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Thema: Buchsatz und Fotorechte? vom 12.10.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Buchsatz und Fotorechte?
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MatzeXXX
Threadersteller

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Verfasst Fr 12.10.2018 15:55
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Buchsatz und Fotorechte?

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Bisher habe ich hier stets nur gelesen, aber nun also mein erster Post - eine Frage : )

Ich habe eine Anfrage für ein Buchdesign, also Cover und Buchblock, zusätzlich aber sollen auch Fotos rein, die ebenfalls von mir kommen. Diese Fotos waren keine Auftragsarbeit, sondern die habe ich privat aufgenommen. Dem Kunden gefallen sie, und nun landen zirka 40 Bilder in einem Buch von zirka 120 Seiten (grob geschätzt) Umfang (zirka 200.000 Zeichen mit Leerzeichen).

Ich kann abschätzen, wie lange ich für Satz, Layout und Fotobearbeitung benötige, aber wie ich in Sachen Fotos vorgehen soll, ist mir grad noch schleierhaft. Es macht sicher Sinn, die "Fotorechte" (keine Ahnung, ob ich das Wort richtig verwende) erst einmal an die erste Auflage zu knüpfen, und bei weiteren Auflagen neu zu berechnen, oder? Gleichzeitig will ich das auch nicht zu kompliziert machen - ist ein eher kleines Projekt eines Hobbyautors.

Hat jemand Tipps oder kann auf entsprechende Webseiten verweisen?

Gerne kann ich natürlich noch weitere Infos zu diesem Projekt geben : )

Danke!
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Mialet

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Verfasst Sa 13.10.2018 15:11
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Den kennst du:

https://agd.de/shop/publikationen/verguetungstarifvertrag-2

?

Oder Online:

https://www.vtv-online.de
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 15.10.2018 10:03
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Ich würde dir eine Pauschale für alle Fotos vorschlagen. Wie du schon richtig schreibst, mit kleinem Nutzungsrecht gebunden an das Buch und die Erstauflage. Bei einer zusätzlichen digitalen Veröffentlichung steigt die Pauschale.

Preise nennen ist nie ganz einfach, da zu einem den realen Wert gibt (den kannst nur du ermitteln) und das was dein Kunden an Wertschätzung entgegen bringt. Sagen wir, du veranschlagst für alle Fotos 500€ Nutzungsrechte, dein Kunde hat eher an 50€ gedacht, was bringt dir dann meine Preisvorstellung. Lächel

Bei der Preisgestaltung musst du ein gutes Gefühl haben. Gerade bei den Hobby-Projekten (habe früher selbst Bücher gestaltet und auch mit großen und kleinen Verlagen zusammengearbeitet) ist die Buchproduktion ein Drahtseilakt. Der Buchpreis ist gering und die Verkaufszahlen schmal. Also wir jeder Euro umgedreht. Druckkosten, Versand und vlt Vertrieb kommen noch obendrauf.

Was wäre also ein Foto-Preis der dir so im Kopf herum herumschwirrt und der dich zufrieden macht?
 
MatzeXXX
Threadersteller

Dabei seit: 22.03.2011
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Verfasst Do 18.10.2018 09:59
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Lieben Dank für die Antwort und die Hinweise!

Klar, konkrete Zahlen zu nennen ist eh immer schwierig, da kunden- und auch situationsabhängig. Ein befreundeter Fotograf empfiehlt zwischen 5 und 10 Euro pro Bild. Ich werde mich hier wohl in der Mitte verorten für dieses Projekt.

Entspricht es den Gepflogenheiten, in den Vertrag aufzunehmen, dass ich Erstanfrage-Recht habe für das Layout einer E-Book-Version (das fragt der Designer in mir)? Sollte ich für das Marketing ein oder zwei Fotos derart freigeben, dass diese an die Presse weitergereicht oder in sozialen Medien verwendet werden können (natürlich nur im expliziten Zusammenhang mit dem Buch)?

Erneut lieben Dank!
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Do 18.10.2018 14:29
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MatzeXXX hat geschrieben:
Sollte ich für das Marketing ein oder zwei Fotos derart freigeben, dass diese an die Presse weitergereicht oder in sozialen Medien verwendet werden können (natürlich nur im expliziten Zusammenhang mit dem Buch)

Das sind ja so die Sachen, die man beim Aushandeln der 7,50€ noch ins Spiel bringen kann. Letztendlich machen diese Bilder ja nicht nur Marketing fürs Buch sondern ein bisschen auch für dich.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 22.10.2018 08:38
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Ich bin mir nicht sicher was du mit "Erstanfrage-Recht" meinst. Für eine digitale Veröffentlichung ist natürlich auch eine entsprechende Nutzungslizenz nötig. Du kannst natürlich einige Bilder für die Bewerbung des Buches kostenlos direkt mit lizenzieren. Wenn du deine Fotos nur für die Print-Version lizenzierst, müssen sie dich so oder so erst fragen.

Falls ihr gar keine Nutzungsrechte aushandelt gilt: §31 abs. 5 urhg
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
 
 
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