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Thema: Der Weg in die Selbständigkeit als Grafikdesigner vom 29.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Der Weg in die Selbständigkeit als Grafikdesigner
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drosteman79
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Verfasst Fr 07.12.2007 13:04
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Nachtfalter hat geschrieben:

By the way: ist "Mediengestalter" eigentlich eine geschützte Bezeichnung? Z.B. weil es ein Ausbildungsberuf ist? Weiß das jemand?


Zitat:
Beispiele nicht geschützter Berufsbezeichnungen [Bearbeiten]

Viele Berufsbezeichnungen, bei denen man dem Anschein nach auf eine nach ordnungsgemäßer Prüfung abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium schließen könnte, sind nicht geschützt.

Sie können somit von jeder Person aufgrund nicht vorhandener gesetzlicher Regelung legal geführt werden und sind kein Beweis besonderer Fachkompetenzen oder gar besonderer rechtlicher Befugnisse. Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen die §§ 3, 16 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs gem. § 263 StGB in Betracht; dies gilt insbesondere für Formen des Anstellungsbetrugs.

Beispiele solcher Bezeichnungen, die als staatliche Abschlüsse oder Amtsbezeichnungen missdeutet werden können, sind

* Lehrbeauftragter, Wissenschaftler, Forscher, Lehrer (die Amtsbezeichnung „Lehrer“ ist allerdings geschützt), Dozent, Pädagoge
* Jurist, Ethnologe, Biologe, Physiker, Meteorologe, Medienwissenschafter, Journalist, Redakteur
* Detektiv, Privatdetektiv, Ermittler, Personenschützer
* Sachverständiger (s.a. oben), Gutachter, Unternehmensberater, Vermögensberater, Versicherungsvertreter
* Betriebswirt, Buchhalter (sofern ohne Zusatz wie z. B. staatlich geprüfter Buchhalter oder Bilanzbuchhalter), Havariekommissar
* Pilot, Flugkapitän, Kapitän, Matrose
* Lokführer (Lokomotivführer ist hingegen als Amtsbezeichnung geschützt)
* Designer


Quelle: Wikipedia

Das bedeutet: wenn ich zum Beispiel sehe, dass ein Mitbewerber sich Mediengestalter schimpft, jedoch offensichtlich nicht die notwendige Qualifikation vorweisen kann (egal wie er sich die angeeignet hat), kann ich ihn abmahnen, und Unterlassung einfordern.

Gerade im Bereich Mediengestaltung/Design könnte man mit Sicherheit 50% der im unteren Preissegment tätigen "Webdesigner", "Printdesigner" und Co. so aus dem Markt klagen.

Macht halt nur keiner. Weils keinen Sinn ergibt.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Fr 07.12.2007 13:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Fr 07.12.2007 13:12
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aus der gen. quelle geht es um design. ich hätte jetzt behauptet mediengestalter ist auch kein geschützter name wie fotograf. mediengestaltung dann erst recht nicht, oder?
 
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drosteman79
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Verfasst Fr 07.12.2007 13:14
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Nefliete hat geschrieben:
aus der gen. quelle geht es um design. ich hätte jetzt behauptet mediengestalter ist auch kein geschützter name wie fotograf. mediengestaltung dann erst recht nicht, oder?


Beides nicht. Fotograf übrigens seit 2004 auch nicht mehr: http://www.gruender-ratgeber.de/handwerksordnung-reformen.html


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Fr 07.12.2007 13:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 07.12.2007 14:50
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drosteman79 hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
aus der gen. quelle geht es um design. ich hätte jetzt behauptet mediengestalter ist auch kein geschützter name wie fotograf. mediengestaltung dann erst recht nicht, oder?


Beides nicht. Fotograf übrigens seit 2004 auch nicht mehr: http://www.gruender-ratgeber.de/handwerksordnung-reformen.html


also sind die berufsbezeichnungen zulassungsfrei. heißt, keine ausbildung oder qualifikation nötig, richtig?
 
alexline
Threadersteller

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Verfasst Fr 07.12.2007 21:08
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okay, dann könnte ich mich als Kleinunternehmerin wie folgt nennen:

alexline musterfrau freie grafikdesigner
alexline musterfrau grafik-design

............. :klatsch:
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Sa 08.12.2007 11:20
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alexline hat geschrieben:
okay, dann könnte ich mich als Kleinunternehmerin wie folgt nennen:


Vergiss in dem Zusammenhang mal die Nummer mit dem Kleinunternehmen. Das hat mit der Namenswahl gar nichts zu tun, sondern nur mit der Nichtausweisung der Umsatzsteuer in bestimmten Umsatzgrenzen. Andere Baustelle.

Zitat:
alexline musterfrau freie grafikdesigner


-in?

c_writer
 
 
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