mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 18.04.2024 17:57 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Duckvorstufe / Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse vom 28.02.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Duckvorstufe / Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse
Autor Nachricht
pixelmagic
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2008
Ort: Ludwigsburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.02.2008 16:44
Titel

Duckvorstufe / Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Eine GmbH muss für ihren Geschäftsführer Abgaben an die KSK leisten, sofern dieser für Leistungen vergütet wird, die im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) als künstlerisch tätig eingestuft werden.
Nun meine Frage:
Ist die Berufstätigkeit in einem reinen Druckvorstufenbetrieb als solche einzustufen, oder wird hier ein nichtkünstlerisches Handwerk erbracht. Gemäß den Vorgaben unserer Kunden, ausnahmslos Werbeagenturen und Werbeabteilungen, hat der Druckvorlagenhersteller nämlich keine eigenschöpferisch, kreative Leistungen zu erbringen und wäre also nicht künstlerisch tätig. Konkret gefragt: wer kennt eine Gerichtsentscheidung oder ein verwertbares Gutachten zu diesem Thema? Wer kann mit Tipps weiterhelfen, bevor die KSK selbst entscheidet und wir ggf. nur noch reagieren können.

Grüße an alle
  View user's profile Private Nachricht senden
Ähnliche Themen Künstlersozialkasse - Abgabepflicht als Unternehmer?
Gründung einer Werbeagentur sowie KSK Abgabepflicht
Künstlersozialkasse
Künstlersozialkasse
Frage zu Künstlersozialkasse
Künstlersozialkasse-Problem
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.