Dabei seit: 09.12.2004 Ort: bei Köln Alter: 38 Geschlecht:
Verfasst Mi 19.04.2006 09:08 Titel
213db hat geschrieben:
ich bin noch berufsfremd,deswegen weiss ich nicht
ob es da gerichtlich eine chance gibt bei ner kurzfristigen
absage eines (entsprechend umfangreichen) projekts
seitens des kunden,eine schadensregulierung geltend zu machen.
weiss da jemand mehr als ich?
Schadensregulierung kannst du nur geltend machen, wenn dir ein realer schaden entstanden ist.. das was hier aber beschrieben wurde.. ist ein ausbleibender gewinn.. bzw. eine Aufwandsentschädigung und ist rechtens muss nur vorher geklärt werden.. bzw sollte es.
Ich mein bei der Bäckerei nebenan kann man schwer sagen "ja klar für die stunde bitte 12o euronen.... selbst wenn sie den entwurf nicht nehmen sollten.. denn wir setzen uns ja nicht für umme hin und arbeiten für sie... klar? sie backen usn ja auch nich umsonst ihre brötchen".. aber es wäre so ratsamer zu verfahren... oder man verlangt ne pauschale für das layouten.. bzw. das erstellen der 3 entwürfe... plus änderungen... es ist eine frage der eigenen organisationsfähigkeit... ich mein wer sich ohne zusage hinsetzt und einfach einmal 3 entwürfe macht.. sich dann wundert, dass der kunde abspringt... ist selbst schuld....
fakt ist.. sobald jemand einem sagt "ja setz dich mal hin und mach vorschläge" zählt das nichtmehr als "hey ich brauch ein angebot von euch" ... was eigentlich vor so einem satz kommen sollte... sondern zu "ja setz dich hin arbeite ein wenig für mich und zeig mir so, was du für mich bzw. mein unternehmen schaffen kannst"..... und das zählt schon im weitesten sinne zu einem auftrag.....
Zuletzt bearbeitet von Backware am Mi 19.04.2006 09:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 17.03.2003 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 19.04.2006 09:57 Titel
ulmer_hocker hat geschrieben:
Stichwort: „Letter of intent“
Dann würde ich mir lieber überlegen, ob mir das aus betriebswirtschaftlicher Sicht ausreichen würde. Meine Kunden kriegen bei jedem Auftrag ein Angebot mit der Bitte um schriftliche Auftragsbestätigung. Bei Stammkunden reicht mir eine mündliche Zusage.
Warum soll ich etwas machen, nur weil der Kunde möglicherweise an meiner Arbeit Interesse haben könnte? Mit so etwas mache ich mich als Grafiker in meinen Augen unglaubwürdig.
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