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PatrickB
Dabei seit: 09.03.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.03.2004 13:30
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Pryan hat geschrieben: | PatrickB hat geschrieben: | Pryan hat geschrieben: | ...und ich rede hier nicht davon, was in deinem arbeitsvertag steht, sondern wie es von gesetz vorgeschrieben ist. |
Also soweit ich weiss muss man das grundsätzlich mit dem Arbeitgeber absprechen, Rechtlich kann das (soweit ich informiert bin) nur zu Problemen führen wenn du über dein Gewerbe mehr verdienst als über deinen Job als Angestellte. |
ich bin ja auch von einer selbstständigkeit MIT gewerbeschein ausgegangen. da kannste ja als freier mitarbeiter arbeiten aber doch NICHT noch zusätzlich als angestellter. oder? |
Du meinst für die gleiche Agentur?
Hmm... weiss nicht genau macht ja eigentlich auch keinen Sinn, quasi doppelt gemoppelt.
Hab auch schon mal was von einem sog. "Nebengewerbe" gehört also genau für solche Fälle wo jemand Hauptberuflich Festangestellt ist und Nebenberuflich ein Gewerbe führen möchte.
Aber es hilft ihr eh nicht besonders viel wenn wir hier herumspekulieren.
Weiss das denn hier niemand 100%ig?
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shy-cherry
Threadersteller
Dabei seit: 01.04.2003
Ort: Freising
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.03.2004 13:50
Titel
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erstmal danke für die schnellen beiträge. hab jetzt mal 40,- euro netto
angeboten, denke das geht durch.
wichtig: nein, nicht für die gleiche agentur!!
der anzeiger gehört im moment der agentur die wollen ihn aber voll und
ganz verkaufen, sprich weggeben. die redakteurin von dem anzeiger kauft
ihn evtl., möchte dass ich ihn aber weiter layoute.
und mehr als in meinem angestellten-job verdiene ich damit bestimmt nicht...
weiß jemand vielleicht, wohin ich mich wenden muss zwecks gewerbeschein
bzw. halt nebentätigkeit? spekulieren hilft mir in der tat nicht so sehr weiter...
will um gottes willen nicht aus versehen den staat betrügen *hilfe* aber will
das ganze natürlich schon mit der günstigsten methode regeln, um möglichst
viel zu verdienen, ist ja logisch
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Anzeige
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.03.2004 13:54
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Beschäftigung als Angestellter und nebenberufliche Gewerbeanmeldung ist rechtlich absolut kein Problem. Habe ich auch einige Jahre so gemacht. Man musst dann eine jährliche Steuererklärung abgeben einließlich Anlage "GSE" (Einkünfte aus Gewerbebetrieb).
Solange die Haupteinkunftsquelle weiterhin das Angestelltenverhältnis ist, muss man keine zusätzlichen Beiträge an die Krankenkasse entrichten.
Die Diskussion über freiberuflich oder gewerblich, die hier ja gerne geführt wird, ist total überflüssig. Vorteil der freiberuflichen Tätigkeit ist die eventuelle Aufnahme in die Künstlersozialkasse sowie die Gewerbesteuerbefreiung ab einem Gewinn von 25.000 ?. Zwei Faktoren die bei einer nebenberuflichen Tätigkeit keine Rolle spielen.
Bei den in der Regel eher niedrigen Umsätzen einer nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit hält sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen. Man ist lediglich zur Führung einer Einnahme-Überschuss-Rechnung, einer jährlichen Steuererklärung sowie der vierteljährlichen Abfuhr der eingenommenen Umsatzsteuer verpflichtet.
Wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat, kann man so schon ein paar Euro dazuverdienen.
Gruß
Achim
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.03.2004 14:01
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shy-cherry hat geschrieben: | weiß jemand vielleicht, wohin ich mich wenden muss zwecks gewerbeschein
bzw. halt nebentätigkeit? spekulieren hilft mir in der tat nicht so sehr weiter... |
Beim Gewerbeamt Deiner Stadt. Steht im Telefonbuch. Die Gewerbeanmeldung kostet rund 20,- ? (je nach Gemeinde verschieden). Ausweis nicht vergessen!
Gruß
Achim
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ExPraktikant
Dabei seit: 05.12.2003
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 15.03.2004 14:09
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Ich weiß ja nicht, wie dass mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist.
Aber wenn man sich selbstständig macht und dann nicht als Scheinselbstständiger
gelten will, muss man mindestetens 2 versch. Kunden haben, für die man arbeitet.
Ansonsten ist man nämlich eher in einem Angestellten Verhältnis.
Für den Fall solltest Du dir überlegen, ob du nicht bei der Redakteurin als
"geringfügig beschäftigt" angestellt werden kannst.
Nebenjobs sind ja erlaubt, solange der (Haupt-)Arbeitgeber zustimmt.
Greets,
Sebi
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.03.2004 14:24
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ExPraktikant hat geschrieben: | Ich weiß ja nicht, wie dass mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist.
Aber wenn man sich selbstständig macht und dann nicht als Scheinselbstständiger
gelten will, muss man mindestetens 2 versch. Kunden haben, für die man arbeitet.
Ansonsten ist man nämlich eher in einem Angestellten Verhältnis. |
Das Thema "Scheinselbstständigkeit" ist sehr komplex und in der Praxis immer wieder eine Frage der Auslegung.
Die Verfolgung der Scheinselbstständigkeit soll eigentlich die Umgehung der Sozialversicherungsbeiträge verhindern. Bei einer Nebentätigkeit im geringen Umfang bei geregeltem Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis kann aber in meinen Augen davon keine Rede sein.
Gruß
Achim
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