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Machupichu
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2010
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Verfasst Di 09.03.2010 14:47
Titel Diverse Fragen zur Selbständigkeit |
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Hallo zusammen,
ich habe vor mich in ein paar Monaten Selbständig zu machen, im Bereich Software-Entwicklung(mobile Geräte) und Mediengestaltung(hauptsächlich Folienarbeiten mit dem Schneideplotter), und lese dazu kräftig seit einiger Zeit sämtliche Foren und Veröffentlichungen zum Thema durch, und komme bei unten aufgeführten Fragen zu keinen einheitlichen Ergebnissen:
Achja, Rechtsform soll Einzelunternehmung(ohne Handelsregister-Eintrag) sein.
1.Name, als Einzelunternehmer bin ich(mit meinem Namen) das Unternehmen, soviel ist mir klar, aber wie ist das mit Zusatznamen, z.b. "Software und Mediendesign Mustermann", oder "Cutting Factory Mustermann", wäre das beides so möglich?
Einmal ist es ja nur das grobe Gewerbsfeld + Name und beim anderen ein Fantasie-Namen. Leider finde ich diesbezüglich widersprüchliche Antworten, die einen sagen es geht, die anderen nicht.
2.Ich habe einen Abschluß in Informatik(Diplom), im Bereich Mediengestaltung habe ich keine Nachweise, nur Berufserfahrung(während des Studiums), kann ich trotzdem dann mit einem Namen wie
"Software und Mediengestaltung Mustermann" auftreten?
3.Werbung: Muss hierbei immer die volle Anschrift angegeben werden, z.b. bei Werbung auf dem eigenen KFZ oder reicht mein Name + Email/Telnummer? Und wie sieht es mit einem Logo aus, darf ich mit einem Logo als Einzelunternehmer auftreten?Logo natürlich nur zusätzlich zu den restlichen Angaben....
4.Wenn ich die erstellten Plots vor Ort beim Kunden auf z.b. KFZ/Schaufenster verklebe, komme ich da in einen Bereich eines geschützten Handwerks, welches ich ohne Entsprechende Ausbildung garnicht ausführen darf?
5.Widerrufsrecht bei Plots nach Kundenvorgabe: Ich möchte meine Plots u.a. im Online-Shop verkaufen, wo ja der Kunde ein Widerrufsrecht hat, wie sieht das bei Produkten aus, die ich speziell für einen Kunden angefertigt habe, die kann ich ja nicht anderweitig verkaufen wenn der Kunde es doch nicht will, wie sichere ich mich da ab, bzw. ist es überhaupt möglich für solche Fälle das Widerrufsrecht zu umgehen?
Für alle Fragen gilt eigentlich das gleiche, ich lese und lese, und habe das gefühl ich werde immer unsicherer, da doch viel Halbwissen im Netz rumschwirrt, daher würde ich mich auch freuen wenn mir jemand einen Ansprechpartner nennt, der Verbindliche Aussagen macht, Gewerbe- und Arbeitsamt wissen dazu auch nicht so viel. Wäre ich da bei einem Anwalt besser aufgehoben oder bei der IHK?
Ich habe in 2 Wochen ein IHK Gründungseminar, hoffe da werden einige Fragen beantwortet.......
Zuletzt bearbeitet von Machupichu am Di 09.03.2010 14:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.03.2010 16:07
Titel
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Hallo!
Du hast jede Menge Standardfragen rund ums Thema "Selbständigkeit".
Hast Du schon auf den Webseiten der IHK bzw. hier im Forum unter Downloads / Links geschaut.
Auch über die Suchfunktion zum Thema "Selbständigkeit" dürftest Du sehr viele Antworten auf Deine Fragen finden.
So wie ich es mitbekommen habe, bekommst du hier in diesem Mediengestalterforum Antworten auf Fragen zum Gestalten von Medien.
Für Rechtsfragen gibt es die IHK und auch Rechtsanwälte kennen sich da aus.
Diese führen dann auch dieses Gründungsseminar durch; sicher kann man dir dort deine Fragen wesentlich besser beantworten als hier.
Gruß, Rick
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id82
Dabei seit: 13.02.2008
Ort: Stuttgart
Alter: 41
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Machupichu
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2010
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 09.03.2010 16:38
Titel
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Wie ich geschrieben habe, ich habe schon einiges gelesen, auch diesen Link, und da wird von meinen Fragen keine beantwortet, das ist ein theoretischer Leitfaden, ohne Details, mal von den AGBs, wo es etwas detailiert wird, abgesehn.
Falls ich aber so schlecht gelesen habe, und die Antworten auf exakt meine Fragen überlesen habe, würde ich mich über entsprechende Textstellen freuen;)
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
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