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Autor |
Nachricht |
Peter.b
Threadersteller
Dabei seit: 13.11.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Sa 13.11.2010 12:18
Titel Bitte Prüfung, bei diesem Arbeitszeugnis. |
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Hallo, habe vor ein paar Monaten ein Arbeitszeugnis bekommen. Ich war dort nur für ein paar Monate Teilzeit, neben der Schule angestellt. Ich war dort zur Unterstützung der anderen volzeit Angestellten (Grafiker) angestellt. Der Kündiungsgrund war, das sie nicht mehr genügend Budget hatten, um zusätzlich mich auch noch zu bezahlen.
Sie betonten oft, wie zufrieden sie mit meinen Leistungen wären und, dass ich gut wäre. Ich finde die Leistungen im Arbeitszeugnis sind seht gut benotet, was mich jedoch im Arbeitszugnis stutzig macht, dass hier kein Grund für die Beendigung des Dienstverhältnis steht und kein bedauern des Arbeitgebers vorhanden ist.
Sollt ich das noch ausbessern lassen oder ist es nicht so wichtig? Was haltet ihr generell von diesem Dienstzeugnis, ist es für weitere Bewerbungen tauglich, hilfreich?
Danke im Vorhinein!
Hier das Arbeitszeugnis
Dienstzeugnis XY
Herr/Frau Sonstwie, geboren am XX.0X.19XX, war vom . . . . . .bis . . . .in unserer Firma als
Grafiker beschäftigt.
Herr/Frau Sonstwie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Herr/Frau Sonstwie hat unseren Erwartungen und Anforderungen in jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen. Zudem war er/sie aufgrund seiner/ihrer umgänglichen und freundlichen Art bei der Geschäftsführung und KollegInnen gleichermaßen geschätzt und beliebt.
Das Dienstverhältnis wird in beiderseitigem Einvernehmen zum . . . .beendet. Wir danken
Herr/Frau Sonstwie für seine/ihre stets sehr gute Leistung und wünschen ihm/ihr auf seinem/ihren weiteren Berufs - und Lebensweg das Allerbeste und weiterhin viel Erfolg.
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naturalshirts
Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Sa 13.11.2010 13:10
Titel Re: Bitte Prüfung, bei diesem Arbeitszeugnis. |
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Peter.b hat geschrieben: |
Das Dienstverhältnis wird in beiderseitigem Einvernehmen zum . . . .beendet. Wir danken
Herr/Frau Sonstwie für seine/ihre stets sehr gute Leistung und wünschen ihm/ihr auf seinem/ihren weiteren Berufs - und Lebensweg das Allerbeste und weiterhin viel Erfolg. |
Da hast du deinen Grund, denn: die Aufhebung eines Beschäftigungsverhältnisses, die in beiderseitigem Einvernehmen passiert, braucht keine Begründung. Das macht ein AG manchmal auch, um nichts negatives reinzuschreiben und dem AN die berufliche Zukunft nicht zu versauen. Außerdem kann das (bei mir wars so) schneller zum Ende des AV führen als z.B. eine Kündigung, wo Fristen einzuhalten sind und man als AG dem AN länger Gehalt zahlen muss. Hast ja selbst geschrieben, dass die keine Kohle mehr für dich übrig hatten.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Sa 13.11.2010 14:09
Titel
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was im Zeugnis fehlt, ist was du da gemacht hast. Klo geputzt oder Anzeigenkampagnen layoutet....
'als Grafiker beschäftigt' find ich was arg dünne.
edith:ergänzt
Zuletzt bearbeitet von Mac am Sa 13.11.2010 14:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Peter.b
Threadersteller
Dabei seit: 13.11.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 14.11.2010 14:58
Titel
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Danke,
aber was meine Frage auch noch war, ob es für weitere Bewerbungen hilfreich, nützlich ist
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Sherithra
Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst So 14.11.2010 17:52
Titel
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Peter.b hat geschrieben: | aber was meine Frage auch noch war, ob es für weitere Bewerbungen hilfreich, nützlich ist |
Nein nicht wirklich, die Begründung hat Dir Mac schon geliefert:
Mac hat geschrieben: | was im Zeugnis fehlt, ist was du da gemacht hast. Klo geputzt oder Anzeigenkampagnen layoutet....
'als Grafiker beschäftigt' find ich was arg dünne. |
In ein Arbeitszeugnis gehört dein Aufgabenbereich rein, Bildbearbeitung, Gestaltung, Technik, Satz, Webdesign etc.
Auch, wenn Du z. B. für die Betreuung eines Azubis zuständig warst, oder sonst irgendwelche Verantwortungsbereiche hattest (Rechnungen schreiben, Kundenbetreuung oder oder) gehören m. E. in ein Arbeitszeugnis.
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