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Skullwatcher
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2005
Ort: Wolmirstedt
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Verfasst Fr 28.07.2006 14:42
Titel die sache mit den berufsgenossenschaften |
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muss man sich bei mehreren berufsgenossenschaften versichern, wenn man mehrer tätigkeitsfelder hat?
beispielsweise fällt webdesign in den berich der vbg aber grafikdesign (fyler und druckvorlagen) fällt in den bereich der BG für Druck und Papierverarbeitung.
die BGDP ist beitragspflichtig, die vbg nicht.
gerade für das studentische nebengewerbe ist ein pflichtbeitrag nicht so toll, obwohl die bgdp dafür sehr viele leistungen hat.
die frage ist halt, wenn mein haupttätigkeitsfeld webdesign ist, ich mich bei der vbg anmelden kann und dennoch flyer und werbefotos produzieren kann, oder ob ich dafür extra versichert sein muss.
(die rede ist von müssen, dass es klug ist ist nicht die rede)
wie ist das bei einem schadensfall, angenommen ich bin bei der vbg und auf dem weg zu einem fotoshoot passiert ein unfall. (fotografie --> BG druck und papierverarbeitung)
ist man dennoch versichert?
falls nicht - was logisch wäre, da es nicht im leistungsbereich der vbg liegt - ist das dann gesetzeswidrig?
danke für antworten.
lg ,
steffen
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phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
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Verfasst Fr 28.07.2006 14:49
Titel
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Im Normalfall richtet sich das nach dem Betrieb, nicht nach deiner Tätigkeit.
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Skullwatcher
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2005
Ort: Wolmirstedt
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Verfasst Fr 28.07.2006 15:02
Titel
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was bedeutet im normalfall?
und was für ein betrieb?
ich bin doch selbstständig
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phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
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Verfasst Fr 28.07.2006 15:21
Titel
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Wie kommst Du eigentlich auf das Brett das Du dich bei der Berufsgenossenschaft versichern musst ???
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Skullwatcher
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2005
Ort: Wolmirstedt
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Verfasst Fr 28.07.2006 17:06
Titel
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Die gesetzliche unfallversicherung bildet neben der kranken und rentenversicherung einen zweig der deutschen sozialversicherung.
im sozialgesetzbuch (§§ 104 ff. SGB VII)
davon sind doch unternehmer betroffen.
ich weiß allerdings nicht, ob man diese zwingend bei einer berufsgenossenschaft abschließen muss. gibt es da andere, möglichst kostenfreie möglichkeiten?
bitte meine frage vom anfang nicht ignorieren.
kann ich mich bei der vbg versichern, obwohl ich halt z.b. auch fotografie machen würde?
danke für hilfe.
steffen
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Skullwatcher
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2005
Ort: Wolmirstedt
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Verfasst Do 03.08.2006 19:45
Titel
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ich habe nun erfahren, dass man sich als unternehmer da versichern sollte, wo sein hauptberufsfeld liegt.
wenn man also mehr webdesign als print oder fotografie macht,
kann man sich als freiberufler/gewerbetreibender guten gewissens bei der Veraltungsberufsgenossenschaft versichern.
Somit braucht man auch keine Beiträge an die Berufsgenossenschaft(BG) Druck und Papierverarbeitung abgeben.
Das ist ja gerade wenn man als student etwas nur aus leidenschaftlicher hobbyrist nebenbei macht, unangenehm.
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KleinSchlaffi
Dabei seit: 04.08.2006
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Verfasst Fr 04.08.2006 10:44
Titel
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Eine Berufsgenossenschaft gilt und ist nur für Unternehmen mit Angestellten notwendig. Gern möchten die BG´s Geld kassieren, obwohl man als Designer…
1. Freiberuflich tätig ist,
2. sich die Honorare auszahlt,
3. meist nie über regelmäßige Einkünfte verfügt.
Wie gesagt, denn es ist alles als Freiwillig für dich zu sehen. RV ist gleich zu behandeln. Jetzt kommt ja auch eine Erweiterung für die Arbeitslosenversicherung, wenn du nachweislich mehr als 15 Stunden einer Woche deiner Tätigkeit nachkommst.
Wenn du alles als Mindestmaß nimmst, dann bist du mal so 450 Euro bis 650 Euro los, ohne deiner PKV gezahlt zu haben- Da haste als Freischaffender noch die Chance in die KSK (Künstler – Sozialkasse) zu kommen und die übernehmen dann die arbeitgeberüblichen Abgaben. Bei KSK rein zukommen – Kostet Nerven und Zeit, ohne das du versichert bis.
Bei Studenten, die Freiberuflicher sind, es nebenberuflich machen, die greift die Elternversicherung, bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Wenn du deinen Kunden gesagt hast „Ich Student – Du mein Kunde!“, dann kannst du es noch anders machen.
Aber dazu später.
MAL EHRLICH: Beim Bleistift anspitzen sich einen Holzsplitter in den Finger jagen. Wann passiert das mal? Was kann als Medienfuzzi schon passieren, wo eine Private Unfallversicherung nicht greifen würde, die man sowieso bezahlt hat.
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Tofutante
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
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Verfasst Fr 04.08.2006 12:34
Titel
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KleinSchlaffi hat geschrieben: | MAL EHRLICH: Beim Bleistift anspitzen sich einen Holzsplitter in den Finger jagen. Wann passiert das mal? Was kann als Medienfuzzi schon passieren, wo eine Private Unfallversicherung nicht greifen würde, die man sowieso bezahlt hat. |
Och, da gibt es doch einiges: Z.B. eine Maschinenzeichnung falsch anlegen, so dass die Stanze hinterher nicht funktioniert. Verkehrte Sonderfarben definieren, die dann später den 4000-Euro-Druck verhunzen. Autorenkorrekturen aus Versehen nicht ausführen und Imagebroschüren mit blödsinnigen Tippfehlern in den Druck geben. Ich denke, es ist nicht verkehrt, wenn man dann irgendeine Versicherung hat, die einem im Schadensfall hilft.
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