:

Eine Druckabwicklung zu betreuen ist auch Zeitaufwand. Du musst z. B. abklären, wie der Dienstleister die Daten will und sie ihm zukommen lassen. Diese Zeit berechnest Du eben.
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