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Thema: druckkosten (ohne aufschlag) weiterberechnen? vom 16.09.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> druckkosten (ohne aufschlag) weiterberechnen?
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beeswax
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Verfasst Do 16.09.2010 18:43
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Re: druckkosten (ohne aufschlag) weiterberechnen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

blindtext hat geschrieben:
beeswax hat geschrieben:

und ich kann dann die vorsteuer der druckerei (als bertiebsausgabe) geltend machen?


Nein, natürlich nicht. Sind ja nicht deine Kosten.


hmm.. aber die druck-rechnung geht ja schon auf meinen namen und ich zahle die auch..?

blindtext hat geschrieben:
beeswax hat geschrieben:
oder würde es sinn machen eine kostenerstattungsrechnung zusätzlich aufzusetzten und der kundin so die druckkosten 1:1 zu berechnen?


Ich weiss nicht, was du mit kostenerstattungsrechnung" meinst, aber ja: 1:1 weiter berechnen.


weiss leider nicht, ob es die korrekte bezeichnung ist, aber ich meine eben eine seperate rechnung, die eben gar nix mit meiner leistung zu tun hat, sondern nur zur erstattung der entstandenen druckkosten dient. gibt's doch sowas, oder?

blindtext hat geschrieben:
flex hat geschrieben:

Also ich schlage immer 30% drauf schließlich hast du ja auch Arbeit damit


beeswax ist aber Freiberufler - Druckabwicklung ist eine gewerbliche Tätigkeit. Kommt ihm bei einer Steuerprüfung jemand drauf, dass er gewerbliche Leistungen anbietet, hat er ein Problem. Bzw. mehrere.


naja, das hatte ich ja eben hier auch schon gelesen und mich seeehr gewundert. weil ich eben nicht daran gezweifelt hatte, dass es teil meiner freiberuflichen arbeit ist, dass ich den kram zum druck schicke. da muss ich mich echt nochmal schlau machen.. ist ja verrückt.

blindtext hat geschrieben:
schattenjaeger hat geschrieben:
Warum willst du denn die Rechnung dran heften?

Deine Firma kauft es ein und verkauft es dem Kunden.


Nein! Genau der Eindruck darf auf keinen Fall entstehen! Siehe voriger Absatz.

blindtext


na dranheften, weil ich den posten "verauslagte kosten laut beleg" genannt hätte. das wäre ohne beleg doch witzlos Lächel

oh man.. das so kleinigkeiten so verwirren können. macht doch keinen spass sowas Lächel
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Do 16.09.2010 18:44
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beeswax hat geschrieben:


genau das will 'sie' Lächel


Von mir aus. *zwinker* Hättest du geschrieben, 'ich bin Freiberufler_in_ ... Lächel

Zitat:
normalerweise habe ich auf meiner rechnung den posten "druckabwicklung". aber nachdem ich hier die foren durchforstet habe, scheint dass auch schon grenzwertig - hinsichtlich gewerblicher tätigkeit - zu sein.


Druckabwicklung ist ganz klar gewerblich - ein Prüfer wird da mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nachhaken. Zumal, wenn das häufiger auftaucht. Wenn du nichts dafür berechnen würdest, sondern das 1:1 durchreichst, könntest du das ja anhand der Druckrechnungen nachweisen, aber:

Zitat:
war mir vorher gar nicht bewusst.. wobei ich eben nicht prozentual was draufrechne (wie gesagt, eigentlich zahlen die kunden ihre druck-rechnungen selbst), sondern eben nur die paar minuten, die ich brauche um die datei in druck zu geben.


Aber genau da liegt das Problem. Du berechnest damit eine gewerbliche Leistung. *Schnief*

blindtext
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beeswax
Threadersteller

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Verfasst Do 16.09.2010 18:52
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Smooth-Graphics hat geschrieben:
Ich würde da wirklich aufpassen. Du darfst eigentlich absolut keinen Cent darauf berechnen, wenn du einen Posten durchreichst. Also alles extern.
Die Rechnung würde ich ebenfalls gesondert so stellen (1:1).


du meinst also auch eine seperate rechnung?
oder was meinst du mit 'extern'?

Smooth-Graphics hat geschrieben:

Im Idealfall kennt man die Druckerei, die dann die Rechnung auf den Kunden stellt und du bestellst das ganze nur.


wie gesagt, normalerweise läufts auch so.
die gute dame ist 85 und will eine rechnung für alles und nix mit dem druck zu tun haben. da habe ich ihr gesagt "klar, kein problem" Menno!
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beeswax
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Verfasst Do 16.09.2010 18:58
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blindtext hat geschrieben:


Zitat:
war mir vorher gar nicht bewusst.. wobei ich eben nicht prozentual was draufrechne (wie gesagt, eigentlich zahlen die kunden ihre druck-rechnungen selbst), sondern eben nur die paar minuten, die ich brauche um die datei in druck zu geben.


Aber genau da liegt das Problem. Du berechnest damit eine gewerbliche Leistung. *Schnief*

blindtext


ja, das habe ich befürchtet - wusste ich bis heute nicht. muss ich dann wirklich klären. uff.

dabei hab ich sogar nen gewerbeschein, aber der ist/war für promo-studentenjobs.
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Do 16.09.2010 19:04
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beeswax hat geschrieben:

du meinst also auch eine seperate rechnung?
oder was meinst du mit 'extern'?


Bin zwar nicht angesprochen, aber: Ja. Separate Rechnung. Normalerweise lässt man sich in solchen Fällen eine Vollmacht vom Kunden geben, dass man in seinem Namen handelt und lässt die Rechnung dann direkt auf den Kunden ausstellen ...

b.


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Do 16.09.2010 19:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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beeswax
Threadersteller

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Verfasst Do 16.09.2010 19:54
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blindtext hat geschrieben:

Bin zwar nicht angesprochen, aber: Ja. Separate Rechnung.


natürlich bist du angesprochen, blindtext Lächel

okay. da meinten wir wahrscheinlich mit der "kostenerstattungsrechnung" das gleiche, hm?


bin zwar immernoch etwas verwirrt, aber trotzdem schonmal vielen dank für eure hilfe!
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Verfasst Fr 17.09.2010 08:36
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mach der Dame doch 2 Rechnungen und erstell ihr eine Art Kontoauszug mit der Gesamtsumme

Das Finanzamt hat seltsame Wege. Wenn die eine Vermutung haben, dann wird mal eben Dein Gesamtumsatz bei der Druckerei abgefragt - dann stehst Du da...

Als Betriebsausgabe absetzen kannst Du es nicht - schreibst ja die Rechnung der "alten Dame". Das wäre auch nur linke Tasche -> rechte Tasche. Den erhöten Verdinst an der Dame musst Du dann versteuern, das kommt aufs gleiche raus. Würde gradlinig bleiben, Du kannst Dich mit solchen Sachen schnell verstricken...
 
beeswax
Threadersteller

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Ort: ruhrpott
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Verfasst Fr 17.09.2010 11:26
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hab mich nun doch für die simplere variante entschieden und es auf eine rechnung gepackt.
also so:

meine leistung (netto)
druckkosten 1:1 als verauslagte kosten (netto)
+ 19%
= rechnungssumme

die druckabwicklung habe ich nun nicht berechnet, aber für die dame mache ichs auch gern mal so. für die zukunft muss ich mir dann was einfallen lassen.
das einholen von druckangeboten 'darf' man auch als freiberufler, gell?

kopie der druckrechnung klebe ich an die rechnung, original bleibt hier.
und ich war dann wirklich davon ausgegangen, dass ich die vorsteuer der druckkosten (fremdleistung?) geltend machen kann. ich zahl ja nunmal die druckkosten erstmal selbst.

nicht, dass die unbedingt recht haben, aber: XING freelancer abrechnung

ist mein erstes jahr mit ust, manchmal kann man das kleinunternehmerdasein schon vermissen Lächel
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