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Thema: Datenschutz bei Bewerbungen vom 10.12.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Datenschutz bei Bewerbungen
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heav
Threadersteller

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.12.2009 12:49
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Datenschutz bei Bewerbungen

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Hallo,

ich hab folgende beide Fälle im weiteren Bekanntenkreis erlebt und ein paar Fragen dazu wie es mit dem Datenschutz aussieht:


Person X (fest angestellt bei Firma A) bewirbt sich bei Firma B, hat dort ein Vorstellungsgespräch.
Durch Zufall findet Person X heraus der Der Geschäftsführer von Firma B seinen momentanen Chef (Firma A) kennt. Da der Geschäftsführer der Firma B natürlich den Lebenslauf des Bewerbers liest und dort sieht das er bei Firma A arbeitet erzählt er beim nächsten Treffen dem momentanen Chef von der Bewerbung und dem Vorstellungsgespräch. Der momentane Chef weiß aber nicht das sich die Person X überhaupt anderweitig bewirbt. Das führt natürlich dazu das aufeinmal Fragen aufkommen warum man den einen anderen Job sucht etc. Blöde Situation halt.

Darf der Geschäftsführer der Firma B über solche Dinge einfach plaudern?



zweite Situation:

Jemand bewirbt sich bei einer Firma auf eine offene Stelle. Der Geschäftsführer dieser Firma nimmt persönlich Kontakt mit früheren Arbeitgebern des Bewerbers auf fragt diese über den Bewerber aus. Dabei kommt in mindestens einem Fall heraus das einer der früheren Chefs mit dem Bewerber garnicht zufrieden war (was im konkreten Fall aber an zwischenmenschlichen Differenzen und nicht zuletzt am damaligen Chef lag - der Bewerber ist in seinem Fachgebiet top!), was auch hier im konkreten Fall zu einer Entlassung während der Probezeit führt.


Mich würde mal interessieren ob Personaler oder Geschäftsführer bei denen man sich bewirbt einfach so frühere Arbeitgeber kontaktieren und befragen dürfen oder ob das dem Datenschutz unterliegt.

Danke

hv




PS: Es geht hier wirklich nicht um mich auch wenn das oft der Fall ist wenn hier von "Bekannten" geschrieben wird Grins Das dürft ihr gerne überprüfen Grins
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.12.2009 13:46
Titel

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Letzeres ist einfach zu beantworten --> NEIN , darf man nicht. Man darf auch nicht den vorerigen Vermieter der eigenen Mieter ausfragen. Das ist alles gesetzlich strikt geregelt.

zu 1. jo … wird auch rechtlich nicht ok sein aber da wird man nichts gegen tun können … ein privates »ein Herr Müller aus eurer IT hat sich bei uns beworben…  taugt der was?« wird man nun mal nicht verhindern können.
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gestaltungsraum

Dabei seit: 22.02.2007
Ort: Wien
Alter: 49
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.12.2009 08:42
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spricht chef seinen mitarbeiter bei 1) direkt darauf an? dann sollte eine gute antwort alles lösen können (aktuellen marktwert abchecken, zb vor gehaltserhöhungen durchaus üblich, oder lustig à la wollt mir nur nochmal vor augen führen, daß ich den besten job hab). blöder wohl eher, wenns nicht offen angesprochen wird und unter der oberfläche weiterbrodelt.

andererseits ist ein arbeitsverhältnis etwas geschäftliches und nichts persönliches und jeder kann sich jederzeit umorientieren. wär auf jeden fall eine gelegenheit, daß beide seiten feedback geben, bilanz übers bisherige ziehen und zukünftiges besprechen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 16.12.2009 09:30
Titel

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@ zim:
jetzt echt? man darf sich keine informationen von früheren arbeitgebern holen? dabei fände ich das noch nachvollziehbar, das man nachfragt. es gibt ja nicht nur vollhonk-chefs, sondern auch vollhonk-mitarbeiter.
wo kann man das nachlesen? gehört das zum arbeitsrecht?
 
Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.12.2009 11:47
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Zim hat geschrieben:
Letzeres ist einfach zu beantworten --> NEIN , darf man nicht. Man darf auch nicht den vorerigen Vermieter der eigenen Mieter ausfragen. Das ist alles gesetzlich strikt geregelt.


Stimmt es ist wirklich einfach zu beantworten. ER DARF, solang du es den pot. neuen Arbeitgeber nicht verbietest

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht_3/arbeitsrecht_3.html
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