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Thema: Corp. Design > "verfehlt" > Änderung > wie nun berechnen? vom 24.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Corp. Design > "verfehlt" > Änderung > wie nun berechnen?
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BlackShadow1
Threadersteller

Dabei seit: 24.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.08.2006 12:38
Titel

Corp. Design > "verfehlt" > Änderung > wi

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Moin Moin!

Habe als nebenberufliche Tätigkeit (bin angestellter Mediendesigner), einen Auftrag angenommen, ein Corporate Design zu erstellen.

* Briefbogen, Visitenkarte, Aufkleber, Design eines Displays * (ca. 8 Stunden)

Nach der Vorstellung beim Kunden, kam ein Missverständnis raus: Menno!
Beim Briefbogen sollte lediglich eine Adressänderung vollzogen werden und die anderen Objekte sollten NEU gestaltet werden, mit Anpassung des Designs an den Briefbogen.

Ich hatte nun alle Objekte nachgesetzt und dabei nur die Adressänderungen vorgenommen.
Im Nachhinein habe ich mich darangesetzt und den Auftrag überarbeitet, bzw. die Korrekturen durchgeführt.

MEINE FRAGE: Würdet Ihr die ersten "fehlgeschlagenen" Entwürfe zu 50% in Rechnung stellen, weil ich ja die Korrekturen daran geändert habe und damit auch die Neugestaltung vorgenommen habe?

Vielen Dank Lächel
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plasticangel

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 24.08.2006 12:42
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wurde schriftlich irgendetwas festgehalten, woraus hervor geht, wer bockmist gebaut hat?
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BlackShadow1
Threadersteller

Dabei seit: 24.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.08.2006 13:02
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Hallo plasticangel !

Nö, wurde nichts schriftlich festgehalten.
Die Kundin hatte mir ein paar Unterlagen (Briefbögen, Broschüren, Flyer,...) mitgegeben, als Anregung.
Ich denke, das es auch auf meinem Bockmist gewachsen sein könnte. Aber Ihre Aussagen waren auch etwas
unschlüssig *Schnief*
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.08.2006 13:17
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Dann wirst du es wohl unter Lehrgeld verbuchen. Wenn die Kundin nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird sie sich immer darauf berufen, dass sie sich ja damit nicht beauftragt hat.
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BlackShadow1
Threadersteller

Dabei seit: 24.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.08.2006 14:02
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@Nimroy

Naja, magst wohl recht haben...
Es ist nur so, das ich aus den "Fehlentwürfen" die Grundstruktur schon hatte.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.08.2006 14:04
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Was du berechnen kannst ist die Anzahl Stunden die du gebraucht hättest, wenn du nicht in die falsche Richtung gelaufen wärst.
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BlackShadow1
Threadersteller

Dabei seit: 24.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 24.08.2006 14:49
Titel

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Ich denke, damit wär ich dann auch gut bedient... Menno!

Danke soweit !
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