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Thema: Einzelunternehmer - welcher Name erlaubt vom 19.06.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Einzelunternehmer - welcher Name erlaubt
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zerophreak
Threadersteller

Dabei seit: 12.06.2012
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Verfasst Di 19.06.2012 20:47
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Einzelunternehmer - welcher Name erlaubt

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Hallo Jungs und Mädels,

wenn ich in 5 Tagen 18 bin eröffne ich sofort ein Gewerbe und mache mich selbstständig.
Soweit so gut - nun: wie darf ich mich nennen?
Nur "Vor- und Zuname" oder auch einen fiktiven (Firmen)namen?

Beste Grüße
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
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Verfasst Di 19.06.2012 21:26
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Vor- und Zuname müssen drin sein. Phantasieerweiterung darf sein, natürlich nicht „GmbH“ oder „und Co KG“
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 20.06.2012 09:25
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im welchen bereich willst du ein gewerbe anmelden? ich gehe mal von einem bereich aus, bei dem kein meisterbrief von nöten ist.

das beste ist als einzelkämper mit seinem guten namen zu stehen. auf allen geschäftsdrucksachen muss dein name enthalten sein, es kann aber auch zusätzlich ein fantasiename benutzt werden. da kümmert sich eben niemand drum. solange dein richtiger name drin steht.

über alles andere weißt du schon bescheid? bei 18 und selbständig gehen halt die alarmglocken an und meistens habe ich recht... Grins
 
zerophreak
Threadersteller

Dabei seit: 12.06.2012
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Verfasst Mo 25.06.2012 07:29
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Das heißt aber trotzdem das ich mich z.B.
Professional Facility Management
"nennen" könnte, solange irgendswo ersichtlich ist, das Vor- und Zuname der Einzelunternehmer ist?
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 25.06.2012 08:25
Titel

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ja. das würde dann gehen.
 
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.06.2012 08:57
Titel

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Es sollte dann aber deutlich ersichtlich sein,
dass du ein Einzelunternehmer bist.
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