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Thema: [Detailfragen] Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom 22.11.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> [Detailfragen] Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.11.2011 20:33
Titel

[Detailfragen] Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Liebe Medis, angehende und Selbstständige,

das Thema ist wahrscheinlich schon ausgelutscht und es wird Leute geben, die mich dafür hassen, aber nach langer Recherche im Internet und via Google habe ich auf die paar offenen Fragen leider noch keine Antwort gefunden, deshalb jetzt das selbstständige Thema zur Selbstständigkeit *zwinker*

Kurz vorab: Ich bin weiterhin festangestellt, möchte mir jetzt aber ein Kleingewerbe aufziehen, um nebenher noch etwas zu verdienen!

Folgende offene Fragen habe ich noch bez. dem Finanzamtbogen zur steuerlichen Erfassung:
  • 3.1 Voraussichtliche Einkünfte aus "nichtselbstständiger Arbeit"
    - Gebe ich bei "nichtselbstständiger Arbeit" mein Bruttojahresgehalt an?
    - Wie verhält es sich hier mit der BAV, muss ich die vorab abziehen?
    - Wie verhält es sich mit den Werbungskosten, werden diese auch vorab abgezogen?

  • 3.1 Voraussichtliche Einkünfte aus "Selbstständiger Arbeit" / "Gewerbebetrieb"
    - Läuft mein Gewerbe (selbstständiger Mediengestalter) als Gewerbebetrieb oder als selbstständige Arbeit?
  • 3.2 Sonderausfaben / Steuerabzugsbeträge
    - Was genau muss ich darunter verstehen und vor allem, was genau kann ich hier angeben?


...das wär dann auch schon alles, danke für Eure Hilfe schonmal Lächel


Zuletzt bearbeitet von Tormentor667 am Di 22.11.2011 20:35, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.11.2011 23:00
Titel

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zu 3.1:
- Ja, dein(e) Brutto-Jahresgehalt(e). Abgezogen wird an der Stelle hier nix; ist ja keine Einkommensteuererklärung.
- (Im Zweifelsfall immer) Gewerbebetrieb. "Selbständig" zählt in dem Fall nur für die freien Berufe. (EStG § 18)

zu 3.2:
- Hast du das Gefühl, du wirst irgend etwas "besonderes" ausgeben? ^^ Wenn ja, wüsstest du, was du dort eintragen wölltest. *zwinker* -> Freilassen.


Hoffe geholfen zu haben. Lächel


Zuletzt bearbeitet von Darkwing am Di 22.11.2011 23:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.11.2011 15:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Darkwing hat geschrieben:
Hoffe geholfen zu haben. Lächel

Hast du, recht herzlichen Dank Lächel
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