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Thema: Brauch ich einen Gewerbeschein? Ja oder nein? vom 30.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Brauch ich einen Gewerbeschein? Ja oder nein?
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Benutzer 43188
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Ort: -

Verfasst Mo 30.03.2009 15:31
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Brauch ich einen Gewerbeschein? Ja oder nein?

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Hallo Zusammen.

Da ich nun nach mehreren anfragen mich doch entschlossen hab, nebenbei ein wenig zu "freelancen", stellte sich natürlich rasch die Frage: "Gewerbe oder Gewerbeschein oder doch nichts von beidem".

Nun war ich beim Finanzamt, hab mich dort erkundigt und gesagt bekommen, dass ich einen Gewerbeschein anmelden soll. Dies hab ich nun gemacht und da komm ich heute in die Agentur und mein AD sagt mir, dass er das ohne Gewerbeschein machen würde. Das hätte er auch immer gemacht.

Er meint, er hat immer "Konzeption" angegegben.

Wisst ihr da vllt mehr ?
Kann ich das alles ohne Gewerbeschein machen?

Lieben Gruß
Chris
 
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 30.03.2009 15:41
Titel

Re: Brauch ich einen Gewerbeschein? Ja oder nein?

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Chrisfolio hat geschrieben:
Gewerbe oder Gewerbeschein oder doch nichts von beidem".


Wo iss'n da der Unterschied... * Ich bin ja schon still... *

Du brauchst einen Gewerbeschein um ein Gewerbe anzumelden... Hängt also unmittelbar miteinander zusammen... *zwinker*

Als Freiberufler (Freelancer) brauchst du keinen Gewerbeschein/Gewerbe wenn du keine gewerblichen Dienstleistungen anbietest (z.B. Druckangebote)

Da reicht es wenn man beim FA als Freiberufler eine Steuernummer beantragt.

Vielleicht auch mal hier ein wenig lesen:

http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

http://www.mediengestalter.info/forum/45/diskussion-zu-faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-121315-1.html?highlight=diskussion+selbst%E4ndigkeit

In einem anderen Thread schreibst du, dass du bereits für 2 Agenturen als Freelancer arbeiten darfst, und seit 1/2008 bist du ja auch als Freelancer bei grafiker.de gemeldet dann solltest du das doch wissen... * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 30.03.2009 15:54, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Benutzer 43188
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mo 30.03.2009 17:44
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Hey, danke für die schnelle Antwort.

Bis jetzt hab ich das einfach über die Steuernummer gemacht. Die Jobs waren auch immer minimal, weil einfach nicht die Zeit da war. Nun, hab ich mich aber entschlossen auch größere Projekte anzunehmen und weil ich dachte, dass da nun die Steuernummer alleine nicht reicht, bin ich zur Steuerberaterin.

Aber nun gut. Im genaueren bmach ich derzeit Konzeption und anschließende Viualisierung. Sprich: Art-Direction (so blöd es sich anhört). Also ist es OK, wenn ich auf die Rechnung "Konzeption" hinschreibe ?

Lieben Gruß und danke nochmal
Chris
 
traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.03.2009 17:49
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"Konzeption" ist dann OK wenn Du Konzeption gemacht hast *zwinker*
Sobald Du, wie bereits erwähnt, gewerbliche Leistungen anbietest ist das auch ein Gewerbe. Flyer die Du erstellst bspw. auch zu drucken. In manchen Fällen reicht sogar die Vermittlung an eine Druckerei unter Provision/Gewinnbeteiligung um als Gewerbetreibender zu gelten. Programmierung ist auch eine Grauzone die noch nicht wirklich zu 100% geklärt ist. Wenn Du nur Websites erstellst, Layout und Design blabla - reicht die Steuernummer aber, egal wie gross der Auftrag ist.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 30.03.2009 17:55
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Die Frage ist aber jetzt weniger ob jetzt "Konzeption" "Bildbearbeitung" oder "Gestaltung" auf der Rechnung steht (da wird die Leistung stehen die du erbringst, ob nun Beratung, Konzeption oder Reinzeichnung...) sondern ob du jetzt so einfach das Gewerbe dass du ja jetzt angemeldet hast wieder abmelden kannst und das ganze als Freiberuflichkeit beim Finanzamt meldest und dir da dafür 'ne Steuernummer geben lässt ohne dass die sich jetzt irgendwie anstellen... Hmm...?!

Also solltest du das Gewerbe abmelden (sofern du wirklich nur Gestaltungsarbeiten anbietest und nicht noch die Produktion auf deine Kappe und Rechnung nimmst), musst du die Tätigkeit trotzdem beim Finanzamt anmelden und dir hierfür 'ne Steuernummer geben lassen...


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 30.03.2009 17:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.03.2009 17:59
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Ginge doch auch beides!
Du bist bei einem Kleingewerbe ja nicht verpflichtet Umsatz zu fahren. Viele Freelancer haben nebenher noch ein Kleingewerbe laufen. Meine Frau zum Beispiel als Modedesignerin. Die Designarbeiten laufen als Freelancer, wenn Sie aber Massanfertigungen anfertigen muss, oder mal vom städtischen Theater für praktische Arbeiten engagiert wird, dann läuft das unter dem Kleingewerbe.
Letztlich ist das ja nur eine Frage wo und wie ich meine Einnahmen verbuche, und aufpasse dass ich da nicht aus reiner Bequemlichkeit was verhuddel und falsch oder irreführend buche.

Denke ich jetzt einfach mal so.
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