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Thema: Einkommenssteuer-Kleinunternehmerregelung vom 05.02.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Einkommenssteuer-Kleinunternehmerregelung
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eugen.schuetz
Threadersteller

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.02.2013 13:17
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Einkommenssteuer-Kleinunternehmerregelung

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Ich will nebenberuflich eine "Kleingewerbe"(Kleinunternehmerregelung) anmelden.

Zum Beispiel Einahmen:

Festanstellung: 23000 Euro im Jahr (Brutto)
Kleingewerbe: 1500-3000 Euro im Jahr (Netto)

Meine Frage zur Einkommenssteuer:

Mir ist klar, dass ich kein Ust. unter 17500 zahlen muss, wie sieht es mit Einkommenssteuer aus, mit wieviel Nachzahlung muss man da rechnen?

20-35% von der nebenberuflichen Tätigkeit?

Ich weiß, dass diese Frage nicht Pauschal zu beantworten ist (Steuerberater weiß es besser...) aber die Erfahrungen wären auch hilfreich.

Danke im Voraus
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 05.02.2013 13:30
Titel

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http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/steuerexi_ordner/1206116/Besteuerung_von_Nebentaetigkeiten.html;jsessionid=BACD80BDF89600EF1967B66BCF578C21.repl22
das hilft vlt weiter.
 
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eugen.schuetz
Threadersteller

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.02.2013 14:23
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Ok werde es durchlesen ich ich sehe es schon jetzt, ohne eine Gang zum Steuerberater wird es wahrscheinlich nichts.

Noch mehr Erfahrungen?
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 05.02.2013 14:32
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das ist eben keine erfahrungssache, sondern eine berechnungssache, da dein festgehalt mit den einnahmen des gewerbes zusammengelegt werden.

du kannst ja einfach mal bei nettolohn.de die jahresgehälter checken... (als groben wert)


Zuletzt bearbeitet von am Di 05.02.2013 14:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Di 05.02.2013 15:38
Titel

Re: Einkommenssteuer-Kleinunternehmerregelung

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eugen.schuetz hat geschrieben:

Meine Frage zur Einkommenssteuer:

Mir ist klar, dass ich kein Ust. unter 17500 zahlen muss,


Doch, musst du. Du weist sie nur in deinen Rechnungen nicht aus und musst sie aus deinen Rechnungen nicht abführen. Ansonsten zahlst du die, wie jeder andere auch.

Zitat:
wie sieht es mit Einkommenssteuer aus, mit wieviel Nachzahlung muss man da rechnen?


Sagt dir jeder Steuerrechner im Web.

Zitat:
Ich weiß, dass diese Frage nicht Pauschal zu beantworten ist (Steuerberater weiß es besser...) aber die Erfahrungen wären auch hilfreich.


Der Steuerberater kann da auch nur rechnen, das kannst du auch selbst.
 
eugen.schuetz
Threadersteller

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.02.2013 15:46
Titel

Re: Einkommenssteuer-Kleinunternehmerregelung

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Zitat:
Zitat:
wie sieht es mit Einkommenssteuer aus, mit wieviel Nachzahlung muss man da rechnen?


Sagt dir jeder Steuerrechner im Web.


Wie ich mein Angestelltenlohn errechnen kann, ist mir klar aber was ist mit zu verdienst? Den Angestelltenlohn wir ja direkt vom Arbeitgeber abgezogen und bezahlt, wie errechne ich aber den Rest?
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Di 05.02.2013 15:50
Titel

Re: Einkommenssteuer-Kleinunternehmerregelung

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eugen.schuetz hat geschrieben:


Wie ich mein Angestelltenlohn errechnen kann, ist mir klar aber was ist mit zu verdienst?


Meine Güte. Gib' dein angenommenes Jahreseinkommen - also Angestelltenbrutto plus Einkommen aus Selbstständigkeit - in einen Steuerrechner ein, der sagt dir dann, was für dieses zu versteuernde Einkommen an Einkommensteuer (und Soli und ggf. Kirchensteuer etc.) fällig wird. Und dann ...

Zitat:
Den Angestelltenlohn wir ja direkt vom Arbeitgeber abgezogen und bezahlt, wie errechne ich aber den Rest?


... guckst du, was du bisher an Einkommensteuer zahlst, nur für dein Angestelltenbrutto. Die Differenz ist der Mehrbetrag.

Das ist doch nicht so schwer?


Zuletzt bearbeitet von am Di 05.02.2013 15:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
eugen.schuetz
Threadersteller

Dabei seit: 21.12.2007
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.02.2013 16:01
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...Sonst würde ich es ja auch nicht fragen.

OK alles klar. Der Differenzbetrag wird dann aber mit Werbungskosten verrechnet. Na gut, jetzt habe ich es grob, was da rauskommt, danke
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