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Thema: Darf ich als EU Rentner auch als Kleinunternehmer tätig sein vom 11.11.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Darf ich als EU Rentner auch als Kleinunternehmer tätig sein
Autor Nachricht
sdioli
Threadersteller

Dabei seit: 11.11.2009
Ort: Göttingen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.11.2009 12:17
Titel

Darf ich als EU Rentner auch als Kleinunternehmer tätig sein

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Hallo und Moin Moin....
Mich interessiert die Frage, ob ich als EU Rentner auch als Kleinunternehmer tätig werden darf bzw. gibt es evtl. Ausnahmeregelungen. *Whaazzzz uppp?*

Danke im Voraus
sdioli
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padde2000

Dabei seit: 20.07.2007
Ort: Oberhausen-Rheinhausen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.11.2009 09:28
Titel

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Hallo,

was ist denn bitte ein EU-Rentner?
Heißt das, du bist Rentner, wohnst aber nicht mehr in Deutschland sondern beziehst die deutsche Rente im EU-Ausland?

Generell ist es so, dass du Kleinunternehmer werden kannst, auch wenn du Rentner bist. Du kannst ja nebenberuflich noch eine Selbstständigkeit haben.

Allerdings hat jedes Land seinen eigene Kleinunternehmer-Regelung. Deutschland hat z.B. die Grenze von 17.500,00 EUR, in Frankreich 27.000,00 EUR, Finnland 8.500,00 EUR usw.
Dann kommt's auch drauf an, wo erzielst du die Einkünfte? Wo bist du gemeldet?
... und vieles mehr.

Mit so wenigen Infos kann man dir leider hier nicht helfen.
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DaniSahne

Dabei seit: 05.12.2004
Ort: Frääänkfurt
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.11.2009 10:01
Titel

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Hallo,
@ padde2000: Meiner Meinung anch ist ein EU-Rentner ein Mensch, der aus gesundheitlichen Gründen berentet worden ist, sprich, ein Invalide. Früher hieß dies Invaliden- und heute eben EU-Rentner. Denke ich... * Keine Ahnung... *

Liebe Grüße
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.11.2009 10:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

* Ja, ja, ja... *

ErwerbsUnfähigkeit

Aber ich denke, dass die "Deutsche Rentenversicherung" dir da eher eine aussagekräftige und verbindliche Antwort geben kann, als ein Mediengestalterforum... * Such, Fiffi, such! * * Keine Ahnung... *

Und die Hinzuverdienstgrenze wird ausserdem auch sicherlich davon abhängen zu wieviel Prozent du erwerbunfähig bist und 2. kommt es ja nicht nur darauf an wieviel du zusätzlich verdienst sondern auch auf die Anzahl der Stunden pro Wochen die dabei gearbeitet wird. Denn wenn es mehr als 15 Std. die Woche sind, kann es passieren, dass deine Erwerbsunfähigkeit und somit dein Recht auf eine entsprechende Rente in Gefahr ist.

Aber wie gesagt, wende dich bitte an diejenigen, die auch täglich damit zu tun haben. Am besten an die Deutsche Rentenversicherung! Die wissen sowas... Aha!


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 23.11.2009 10:24, insgesamt 3-mal bearbeitet
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