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Thema: Diskussion zu "[FAQ] Der Weg in die Selbständigkeit" vom 29.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Diskussion zu "[FAQ] Der Weg in die Selbständigkeit"
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aUDIOfREAK
Threadersteller

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Verfasst So 02.10.2005 13:09
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Diskussion zu "[FAQ] Der Weg in die Selbständigkeit&quo

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Info: Dieser Thread hing ursprünglich mal unter [FAQ] Der Weg in die Selbständigkeit. - tacker

dizi hat geschrieben:
Hat vieleicht noch jemand ne Quelle zu den "Rechnungen von Privat"?

Das is bestimmt ne ganz interessante und vor allem legale Alternative zum unter-der-Hand-Arbeiten.
Ich steh nämlich auch vor dem Dilemma, dass ein Bekannter von meinem Vater ne Internetseite haben will, weil die "richtigen Agenturen" so unverschämt viel Geld verlangen würden...


Im Netz sind Informationen dafür sehr spärlich gesäht. Ich habe im Zuge der Erstellung des FAQ Selbstständigkeit auch mal ne Mail an's Finanzamt geschrieben, aber leider keine Antwort erhalten. Vielleicht kenn von Euch ja jemanden beim Finanzamt oder einer Steuerberaterkanzlei, der sich mit dem Thema auskennt.


Zuletzt bearbeitet von tacker am Do 29.01.2009 15:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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clemenzo

Dabei seit: 12.10.2005
Ort: Frankfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.10.2005 14:18
Titel

Re: [FAQ] Der Weg in die Selbstständigkeit.

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Lazy-GoD hat geschrieben:

Möglichkeit 1: Rechnungen von Privat
Man hat als Privatmann die Möglichkeit Rechnungen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 720 € zu stellen.

Meines Wissens nach und laut der Auskunft auf dem Finanzamt sind das ca. 7800€ (solange man noch Kindergeld bekommen will).
Ausserdem ist der Wert je nach Bundesland auch noch variabel.
Kann es sein, dass es sich hierbei um einen Schreibfehler handelt und da ne 0 fehlt?
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way2hot

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Verfasst Mi 12.10.2005 14:27
Titel

Re: [FAQ] Der Weg in die Selbstständigkeit.

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clemenzo hat geschrieben:
Lazy-GoD hat geschrieben:

Möglichkeit 1: Rechnungen von Privat
Man hat als Privatmann die Möglichkeit Rechnungen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 720 € zu stellen.

Meines Wissens nach und laut der Auskunft auf dem Finanzamt sind das ca. 7800€ (solange man noch Kindergeld bekommen will).
Ausserdem ist der Wert je nach Bundesland auch noch variabel.
Kann es sein, dass es sich hierbei um einen Schreibfehler handelt und da ne 0 fehlt?


Was du meinst, ist der Jahresverdienst, den man unter Berücksichtigung der Kindergeld-Grenze erhalten darf, was Lazy im FAQ anspricht ist aber die grundsätzliche Höchstgrenze für einen Verdienst auf "Rechnung von privat". Daher könnte ich mir schon denken, dass der Wert stimmt und es sich hier um zwei völlig verschiedene Paar Schuhe handelt.

// Hierzu auch noch was von 123recht.net:

Zitat:
Wenn dieses Jobs wiederholt vorkommen und auch in den Folgejahren, so liegt eine selbständige Tätigkeit vor.
Entweder als gewerbliche (1) oder freiberufliche (2) Tätigkeit.
Für (1) müssten Sie ein Gewerbe (Gewerbeamt, Stadtverwaltung) anmelden für (2) müssten Sie eine Mitteilung ans Finanzamt schicken, dass sie eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen haben.
Sollte das ganze nur einmal für dieses Jahr sein, können Sie die Einnahmen auch in der Anlage GSE eintragen.
Die Rechnung(en) sind natürlich ohne MWSt. auszuführen, da Sie mit diesen Beträgen zwar Unternehmer sind, sich aber als Kleinunternehmer von der Abgabe der Umsatzsteuer befreien lassen können.
Zu (1):
Nach der Anmeldung beim Geerbeamt erhalten Sie vom FA noch ein Anmeldebogen, auf dem Sie ua. erwarteten Gewinn und auch die Wahl zum Kleinunternehmer vornehmen.


Wenn du also wirklich regelmäßig Rechnungen von privat schreibst, könnte das Stress geben, weil das dann eben eine regelmäßige (neben-)berufliche Tätigkeit wäre, an welcher das FA teilhaben will. Lächel


Zuletzt bearbeitet von way2hot am Mi 12.10.2005 14:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Account gelöscht


Ort: -
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Verfasst Di 25.10.2005 19:11
Titel

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hat jemand zum punkt freiberuflich noch ein paar hintergrundinfos? was man z.b. anmelden muss, wie das mit versicherungen aussieht, etc.
 
Bastiwelt

Dabei seit: 21.02.2004
Ort: Wiesbaden
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.10.2005 14:03
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Re: [FAQ] Der Weg in die Selbstständigkeit.

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Lazy-GoD hat geschrieben:

  • Möglichkeit 1: Rechnungen von Privat
    Man hat als Privatmann die Möglichkeit Rechnungen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 720 € zu stellen. Hierzu muss man beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und bei der Steuererklärung am Jahresende diese Einnahmen mit angeben. Man darf auf den Rechnungen allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen. Auch muss man als Privatperson auftreten (kein Firmenname).


Wie sicher ist denn der Wert jetzt? Das ist ja nicht gerade viel. Menno!
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way2hot

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.10.2005 14:53
Titel

Re: [FAQ] Der Weg in die Selbstständigkeit.

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Bastiwelt hat geschrieben:
Lazy-GoD hat geschrieben:

  • Möglichkeit 1: Rechnungen von Privat
    Man hat als Privatmann die Möglichkeit Rechnungen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 720 € zu stellen. Hierzu muss man beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und bei der Steuererklärung am Jahresende diese Einnahmen mit angeben. Man darf auf den Rechnungen allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen. Auch muss man als Privatperson auftreten (kein Firmenname).


Wie sicher ist denn der Wert jetzt? Das ist ja nicht gerade viel. Menno!


Habe vorgestern ne Email an das Finanzamt geschrieben mit der Bitte um entsprechendes Infomaterial. Mal sehen, was dabei rauskommt.
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Bastiwelt

Dabei seit: 21.02.2004
Ort: Wiesbaden
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.11.2005 10:09
Titel

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Habe mal im Forum von 123recht.net gepostet.

bastiwelt hat geschrieben:
Hallo,

ich möchte neben meinem Beruf ein wenig in Sachen Dienstleistungen dazu verdienen.
Am einfachsten ist sicher die Möglichkeit, mir eine Steuernummer geben zu lassen und es auf "Rechnung von privat" ohne ausgewiesene Mwst. mache. Später geben ich es dann in der Einkommensteuererklärung an.


Wie viel darf ich damit monatlich/jährlich verdienen?

Zusätzliche Frage: Muss ich, wenn ja wie viel, später Steuern dafür nachzahlen?

Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.

Sebastian



Mampfred von 123recht hat geschrieben:
Hallo,
zu Deinen Fragen:
1. von privat gibt es im Steuerrecht nicht. Wenn Du etwas selbständig tust, dan bist Du Unternehmer.
2. Frei-/Höchstbeträge gibt es bei der Einkommensteuer auch nicht. Bei der Umsatzsteuer darfst Du nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr einnehmen - sonst musst Du Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
3. Zu versteuern ist Dein Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben. Der wird dann deinem übrigen Einkommen zugerechnet. Wieviel Steuern du nachzahlen musst hängt also von deinem Gewinn unnd deinen anderen Einkünften ab.



..ich versteh nix mehr. * Ööhm... ja? *


//EDIT: Zitatweise korrigiert.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 01.11.2005 10:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
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Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.11.2005 10:58
Titel

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ich hab jetzt auch mal gefragt bei meinem steuerberater. er meint, sobald eine gewinnabsicht vorhanden ist (also man einnahmen regelmäßig hat - was auch immer das heißen mag - is nix mehr mit rechnung von privat. die privatrechung ist eben wirklich für solche leute gedacht, die z.b. über ebay was verkaufen und der käufer dann eine quittung wünscht. hierzu hab ich mal folgenden text gefunden:

Zitat:
4.2.5.4 Ich habe privat etwas versteigert. Nun will der Käufer eine Quittung. Muß ich ihm eine ausstellen?

Ja.

Auf Verlangen mußt Du dem Verkäufer ein schriftliches "Empfangsbekenntnis" erteilen - also eine Quittung ausstellen (§ 368 BGB). Dies hat den Sinn, daß der Verkäufer einen Beweis dafür bekommt, daß Du das Geld auch erhalten hast. Ebenso könntest Du von ihm eine Quittung für den Erhalt der Ware verlangen.

Die Kosten für Quittung hat jeweils der Schuldner (also der Käufer, wenn es um eine Quittung für die Bezahlung geht, bzw. der Verkäufer, wenn es sich um die Warenübergabe handelt) zu tragen und auch vorzuschießen (§ 369 BGB). Zu den Kosten gehören allerdings nur die tatsächlichen Kosten wie Papier, Tinte oder zusätzliches Porto, nicht jedoch die Arbeitszeit ... Also ein paar Cent, auf die man eigentlich auch verzichten kann.

Eine Quittung muß schriftlich erteilt werden, also muß sie per Hand unterschrieben werden. Eine (unsignierte) E-Mail reicht daher nicht aus. Für ein "Empfangsbekenntnis" muß man sich keinen Quittungsblock kaufen, es reicht auch ein kleiner selbstaufgesetzer Text - folgende Angaben sollten hinein: Dein Name, Deine Anschrift, Name und Anschrift des Käufers, die Kaufsache, der Kaufpreis und der Hinweis, daß Du diesen Betrag erhalten hast. Evtl. noch das Datum vermerken und unterschreiben.

Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kannst Du als Privatperson nicht ausstellen, da Du ja auch keine Mehrwertsteuer abführst. (Natürlich dürftest Du "0% MwSt: 0 EUR" auf Deine Rechnung schreiben, aber ... *zwinker*)

quelle: http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4254

sobald aber eine gewinnabsicht dahinter steckt (was es ja auch bei einer nebentätigkeit) ist es sinnvoller ein gewerbe oder kleingewerbe zu gründen.
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