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Thema: die sache mit den berufsgenossenschaften vom 28.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> die sache mit den berufsgenossenschaften
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KleinSchlaffi

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Verfasst Sa 05.08.2006 00:41
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Du bist als Freiberuflicher kein Unternehmer!

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„Die VBG bietet Unternehmen und ihren Mitarbeitern einen umfassenden Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Im Haftungsverbund der VBG tragen die Unternehmen gemeinsam die mitunter großen finanziellen Risiken, die durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten für jedes Unternehmen entstehen können.“ – Webseite der VBG, die für Frei Berufe zutreffend ist.

Ich sage mal so, denn wenn du als Freischaffender Grafikdesigner zum Gewerbeamt gehst und dir einen Schein holst, dann kann es passieren, dass du eine Pflichtmitgliedschaft erwirken kannst.

Bist du in der Selbständigkeit, in einem der freien Berufe, so kannst du zu Finanzamt gehen und dir das da eintragen / bestätigen lassen. Selbst, wenn du ein Ladenlokal hast und Freischaffender bist, selbst dann brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Du kannst vor Ort sogar Öffnungszeiten haben und deiner Laufkundschaft Leistungen anbieten, die im Regelfall auch eine Werbeagentur anbietet.

Weiter zu VBG, denn dort steht >> Unternehmen anmelden. Alles was du darstellst, unterliegt den Reglungen für freie Berufe. Wenn zum Beispiel ein Architekt als Freischaffender ein Architekturbüro hat, dann geht er einer Freischaffenden Tätigkeit nach und muss der der VBF beitreten, wenn er einen Angestellten hat. Der Architekt selbst, der ist nämlich für die Leistungen der VBG ausgeschlossen.

Gleichermaßen gilt es für Grafiker / Gestalter, die ein Ladenlokal haben und eine Tippse / Telefonkraft beschäftigen und/oder Mitarbeiter im Rahmen der Geringfügigen Beschäftigung.

Das ist es eine Pflichtmitgliedschaft, wo die Mitarbeiter berücksichtigt werden. Der Grafiker / Gestalter selbst, der ist ausgeschlossen. „Wir versichern Berufstätige aus einer Vielzahl von Unternehmen, wie z.B. Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freie Berufe und Dienstleister.“

Nutzt du die VBG als Freiwillig Versicherter, so schreib die VBG „Mit dem Abschluss einer freiwilligen Versicherung können Sie im Falle eines Falles unser umfangreiches Leistungsangebot in Anspruch nehmen - genauso wie Ihre Mitarbeiter als gesetzlich Versicherte.“

Freiwillig Versichert, kannst du alles machen. Die Frage ist jedoch, ob es sich finanziell lohnt und ob die VBG bei Schaden, auch wenn es in ihrer Police steht, auch für den Freiwillig Versicherten der Freien Berufe dafür aufkommt und es nicht nachträglich ausgeschlossen wird.

BG´s formatierten sich aus den Gewerkschaften heraus. Wenn du selbst Gewerkschafter bist und einer Freischaffenden Tätigkeit nachkommst, dann ist die Mitgliedschaft freiwillig, da du dich ja kommt selbst gegen dich organisieren möchtest und es für Freie Berufe keinen gewerkschaftlichen Tarifvertrag gibt.

Letztlich ist jede Mitgliedschaft eine finanzielle Belastung für Freischaffende, die der finanziellen Verpflichtung auch nachkommen müssen, wenn mal kein Umsatz generiert wird.

Stell dir vor, du bist freiwillig versichert und zahlst mal so satte 3 Jahre dein BG. Nach 36 Monaten hast du einen Aussetzer und kannst 3-mal nicht bezahlen.
Was passiert? Du hast dich bei der VBG verbrannt und bei Schadensfall verweigerte diese die Leistungen.

Bei Privaten Unfallversicherern kannst du mal bis zu 9 Monate aussetzen, ohne gleich den Versicherungsschutz zu verlieren. Das gute ist, während der Zahlungsaussetzung, dass du in dem Zeitraum nicht versichert bist. Ab der Wiedereinsetzung deiner Zahlung bist du automatisch wieder aktiviert und der Private Unfallversicherer stellt seine Leistungen sicher.

Stell dir vor, ein Kunde zahlt mal richtig viel Kohle und du machst einen Jubelsprung, knickst weg. Liegst 3 Monate im Krankenhaus und man stell fest, dass das Bein amputiert werden muss. Meinst du wirklich, die VBG kommt dann letztlich für dich auf?

Es ist immer so, dass du als Grafiker / Gestalter – Wie auch immer, in den Freien Berufen, ja auch weniger Unfallversicherung bezahlst, da fast NULL versichertes Risiko besteht.

Die VBG hat im Jahr 2005 eine Mindest-Versicherungssumme von 28.980 € und eine Höchstgrenze von 84.000 € bei Freiwilligen Mitgliedern festgelegt.

Bei der Mindest-Versicherungssumme währen es im Jahr 111,25 € Jahresbeitrag. Für die Hälfte des Betrages, erhältst du eine Private Unfallversicherung, die dich auch im Privaten Umfeld absichert und wo den Feier Beruf automatisch versichert wird.

Jetzt drehen wir das mal von den Freien Berufen auf die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung. Dann bist du wieder als Selbständiger Pflichtversichert.

Andere Betragssätze, Leistungen und Ausschlüsse, die nicht versichert werden.

Wer bei der BGDP versichert ist? Unternehmer und Selbständige sowie mitarbeitende Ehepartner!

Bist du als Grafikdesigner und Gestalter wirklich Unternehmer und Selbständig?

Nein, denn da gibt es klare Richtlinien, da Grafikdesigner und Gestalter zu den Freien Berufen zuzuordnen ist.

Was wird bei der BGDP versichert? Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten.

Bei Grafikdesigner und Gestalter sind zurzeit keine Berufskrankheiten anerkannt worden. Selbst eine Sehnenscheidenentzündung bei zu häufiger Tastatur- und Schreibmittelbenutzung wird nicht anerkannt, obwohl der Grafiker durch Schmerzen und Missbildung arbeitsunfähig war. Dieses wurde durch eine OP wiederhergestellt wurde und dieser Grafiker danach als Erwerbsfähig einstuft wurde.

Wer was bezahlte? Private Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Private Unfall zahlte auch Dankenderweise eine REHA von 3 Wochen, um den Grafiker wieder flott zu machen.

Mit einer Erwerbsunfähigkeit ist es nicht so einfach, wenn du Grafiker / Gestalter bist.

Bei den Wegeunfällen hat sich das ebenfalls erledigt, da es in kurzer Zeit ausgeschlossen wird, wenn es nicht zu den Beruflichen Erfordernissen gehört. D.h., wenn du von Zuhause zur Arbeit möchtest. Aber wo arbeit ein Grafiker / Gestalter? Bei der Scheinselbständigkeit und/oder als Subunternehmern beim Auftraggeber. Schon klar, aber als Grafikdesigner erledigt man die Tätigkeiten von Zuhause aus oder hat ein kleines Atelier / Ladenlokal.

Der Weg zum Kunden wird so oder so nicht versichert, auch bei einer Pflichtversicherung nicht. Es ist untypisch, so die Aussage in einem Fall eines Arbeitnehmers, der über eine Werbeagentur pflichtversichert gewesen sein.

Somit wurden dann die BPDG Leistungen verweigert.

Zu Thema Leistungen der BPDG bei Arbeitsfällen wäre zusagen, wo sich im Rahmen der Erbringen von geistigen und grafischen Leistungen ein Arbeitunfall auftreten kann.

Cuttermesser, Bleistiftanspitzer, wegrutschende Schneidematte, umstürzender Schneidplotter bei Dummy – Herstellung, „implodierende“ TFT Bildschirme – Das ist doch alles nicht versichert, durch die BPDG und/oder VBG.

Die Versicherungen gehen bei Grafikern / Gestaltern immer davon aus, das du dich keinen Risiken aussetzt und wenn dann sei es vorsätzlich geschehen. Somit besteht kein Schutz.

Glaubst du wirklich dass Versicherungsschutz besteht, wenn deine Freundin bei dem Öffnen einer Thermoskanne dir voll mit dem Ellenbogen in die Fressen haut, dadurch ein Unfall entstehen, dir dann ordnungsgemäßen Versicherungsschutz gewährt. Der Versicherer mit den 3 Grünen Grossen Buchstaben hat da einen Werbespot, wo dieser Versicherer diesen Vorfall versichert und dir immer hilft

So viele Formulare kannst du gar nicht ausfüllen, wie vorab gefordert wird. Und wenn du alles richtig gestellt hast, dann zeigt man dir eine Klausel, die bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit greift.

Kataloghaftung und Haftungsfragen, bei werblichen Aussagen, das ist ein anderes Thema.

Lange Texte, viel gelesen – Frag mal deinen Versicherungsvertreter, ohne dir gleich eine Versicherung aufquatschen zu lassen.

Das alles geht ja weiter, dann wenn die IHK an deine Tür klopf und sagt „ Will auch etwas von deinem Reichtum abhaben! “

HINWEIS: Du bist als Freiberuflicher kein Unternehmer, sondern du gehst einer Freiberuflichen Tätigkeit nach.
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KleinSchlaffi

Dabei seit: 04.08.2006
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Verfasst Sa 05.08.2006 01:24
Titel

„Studentische Leistungen“, ohne Mehrwertsteuer

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Zitat:

wir sprechen hier von einer gesetzlichen unfallversicherung. die ist vom gesetz vorgeschrieben!
d.h. wir sprechen von einer pflichtversicherung und du musst dich bzw dein unternehmen versichern.
in sofern hat es auch wenig mit geld kassieren zu tun. denn bgs dürfen keinen profit erwirtschaften und sie müssen ja im schadensfall objektiv hohe leistungen erbringen.


Wenn du natürlich als 1 Mann Unternehmen bei deinen Freunden besser ankommst, weil du UNTERNEHMER bis, dann gebe ich dir völlig recht.

Warum erfolgt dann die Einstufung des Grafikdesigners, im Rahmen der Versicherungsleistungen der Künstler – Sozialkasse, die auch für Freie Berufe im künstlerischen Sine zuständig sind.

http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Zitat:
keinen profit erwirtschaften


Gebe ich dir völlig Recht, denn es läuft ja so ab, dass dann Rücklagen gebildet werden können und/oder die Vorstände sich rückwirkend die Gehälter aufstocken und Leistungsprämien gezahlt werden.

Zitat:
als freiberufler ist man auch unternehmer, man muss sich also auch als freiberufler versichern. es obliegt allerdings in der hand der BGs ob und wieviel Beitrag du pro jahr zahlen musst. Bei der BGVerwaltung sind freiberufler/unternehmer ohne angestellte nicht beitragspflichtig.


Wie ich es auch beschrieben hat, nur mit der Definition Freie Berufe sind keine Unternehmerischen und auch gewerblichen Tätigkeiten. Wir führen weder Handel noch gewerbliche Tätigkeiten durch.

Zitat:
Für Grafikdesigner / Fotografen, ist diese BG aber nicht zuständig. sondern die BG Druck und Papierverarbeitung.


Grafikdesigner / Fotografen sind Freie Berufe, laut einschlägiger Berufsverbände. Natürlich ist es so, wenn du Fotograf bist und ein Passbildstudio hast, dann gehst du einer gewerblichen Tätigkeit nach. Wenn du aber Fotograf bist und Nutzungslizenzen eingeräumt werden und/oder redaktionell gearbeitet wird, dann ist es wiederum der Freien Berufsgruppe angehörig.

Selbst wenn du Großformat – Fotografie aus einer Galerie heraus verkaufst, so geht der Fotograf keiner gewerblichen Tätigkeit nach. Wenn der verkauf durch Galerie sein Haupterwerb ist, gilt gleiche Reglung. Kommst du jedoch über 50 T€, so wirst du MwSt. – Pflichtig und darfst dann 7% ermäßigten Stersatz abdrücken.

FRAGE: Stellt du als Grafikdesigner etwa 16% MwSt. für grafische Entwurfsleistungen in Rechnung?

Zitat:
Und bei dieser BG sind alle Beitragspflichtig, egal ob Student mit nebengewerbe, mit oder ohne angestellte.


Zum Thema Studenten, die nebenberuflich einer Freischaffenden Tätigkeit nachgehen, währe zu sagen >> Sie sind Pflichtversichert über die Eltern und können bis zum einem Freibetrag „Studentische Leistungen“ dem Kunden, ohne Mehrwertsteuer, in Rechnung stellen.

Sind Studenten älter als 27 Jahre, so können sich diese durch Ausnahmereglung Privat oder Freiwillig versichern und können dann „Studentische Leistungen“ dem Kunden, ohne Mehrwertsteuer, in Rechnung stellen.

Die Freibeträge richten sich nach den Reglungen, wenn du BAFÖG erhältst, bis zu 4026 Euro und wenn du kein BAFÖG erhältst, dann den Reglungen der Steuerfreibeträge.

Solang du eingeschrieben bis, kann du den Freien Beruf als „Studentische Leistungen“ abrechnen, wenn du sagst „Ich Student – Du mein Kunde!“


Zitat:
Der Grund liegt in dem anderen Leistungsangebot. und dass die BG Druck alles mögliche tut um den schaden zu regulieren.


Über welches Leistungsangebot redest du? Jede BG findet eine Reglung, dass du in deiner bisherigen Tätigkeit weiterhin schaffen kannst. Grafiker sind keine Bergbauer und/oder Automechaniker. Solang du sitzen kannst und deinen Gehirnzellen funktionieren, wirst du nicht Berufsunfähig werden.


Zitat:

als anmerkung: es ist eine Unfallversicherung. d.h. wir sprechen nicht von einem verhunzten druck. sondern eher von fällen wo sich fotografen z.b auf dem weg zum shooting, oder beim einrichten/arbeiten im studio verletzen.


Das sichert ja die Haftpflichtversicherung ab. Ich rede ja nicht darüber, dass diese durch eine BG abgedeckt wird und/oder abgedeckt werden sollte.

Also, wenn ich zum Shooting fahre, dann sitze ich in meinem Privat-Auto. Selbst wenn mit die Blitzkopf – Koffer beim starken bremsen durch Abdeckung schießen sollten, dann wäre diese notfalls über meine Private Unfallversicherung abgedeckt. Schäden an Dritten dann über meine KFZ Versicherung und/oder Geräteversicherung.

Selbst wenn ich bei der Schulung im Hörsaal über die Stromleitung des Dia-Projektors stolpern würde, dann deckt es meine Private Haftpflicht, die PKV und Private Unfall ab.

Macht dies ein Schüler / Student, so greift sein Versicherungsschutz und/oder die der Bildungsanstalt.

Kommt ein Scherengitter von der Decke – Hat nichts mit der BG zu tun.

Zitat:

diese bekommen dann ihre behandlungen, rehas, medizin. umbauten, geld zum leben, bezahlt. und das solange, bis man wieder gesund ist.


Das bekomme ich alles durch meine Private Krankenversicherung sichergestellt. Bis zu 36 Monate durchgehend, ohne Probleme. Wenn es darüber hinausgehen sollte, dann gibt es die Pflegeversicherung, mit sozialen Diensten.

Der Deutsche neigt weiterhin dazu, die 3-5-mal für die gleiche Sache zu versichern. Natrülich ist es von Deutschen Versicherungen gewollt und wird meist verschachtelt angeboten.

Wenn du eine PKV hast, dann prüfe bitte die Leistung der Pflegeversicherung. Die musst du zahlen und wird durch die PKV eingezogen.


Zitat:
Wenn du deinen Kunden gesagt hast „Ich Student – Du mein Kunde!“, dann kannst du es noch anders machen.
Aber dazu später.


„Studentische Leistungen“ dem Kunden, ohne Mehrwertsteuer, in Rechnung stellen.
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Skullwatcher
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2005
Ort: Wolmirstedt
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Verfasst So 06.08.2006 23:06
Titel

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es ist schön mit jemandem fundiert diskutieren zu können. dafür schonmal dankeschön. auch für deine langen texte und die investierte zeit.
wenigstens hab ich das threadthema passend definiert.

du hast recht wenn du sagst dass man sich als deutsch gerne mal drei- oder vierfach versichert.
ich denke das kommt auch zum großen teil daher, dass man sehr leicht den überblick verlieren kann. (und man auch von jeder seite andere meinungen hört)

so wurde mir z.B. in einem schreiben der bgdp bei den hinweisen mitgeteilt:
es ging da um eine versicherungspflicht für unternehmer (und das sag ich nicht um in meinem umfeld zu posieren)
"- Auch Selbständige und freiberuflich Tätige sind Unternehmer"

ich bin selbst nicht privat versichert. nur mitversichert über meine eltern, jedoch hat man mir auch mitgeteilt, dass diese versicherung nicht im falle eines unfalls haften würde.
und man für das unternehmen extra unfallversichert sein muss.
und bei der bgdp (die für grafikdesigner zuständig ist) wäre es unerheblich ob man die tätigkeit/das gewerbe nebenbei oder hauptberuflich ausübt. da sie halt im falle des unfalls alles mögliche tun müssen (nicht nur das nötige)

du hast ja geschrieben dass du privat versichert bist und dass deine versicherung deine unfallschäden abdecken würde.
das ist alles gut, solange man selbständig ohne angestellte ist bzw solange man freiberufler ist.
wie ist das, wenn du ein unternehmen mit mehreren angestellten hast. wären deine angestellten dann auch über deine private versichert?
dann müsstes du dich extra versichern, oder?

damit ich mich nicht drei oder vierfach versichere habe ich mir nun ja diesen ganzen batzen arbeit aufgehängt und versucht rauszufinden wie das mit den BGs ist.
ich kann mich als webdesigner bei der vbg kostenfrei versichern, und auch foto/druck ist da mit abgesichert, solange mein hauptätigkeitsfeld webdesign bleibt.


ich bin leider die nächsten 10 tage in frankreich unterwegs. werde dann aber weiterlesen wenn ich wieder da bin.
hoffe dass der thread auch fragen anderer leute klärt.

LG,
steffen
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