Dabei seit: 26.11.2007 Ort: Mannheim Alter: 41 Geschlecht:
Verfasst Mo 26.11.2007 03:26 Titel
Ebaygebühren absetzen?
Halle Leute,
ich such dringend Hilfe...
weiß jemand ob ich die Ebay Gebühren bei der Umsatzsteuer (Vor-)Anmeldung absetzen kann.
Bei Punkt 66 auf dem Formular Abziehbare Vorsteuerbeträge.
Auf der Ebay Rechung steht das in dem Betrag (Ebaygebühren) 15 % Luxemburgische Steuer beinhaltet kann ich diese Steuer also zurückbekommen.
Ich habe ein Gewerbe angemeldet habe aber nur eine Steuernummer also KEINE UST/ID-Nummer.
Brauch ich diese um die Steuer abzusetzen.
Bitte um Hilfe.
..martin
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Mo 26.11.2007 08:34 Titel
ist auf der Rechnung von Ebay eine 19%iger Umsatzsteuer verzeichnet? Die kannst Du dann als Vorsteuer absetzen. Die eigentliche Nettorechnung kannst Du dann außerdem zur Gewinnminderung einsetzen.
Wenn auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, kannst Du die Rechnung nur am Jahresende zur Gewinnminderung einsetzen:
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