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Thema: Ebaygebühren absetzen? vom 26.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Ebaygebühren absetzen?
Autor Nachricht
siyez
Threadersteller

Dabei seit: 26.11.2007
Ort: Mannheim
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.11.2007 03:26
Titel

Ebaygebühren absetzen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Halle Leute,
ich such dringend Hilfe...
weiß jemand ob ich die Ebay Gebühren bei der Umsatzsteuer (Vor-)Anmeldung absetzen kann.
Bei Punkt 66 auf dem Formular Abziehbare Vorsteuerbeträge.
Auf der Ebay Rechung steht das in dem Betrag (Ebaygebühren) 15 % Luxemburgische Steuer beinhaltet kann ich diese Steuer also zurückbekommen.
Ich habe ein Gewerbe angemeldet habe aber nur eine Steuernummer also KEINE UST/ID-Nummer.
Brauch ich diese um die Steuer abzusetzen.
Bitte um Hilfe.
..martin
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.11.2007 08:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ist auf der Rechnung von Ebay eine 19%iger Umsatzsteuer verzeichnet? Die kannst Du dann als Vorsteuer absetzen. Die eigentliche Nettorechnung kannst Du dann außerdem zur Gewinnminderung einsetzen.

Wenn auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, kannst Du die Rechnung nur am Jahresende zur Gewinnminderung einsetzen:

http://www.betriebsausgabe.de/ebay-gebuehren-71.html

das diese 15 % luxemb. steuer sein sollen entzieht sich meiner kenntnis. im zweifelsfall nen steuerberater fragen. * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 26.11.2007 08:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 26.11.2007 11:33
Titel

Re: Ebaygebühren absetzen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

siyez hat geschrieben:

weiß jemand ob ich die Ebay Gebühren bei der Umsatzsteuer (Vor-)Anmeldung absetzen kann.


Nein. Also nein, kannst Du nicht.

Zitat:
Auf der Ebay Rechung steht das in dem Betrag (Ebaygebühren) 15 % Luxemburgische Steuer beinhaltet kann ich diese Steuer also zurückbekommen.


Ja, aber nicht über die USt-Erklärung ggü. dem deutschen Finanzamt.

http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/006_ust-verguetung/060_inl_untern/index.html

Ob sich der Aufwand lohnt, musst Du selbst wissen ...

c_writer
 
 
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