mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 23.04.2024 12:49 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Druckdaten für Kunden vom 14.02.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Druckdaten für Kunden
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
ve.fischer
Threadersteller

Dabei seit: 25.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 14.02.2012 10:16
Titel

Druckdaten für Kunden

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo Zusammen,

ich habe einen neuen Kunden, für den habe ich Briefpapiere gestaltet und gedruckt.
Jetzt möchte er die Daten haben um selbst nachzubestellen. Wie macht
ihr das, gebt ihr eurem Kunden die Daten? Oder verlangt ihr etwas, wenn ja wieviel?

Wie macht ihr das generell, wenn euer Kunde nur einen Gestaltung möchte
und selbst druchen will. Führt ihr die Druckdaten als extra Posten im Angebot/Rechnung auf?
Wieviel verlangt ihr für die Druckdaten im Bezug auf euren Stundensatz?

Danke für eure Hilfe *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.02.2012 10:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wenn er es selber drucken lassen will * Keine Ahnung... *
quelldaten wären was anderes, aber wo ist das problem, ihm die pdfs zur verfügung zu stellen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.02.2012 10:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

jense hat geschrieben:
wenn er es selber drucken lassen will * Keine Ahnung... *
quelldaten wären was anderes, aber wo ist das problem, ihm die pdfs zur verfügung zu stellen.


Seh ich auch nicht. Willst du dir wirklich jedes mal den Stress der Druckabwicklung für paar popelige Blatt Briefpapier antun? Whrscheinlich will der dann jedes mal Vergleichspreise, du musst eh noch was draufschlagen, Stress bei deiner Buchhaltung kann es auch geben etc. pp.

Vereinbare mit ihm entsprechende und vergütete nutzungsrechte, gib ihm ein belichtungsreifes PDF und fertig. Oder übergib es ihm mit dem schriftlich (!) übermitelten zusatz, dass nur der Nachdruck und nicht die Änderung erlaubt ist und überlasse es ihm umsonst und verkauf es als Service. Sicherlich keine verkehrte Investition in eine Kundenbindung.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ve.fischer
Threadersteller

Dabei seit: 25.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 14.02.2012 10:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
...überlasse es ihm umsonst und verkauf es als Service. Sicherlich keine verkehrte Investition in eine Kundenbindung.


Diesen Punkt hab ich nicht bedacht... danke! Anders wäre es bei einer Nachbestellung von teuren Drucken. Oder schlagt ihr bei einer Nachbestellung nichts mehr auf den Druckpreis auf (15%?)?

Nimroy, wieso Stress bei der Buchhaltung?

Gebt ihr eure Lieferantenadressen auch an den Kunden?


Zuletzt bearbeitet von ve.fischer am Di 14.02.2012 10:56, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.02.2012 11:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich glaube, es ist bei einem Freiberufler nicht erlaubt, dass man Druckdienstleistungen vertreibt bzw. gegen Provision vermittelt. Das ist Gewerbetreibenden vorbehalten.

Da könnte man Stres mit der Buchhaltung im Sinne des Finanzamtes bekommen.

für so kleine Standard-Sachen würde ich einen Druckpartner empfehlen mit Übergabe der Daten an den Kunden. hat den Vorteil dass sich der Kunde gut betreut fühlt, merkt das man ein Netzwerk hat und der Partner freut sich, dass man an ihn gedacht hat und erinnert sich hoffentlich auch daran, wenn man mal paar Papiermuster mehr braucht oder so. fällt im Umgang mit Druckdienstleistern einfach in die Kategorei "Eine Hand wäscht die Andere" für mich.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 14.02.2012 11:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 14.02.2012 12:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich würde ihm auch das pdf kostenlos zu verfügung stellen. offene daten werden nicht herausgegeben und wenn dann nur gegen einen aufpreis. als basis dient dir dein angebot.

die druckdaten sind ja das eigentlich produkt, das der kunde kauft. daher würde ich sie nicht als extraposten aufstellen und abrechnen.
 
ve.fischer
Threadersteller

Dabei seit: 25.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.02.2012 09:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt....
Kunde hat gemeint, dass mit Zahlung der Rechnung alle Rechte der Daten an ihn gehen.
Welche Rechte habe ich denn dann jetzt eigentlich noch an meinen für Kunden
erstellten Logos, Briefpapiere, Visitenkarten, Flyer, .... etc?
Ich dachte es gibt immer noch das Urheberrecht. Was ist dann mit dem Nutzungsrecht?
Was darf der Kunde? Was darf ich?
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 22.02.2012 10:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ve.fischer hat geschrieben:
Ich dachte es gibt immer noch das Urheberrecht. Was ist dann mit dem Nutzungsrecht?

Das Urheberrecht kannst du nicht veräußern, abgeben oder sonst was, das bleibt bei dir. Nur die Nutzungsrechte an deinen Arbeiten kannst du einräumen.

ve.fischer hat geschrieben:
Was darf der Kunde? Was darf ich?

Das sollte vorher vereinbart und schriftlich festgehalten worden sein. Dann weiß jeder, was er darf und was nicht.
An einem Logo gibst du gewöhnlich alle Verwertungsrechte an den Kunden, es macht keinen Sinn, die Nutzung einzuschränken. Dann dürfte er das Logo auf dem Briefbogen verwenden, auf der Webseite aber nicht. Das wäre ja Quatsch.
Für Flyer könnte man die Auflage beschränken z.B. Oder den zeitlichen Rahmen. Aber das sind alles Dinge, die vorher geregelt werden. Wenn nichts besprochen wurde, gilt § 31 Absatz 5 UrhG, es gilt die Nutzung als eingeräumt, die zur Erfüllung des Vertragszweckes nötig ist.

Kurze Frage noch, wie hast du denn bisher gearbeitet? Hast du noch nie Nutzungsrechte eingeräumt? Es klingt ein wenig überfordert gerade...


Zuletzt bearbeitet von am Mi 22.02.2012 10:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
Ähnliche Themen CMS für Kunden
Nie zufriedenzustellender Kunden
Wahrnehmung von Kunden
KSK Erklärung für den Kunden?
Wie kommt ihr an Kunden?
Kunden cmyk und rgb erklären
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.