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Nachricht |
seal
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.10.2010 00:54
Titel
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Habe das Buch selbst und brauche es auch noch
Guckst du Amazon oder beim Verlag
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izanagi
Threadersteller
Dabei seit: 07.02.2007
Ort: Neuss
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.10.2010 01:26
Titel
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Ok, hätt ja sein könn man spart wo man kann.
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Anzeige
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 06.10.2010 09:34
Titel
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izanagi hat geschrieben: | @blindtext
Das Problem ist das das nicht funktioniert. Ich bin seit über 4 Jahren unter dem Firmennamen und dem Logo bekannt
und die Stammkunden kennen es nicht anders. |
Du hast jetzt ein Gewerbe angemeldet, aber hast seit 4 Jahren Kunden? Ich denke, hier ist so viel im Argen, dass das in einem Forum nicht mehr aufzulösen ist ....
b.
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izanagi
Threadersteller
Dabei seit: 07.02.2007
Ort: Neuss
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.10.2010 14:34
Titel
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Ja das war nur nebenher, als ich mit der Ausbildung schon angefangen hatte.
Irgendwann hatte ich dann kleingewerbe angemeldet.
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 07.10.2010 15:05
Titel
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izanagi hat geschrieben: | Ja das war nur nebenher, als ich mit der Ausbildung schon angefangen hatte.
Irgendwann hatte ich dann kleingewerbe angemeldet. |
Das ist alles obskur. Es gibt kein "Kleingewerbe". Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich (!) umsatzsteuerlich relevant. Und wenn du bereits ein Gewerbe angemeldet hattest, wieso hast du jetzt noch eines angemeldet?
b.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 07.10.2010 17:08
Titel
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Nee, lies es dir mal ganz durch - was du jetzt meinst, ist die Unterscheidung zwischen 'Kleingewerbe' und 'kaufmännischem Betrieb'. Man kann trotzdem kein "Kleingewerbe" anmelden, die Gewerbeämter unterscheiden da nicht. Es gibt gewerberechtlich nur eine Form des Gewerbes: eben das Gewerbe.
Die Alternative ist ein kaufmännischer Betrieb, der muss aber zuerst ins Handelsregister eingetragen werden, u.a. mit der Folge der vollen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.
Du kannst nur gegenüber dem Finanzamt von der KU-Regelung gebrauch machen oder eben nicht. Die ist aber einzig umsatzsteuerlich relevant.
blindtext
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 07.10.2010 17:18
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aber er hat dann dennoch ein kleingewerbe geführt, oder nicht (bei der kleinunternehmerregelung)? nur nicht als "kleingewerbe" angemeldet.
aber das muss jetzt nicht vertieft werden.
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