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Benutzer 62312
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Verfasst Di 15.05.2012 17:25
Titel
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Renao hat geschrieben: | Basti hat geschrieben: | Man kann auch "Geschäftsführer" statt "Inhaber" schreiben oder? |
Wenn er die Geschäftsführung macht auf jeden Fall.
Glaube im Grunde ist das alles eine Glaubens- und Geschmacksfrage. Ich würde nur von jeder Art von Junior XY oder Senior YZ absehen. Das hat meistens eine eher negative Wirkung auf die Kunden... zumindest meiner Erfahrung nach |
nach meinem wissen, ist das ein gestgelegter begriff der zb eine gmbh vorraussetzt. außerdem wäre damit nicht inhaber, sondern "nur" geschäftsführer. also wäre ich mit diesem begriff vorsichtig.
Zuletzt bearbeitet von am Di 15.05.2012 17:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.05.2012 17:30
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pro Inhaber: Man will natürlich zeigen wer man ist und das einem die Firma gehört.
contra Inhaber: Mit einem Inhaber wird viel härter verhandelt. Da gibts keinen mehr mit er Preisrücksprachen halten muss.
Klar, wer der Inhaber ist kann man leicht rausfinden aber ich merke das immer mehr »Inhaber« eine andere Bezeichnung wählen um bei Verhandlungen einen besseren Standpunkt zu haben. »Über diesen Preis muss ich noch mal Rücksprache halten« – kann ein Inhaber schlecht sagen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 15.05.2012 17:32
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man verhandelt aber auch gerne mit dem chef, da man direkt eine antwort bekommt. außerdem fühle ich mich selbst wichtig, wenn der boss selbst mit mir verhandelt. und wann sind verhandlungen denn nicht "hart".
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jense
Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
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Verfasst Di 15.05.2012 17:33
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ich fände es seltsam, mich als inhaber selbst zu verleugnen...
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 15.05.2012 21:06
Titel Re: Bezeichnung auf Visitenkarte |
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gege hat geschrieben: |
Also zu aller erst bin ich einmal Inhaber der Firma, das finde ich aber Sch... als Titel auf der Visitenkarte. |
Von was für eine Firma sprechen wir denn hier, welche Rechtsform?
Zitat: | Zu meinen Tätigkeiten: Hier liegt das Problem, Grafikdesign, Webdesign, Web-Programmierung.
Sprich eigentlich alles was im Bereich Grafikdesign, Webdesign und Umsetzung von Websites, Shops etc. anfällt. |
Der Inhaber macht also gleichzeitig alles?
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Renao
Dabei seit: 11.05.2012
Ort: Herten
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.05.2012 11:08
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | Renao hat geschrieben: | Basti hat geschrieben: | Man kann auch "Geschäftsführer" statt "Inhaber" schreiben oder? |
Wenn er die Geschäftsführung macht auf jeden Fall.
Glaube im Grunde ist das alles eine Glaubens- und Geschmacksfrage. Ich würde nur von jeder Art von Junior XY oder Senior YZ absehen. Das hat meistens eine eher negative Wirkung auf die Kunden... zumindest meiner Erfahrung nach |
nach meinem wissen, ist das ein gestgelegter begriff der zb eine gmbh vorraussetzt. außerdem wäre damit nicht inhaber, sondern "nur" geschäftsführer. also wäre ich mit diesem begriff vorsichtig. |
Das kann durchaus sein, allerdings beschreibt es auch das Tätigkeitsfeld und nicht die Stellenbezeichnung. Geschäftsführer gibt es im Grunde in jedem Betrieb, nur muss dies nicht zwangsläufig der Inhaber sein (gerade bei der Beschreibung seines Tätigkeitsfeldes zuvor).
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gege
Threadersteller
Dabei seit: 30.07.2007
Ort: near Stuttgart
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.05.2012 11:37
Titel
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Also ich denke dann wäre die Lösung mit Position und Tätigkeit wohl am besten, wie von Nefliete vorgeschlagen.
Zu den weiteren Fragen, es handelt sich um ein Einzelunternehmen mit 2 Angestellten.
Meines Wissens nach darf ich nicht Geschäftsführer schreiben, da ich das nicht bin (keine GmbH).
Also ich denke so werde ich es machen:
Inh. Vorname Nachname
Design & Development
Zuletzt bearbeitet von gege am Mi 16.05.2012 11:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 16.05.2012 11:46
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wie gesagt, nach meinem wissen ist das eine umgangssprache (da kann jeder geschäftsführer sein, egal welche firmemform oder gar keine form) und das andere ein festgelegter begriff im deutschen gmbh-gesetz. inhaber und geschäftsführer sind 2 versch. dinge, das war klar.
aber wenn man inhaber ist, dann schreibe ich nicht geschäftsführer! ein geschäftsführer ist für mich nie der inhaber (eigentümer der firma). ich kann dir aber keine rechtliche quelle nennen. außer das gmbh-gesetz eben.
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