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pixelpapst303
Dabei seit: 06.07.2006
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Verfasst Fr 26.02.2010 15:34
Titel
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habe gerade noch mal ein wenig gelesen. ich bin mit SEHR SICHER, dass du die vorsteuer der kamera sofort und im ganzen abrechnen musst. das noch mal dazu
zu deiner eigenen sicherheit kannst du noch einkommensteuer-vorauszahlungen machen. dein nettogewinn am ende des jahres fließt natürlich in deine einkommensteuererklärung ein. wenn du da nichts zurückgelegt hast, kanns böses erwachen geben.
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DesignKater
Dabei seit: 26.06.2007
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Verfasst Fr 26.02.2010 15:42
Titel
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pixelpapst303 hat geschrieben: | vorsicht!
m.e. ist die vorsteuer sofort abzuziehen. auch wenn der netto-betrag über mehrere jahre abgeschrieben wird!!! |
Ich meine das auch gehört zu haben, aber 100% sicher bin ich mir da nicht. Hab mir Anfang des Monats nen Laptop für die Arbeit geholt und wollte den für Februar auch voll mit abrechnen. Ich glaub ich ruf mal meinen Steuerfritzen an, der müsst es ja wissen.
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pixelpapst303
Dabei seit: 06.07.2006
Ort: hamburg
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Verfasst Fr 26.02.2010 15:49
Titel
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DesignKater hat geschrieben: | pixelpapst303 hat geschrieben: | vorsicht!
m.e. ist die vorsteuer sofort abzuziehen. auch wenn der netto-betrag über mehrere jahre abgeschrieben wird!!! |
Ich meine das auch gehört zu haben, aber 100% sicher bin ich mir da nicht. Hab mir Anfang des Monats nen Laptop für die Arbeit geholt und wollte den für Februar auch voll mit abrechnen. Ich glaub ich ruf mal meinen Steuerfritzen an, der müsst es ja wissen. |
ja, der weiß es sicher. ich wette trotzdem schon mal ein astra drauf. denn es gibt in der voranmeldung keinen punkt "vorsteuer aus abschreibung", was in deutschland undenkbar wäre, gäbes es eine aufsplittung der vorsteuer.
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Nixon_Design
Threadersteller
Dabei seit: 30.05.2006
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Verfasst Fr 26.02.2010 15:53
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also von den nettojahreseinkommen wird auch noch was abgezogen! verstehe ich das richtig?
sagen wir mal ich verdiene, nur fürs beispiel, glatte 1000 euro netto sprich 12.000 netto im jahr.
wieviel muss ich da noch abziehen? gibt es da ein prozentsatz?
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pixelpapst303
Dabei seit: 06.07.2006
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Verfasst Fr 26.02.2010 16:02
Titel
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"abgezogen" ist der falsche begriff. auch wenn er inhaltlich stimme
dein nettogewinn wird zur einkommensteuer herangezogen. zusätzlich zu allen anderen einkünften, die man haben könnte... (z.b. einkünfte aus vermietung und verpachtung, einkünfte aus land- und forstwirtschaft, einkünfte aus kapialscheiße und und und). papa staat hält da fleißig die hand auf.
um zu sehen, was da auf dich zukommmt, muss du alle einkommensarten zusammenziehen. du hast dann noch abzüge die du gegenrechnest (versicherungen etc).
mach es dir einfach. addiere ALLE deine einkünft zusammen. wenn du nur deine selbständigkeit hast also deine 12.000 euro REINGEWINN. schau dann in die einkommensteuertabelle (grundtabelle, wenn du nicht verheiratet bist) und du siehst, dass du mit einer einkommsteuer von 705 euro bei 12.000 zve (zu versteuerndes einkommen) liegst.
http://www.steuerlinks.de/uploads/tx_fbfilebase/einkommensteuer-grundtabelle-2010.pdf
http://www.steuerlinks.de/steuertabelle-grundtabelle.html
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Nixon_Design
Threadersteller
Dabei seit: 30.05.2006
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pixelpapst303
Dabei seit: 06.07.2006
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Verfasst Fr 26.02.2010 16:14
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Die USt führst du ja schon in den voranmeldungen ab. die einkommensteuer solltest du einfach nur im hinterkopf haben. dabei solltest du dir dann anfang des jahres besser eine hilfe (ggf. steuerberater) holen.
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Nixon_Design
Threadersteller
Dabei seit: 30.05.2006
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Verfasst Fr 26.02.2010 16:27
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jetzt ist alles klar ... werde aber mal dieses thema nochmal mit dem fa und vielleicht einen steuerberater klären.
vielen vielen dank bei dem schweren thema!
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