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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Fr 07.12.2007 10:55
Titel
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alexline hat geschrieben: | wenn ich ein kleinunternehmen anmelden, dann könnte ich mich doch "freie Grafikdesignerin" nennen oder? |
grafikdesignerin darfst du dich nur nennen, wenn du die entsprechende qualifikation dazu erlangt hast - also studiert hast. du darfst dich ja auch nicht einfach dr. med. oder dipl. ing. nennen ohne entsprechende fachliche qualifikation. und da grafikdesigner(in) ein ebenso geschützter begriff ist, wie fotograf(in) darfst du das so lange nicht, so lange du nicht ein entsprechendes studium oder eine fachliche qualifikation nachweisen kannst, die dich zum tragen dieser berufsbezeichnung berechtigt.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 07.12.2007 10:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nachtfalter
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 07.12.2007 10:58
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: |
grafikdesignerin darfst du dich nur nennen, wenn du die entsprechende qualifikation dazu erlangt hast - also studiert hast. und da grafikdesigner(in) ein ebenso geschützter begriff ist, wie fotograf(in) darfst du das so lange nicht, so lange du nicht ein entsprechendes studium oder eine fachliche qualifikation nachweisen kannst, die dich zum tragen dieser berufsbezeichnung berechtigt. |
Nee nee, beim Grafiker ist das leider nicht so.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 07.12.2007 11:00
Titel
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also meine meinung ist dazu: gaukel den leuten nichts vor was du nicht bist. grafikdesigner sind erster linie studierte und die kunden würden das auch bei so einer bezeichneung erwarten.
klammer mal diesen begriff "grafikdesign" oder "freie..." aus. überleg dir erst einmal ein konzept was du machen willst, welche tätigkeiten du ausführen kannst und willst. wie gut bist du tatsächlich und reicht es, um kunden wirklich gute layouts zu erstellen.
da du keine fachliche ausbildung hast (kenne dein können nicht) solltest du ganz unten anfangen. allgemein würde ich eher auf "mediendesign" gehen oder "mediengestaltung". ich glaube, "freie Grafikerin" würde auch gehen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 07.12.2007 11:03
Titel
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Nachtfalter hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | also grundsätzlich ist grafikdesigner erstmal eine geschützte berufsbezeichung für die man eine entsprechende ausbildung bzw. studium braucht. d.h. grafikdesigner darfst du dich ohne entsprechende vorbildung eh nicht nennen. |
Falsch. Das ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder Quereinsteiger mit einem Computer zu Hause darf sich Grafikdesigner nennen. Genauso wie Webdesigner, Illustrator, Designer etc.
Du darfst Dir aber keinen Titel dazu dichten: Diplom-Grafiker ist nur, wer an einer entsprechenden Hochschule sein Diplom erworben hat.
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ok du hast recht. der grafikdesigner an sich ist nicht geschützt. ich rudere zurück und behaupte das gegenteil
Nachtfalter hat geschrieben: |
aUDIOfREAK hat geschrieben: | was das berufsbild des freiberuflichen grafikers angeht, so wird das hauptsächlich in konzeption und gstaltung liegen und weniger in der umsetzung. also sprich konzeption, layout, illustration. was dir evtl. damit einhergehend passieren kann, ist das du dem finanzamt die qualifikation deines freiberuflerstatuses nachweisen must. |
Dem Finanzamz ist es egal, was Du als Freiberufler machst, solange Du es überwiegend nicht weisungsgebunden, mit deinen eigenen Arbeitsmitteln, in Deinen eigenen Räumen etc machst (vgl. Scheinselbstständigkeit)
Und der gemeine freiberufliche Grafiker macht alles, was ihm in die Quere kommt, also Konzeption, Layout, Layoutüberarbeitung, Logoentwicklung, Infografiken, Illus, Photoshopretuschen, Webdesign, Reinzeichnung, sogar Druckabnahme.
Kommt darauf an, in welchem Bereich man sich spezialisiert. |
da wäre ich mir allerdings nicht so sicher... das finanzamt hat sehr wohl das recht, dich nachweisen zu lassen das deine tätigkeit der eines freiberuflers entspricht. und demzufolge auch das recht dir den status als freiberufler abzuerkennen, wenn es der meinung ist, deine tätigkeit ist eher gewerblicher natur. solche prüfungen finden aber in den allermeisten fällen oft nur dann statt, wenn der freiberuflerin umsatzregionen kommt, in denen er als gewerbetreibender normalerweise gewerbesteuer zahlen müsste. hier prüft das finanzamt verstärkt, ob es sich bei der tätigkeit nicht doch überwiegend um eine gewerbliche tätigkeit handelt um zu prüfen ob nicht evtl. doch die verpflichtung zur zahlung der gewerbesteuer besteht.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 07.12.2007 11:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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alexline
Threadersteller
Dabei seit: 05.02.2007
Ort: in der Nähe von Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 07.12.2007 11:15
Titel
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meine Qualifikationen reichen aus, um für Kunden Layouts zu erstellen.
"Freie Grafikerin" klingt auch gut.
Tendiere zu einem Kleinunternehmen hin.
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alexline
Threadersteller
Dabei seit: 05.02.2007
Ort: in der Nähe von Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 07.12.2007 11:17
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Ein Zuständiger vom Finanzamt teilte mir mit, dass ich mich auch "freies Grafikdesign" nennen dürfte.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 07.12.2007 11:27
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na guck! kann sein das dipl. grafikdesigner geschützt ist.
aber wie gesagt, lieber klein anfangen.
freies grafikdesign klingt aber komisch. oder meintest du freie graifdesignerin?
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Nachtfalter
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 07.12.2007 11:57
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Mach Dir nicht soviele Gedanken, wie Du Dich nennst, sondern eher darüber, was Du anbieten willst. Beim Finanzamt trägst Du Dich eh als "Freiberufler" Bereich xyz ein, egal ob auf deinen Visitenkarten freies Grafikdesign, Grafikerin oder Design steht. "Freies Grafikdesign" klingt übrigens bescheuert Du arbeitest frei, nicht das Grafikdesign.
Auf meinem Briefbogen steht z.B. schlicht "Hans Mustermann - Grafik-Design"
By the way: ist "Mediengestalter" eigentlich eine geschützte Bezeichnung? Z.B. weil es ein Ausbildungsberuf ist? Weiß das jemand?
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