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Thema: druckkosten (ohne aufschlag) weiterberechnen? vom 16.09.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> druckkosten (ohne aufschlag) weiterberechnen?
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Verfasst Fr 17.09.2010 10:42
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nach Deiner Rechnung zahlt der Kunde aber 2x Mehrwertsteuer für die Drucksachen!? Ich weiß nicht wie es mit der Märchensteuer bei Freiberuflern aussieht
 
beeswax
Threadersteller

Dabei seit: 04.02.2008
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Verfasst Fr 17.09.2010 10:57
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hallo ralf,

je nee.

ich stell dem kunden doch die druckrechnung netto + "meinen 19%" in rechnung.
so zahlt er an mich, was ich an die druckerei zahle. oder hab ich was übersehen?
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Account gelöscht


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Verfasst Fr 17.09.2010 11:40
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doch etwas falsch....

z.B.

100€ Druckkosten brutto
119€ netto

auf die 119€ Schlägst Du nun 19% Märchensteuer auf = 22,61€ Anteil in der Gesamtrechnung

Also bezahlt der Kunde die Märchensteuer 2x?

Als Freiberufler bist Du ja auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt!?
 
blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Fr 17.09.2010 12:09
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mediaWE hat geschrieben:
doch etwas falsch....

z.B.

100€ Druckkosten brutto
119€ netto


Umgekehrt: 100 netto = 119 brutto.

Zitat:
Als Freiberufler bist Du ja auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt!?


Doch, natürlich.

Das hat mit Freiberuf oder Gewerbe nichts zu tun, sondern mit Kleinunternehmerregelung oder nicht (von Sonderfällen wie Ärzten oder Hebammen abgesehen).

@beeswax: Ich verstehe es nicht, warum machst du nicht zwei getrennte Rechnungen? Mach es doch nicht komplizierter als es ist ...

blindtext
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Smooth-Graphics

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Verfasst Fr 17.09.2010 12:15
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blindtext hat geschrieben:
@beeswax: Ich verstehe es nicht, warum machst du nicht zwei getrennte Rechnungen? Mach es doch nicht komplizierter als es ist ...


Richtig. Außerdembist du bzgl. Finanzamt auf der sichereren Seite. Zumal die Kundin ja dennoch beide Rechnungen auf einen Schlag bezahlen kann. Es macht imho keinen Unterschied, außer die einfachere, sicherere Struktur für dich.
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beeswax
Threadersteller

Dabei seit: 04.02.2008
Ort: ruhrpott
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Verfasst Fr 17.09.2010 12:30
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mediaWE hat geschrieben:
Als Freiberufler bist Du ja auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt!?


doch klar. wie blindext schon sagt.

habe mich aber erst in diesem jahr von der kleinunternehmerregelung (da war ich umsatzsteuerbefreit) verabschiedet. daher auch meine vermeintlich blöde fragerei hier.

blindtext hat geschrieben:

@beeswax: Ich verstehe es nicht, warum machst du nicht zwei getrennte Rechnungen? Mach es doch nicht komplizierter als es ist ...


ich fand es so unkomplizierter.
ich meine, was schreib ich denn auf die zweite rechnung, also die über die druckkosten? normal "rechnung" oder "kostenerstattungsrechnung"? und bekommt die dann ne eigene rechnungsnummer? ist doch auch irgendwie komisch.


Zuletzt bearbeitet von beeswax am Fr 17.09.2010 12:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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toask

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Verfasst Fr 17.09.2010 15:09
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Ob eine oder 2 Rechnungen ist doch völlig egal. In beiden Fällen wäre das Druckerzeugnis Dein Einkauf und Du würdest es weiterverkaufen.

Schreib doch der Kundin eine Rechnung mit den Positionen deiner freiberuflichen Leistung. Unten drunter schreibst Du einen Satz wie "Bitte überweisen Sie zusätzlich zum Rechnungsbetrag EUR xy,- für meine Auslagen bei der Druckerei - die Rechnung der Druckerei sende ich Ihnen anbei."
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FloKu

Dabei seit: 05.02.2009
Ort: Schenefeld
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.09.2010 15:10
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Wieso hast du als Freiberufler denn Kleinunternehmer Regelung in anspruch genommen? Oder war es da nur gewerbe?

Habe mich wegen sowas wieder auf normales Gewerbe umgemeldet, weil die Kunden immer gefragt haben, ob ich nicht die Druckabwicklung ganz erledigen könnte und auf die Rechnung packen kann... naja. über 24.500 schaffe ich es eh nicht im jahr. Ist für mich also kein Unterschied.

Und wie wäre es, wenn du die Kosten für den Druck einfach auf die Gestaltung draufpackst (in Form von mehr Stunden) und den Druck gar nicht weiter erwähnst? Du bezahlst die Sachen quasi für dich und schenkst Ihr die Karten *bäh*
Kann das FA da was gegen sagen? *ha ha*
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