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Thema: Design: Die Schublade vermarkten? vom 17.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Design: Die Schublade vermarkten?
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Backware

Dabei seit: 09.12.2004
Ort: bei Köln
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.04.2006 09:08
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213db hat geschrieben:
ich bin noch berufsfremd,deswegen weiss ich nicht
ob es da gerichtlich eine chance gibt bei ner kurzfristigen
absage eines (entsprechend umfangreichen) projekts
seitens des kunden,eine schadensregulierung geltend zu machen.
weiss da jemand mehr als ich? Ooops


Schadensregulierung kannst du nur geltend machen, wenn dir ein realer schaden entstanden ist.. das was hier aber beschrieben wurde.. ist ein ausbleibender gewinn.. bzw. eine Aufwandsentschädigung und ist rechtens Lächel muss nur vorher geklärt werden.. bzw sollte es.

Ich mein bei der Bäckerei nebenan kann man schwer sagen "ja klar für die stunde bitte 12o euronen.... selbst wenn sie den entwurf nicht nehmen sollten.. denn wir setzen uns ja nicht für umme hin und arbeiten für sie... klar? sie backen usn ja auch nich umsonst ihre brötchen".. aber es wäre so ratsamer zu verfahren... oder man verlangt ne pauschale für das layouten.. bzw. das erstellen der 3 entwürfe... plus änderungen... es ist eine frage der eigenen organisationsfähigkeit... ich mein wer sich ohne zusage hinsetzt und einfach einmal 3 entwürfe macht.. sich dann wundert, dass der kunde abspringt... ist selbst schuld....

fakt ist.. sobald jemand einem sagt "ja setz dich mal hin und mach vorschläge" zählt das nichtmehr als "hey ich brauch ein angebot von euch" ... was eigentlich vor so einem satz kommen sollte... sondern zu "ja setz dich hin arbeite ein wenig für mich und zeig mir so, was du für mich bzw. mein unternehmen schaffen kannst"..... und das zählt schon im weitesten sinne zu einem auftrag.....


Zuletzt bearbeitet von Backware am Mi 19.04.2006 09:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ulmer_hocker
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 19.04.2006 09:24
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Stichwort: „Letter of intent“
 
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Backware

Dabei seit: 09.12.2004
Ort: bei Köln
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.04.2006 09:40
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ulmer_hocker hat geschrieben:
Stichwort: „Letter of intent“


kannte ich vorher noch nicht Lächel danke für die info.. man lernt nie aus.. aber wiki sagt da bissl was unpassendes über den loi aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Letter_Of_Intent
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.04.2006 09:57
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ulmer_hocker hat geschrieben:
Stichwort: „Letter of intent“


Dann würde ich mir lieber überlegen, ob mir das aus betriebswirtschaftlicher Sicht ausreichen würde. Meine Kunden kriegen bei jedem Auftrag ein Angebot mit der Bitte um schriftliche Auftragsbestätigung. Bei Stammkunden reicht mir eine mündliche Zusage.

Warum soll ich etwas machen, nur weil der Kunde möglicherweise an meiner Arbeit Interesse haben könnte? Mit so etwas mache ich mich als Grafiker in meinen Augen unglaubwürdig.

Gruß

Achim
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