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Autor |
Nachricht |
Phobos
Threadersteller
Dabei seit: 21.03.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 23.03.2005 22:45
Titel
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Hi,
keine Ahnung ob diese Klausel zulässig ist. Es ist eine lange Kündigungsfrist ... sprich Quartalsweise. Das morgige Gespräch will ich nutzen, diese ein wenig zu lockern, um gegebenenfalls kurzfristig kündigen zu können.
@ MrLeopard: ich komme aus dem 26er PLZ-Gebiet. Bin aber, wenn meine Freundin mitspielt, flexibel was den Standort meiner nächsten Beschäftigung betrifft.
Melde mich morgen nochmal .... Gruß Phobos
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 24.03.2005 08:13
Titel
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Phobos hat geschrieben: | Hi,
keine Ahnung ob diese Klausel zulässig ist. Es ist eine lange Kündigungsfrist ... sprich Quartalsweise. Das morgige Gespräch will ich nutzen, diese ein wenig zu lockern, um gegebenenfalls kurzfristig kündigen zu können.
@ MrLeopard: ich komme aus dem 26er PLZ-Gebiet. Bin aber, wenn meine Freundin mitspielt, flexibel was den Standort meiner nächsten Beschäftigung betrifft.
Melde mich morgen nochmal .... Gruß Phobos |
quartalsweise kündigen is legitim. damit sichern sich die unternehmer ab, das arbeitnehmer nicht so einfach verschwinden können, ohne den nachfolger genügend anzulernen und ihre projekte fertig zu machen. mit der lockerung dieser regelung wäre ich vorsichtig... wenn du deinem chef erzählst, das du gern ne 1-monatige frist hättest, kann der sich dann schon denken, das du bald gehen willst...
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Patty251284
Dabei seit: 30.09.2004
Ort: Amsterdam, NL
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst So 03.04.2005 10:23
Titel
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So wie du das schilderst, scheint dein Chef ja wirklich ein Arschloch zu sein... Ich kann da den anderen nur zustimmen! Ich würde mich sofort anderweitig umschauen, mir aber bei ihm nichts anmerken lassen. Leicht solltest du es ihm nicht machen!
Deine Qualifikationen klingen so, als würde es nicht so schwer werden, etwas neues zu finden. Dennoch kann ich natürkich verstehen, dass dir das gute Betriebsklima fehlt usw.
Nun ja, wurde ja alles schon gesagt! Mich interessiert eigentlich nur:
Was ist bisher daraus geworden???
Ist ja schon wieder paar Tag her, dass man was gehört hat...
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SlipFinger
Dabei seit: 04.01.2005
Ort: Oberriexingen
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.04.2005 22:19
Titel
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@Kamil: wegen der Kündigung in gegenseitigem Einverständnis: wenn dein Chef dich nicht über die Folgen einer Kündigung in gegenseitigem Einverständnis aufgeklärt hat (also das du zum Beispiel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast) kannst du rechtlich gegen deinen Ex-Chef vorgehen und er muß zahlen.
@Phobos: lass dir ein Arbeitszeugnis austellen. Wenn dein Chef wissen will warum sagst du ihm das du deinen Wert am Arbeitsmarkt auskundschaften willst. Mal sehen wie er reagiert...
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