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Thema: Bewerbungsmappe zurück verlangen? vom 22.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Bewerbungsmappe zurück verlangen?
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
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Verfasst Fr 11.08.2006 12:27
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Tofutante hat geschrieben:
Nachtfalter hat geschrieben:
Ich konnte bisher noch keine der zurück gesandten Mappen weiterverwenden. Die Mappen sehen halt doch benutzt aus, und das geht eben nicht für ne neue Bewerbung. Das größte Problem ist jedoch meistens, dass die Mappe mit Gewalt in den Briefkasten gestopft wird, so dass sie dannn wirklich hinüber ist. Wenn man jedoch nen Zettel dran macht, von wegen bitte oben drauf stellen, steht sie unter Umständen zwei Tag im Hausflur rum. Und das will man ja auch nicht umbedingt.


Das Problem hatte ich auch, lässt sich leicht durch einen Anruf bei der Post lösen. Passen die Mappen nicht in den Briefkasten, ist der Briefträger angewiesen, eine Benachrichtigung zu hinterlassen - dann kann man sich die Sachen unbeschädigt bei der Post abholen.


Da würd ich mich ja als Personlachef bedanken, wenn ich das extra nochmal bei der Post abholen müsste, nur weil der Bewerber keine Standardformate der Post kann.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.08.2006 12:29
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Pssst, MAren, noch mal lesen. Es geht um das Zurücksenden! Also wie die Mappe beim Empfänger sprich Bewerber landet. *bäh*
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 11.08.2006 12:35
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Guuuuuut, jaaaaa, dass habe ich tatsächlich überlesen. * Wo bin ich? *

Aber beim Empfänger werden die Mappen doch genauso in den Briefkasten gestopft, schön ist das also so oder so nicht. Daher sag ich ja immer wieder: wenn es irgendwie geht, sollte man das einfach persönlich abgeben, dann haben beide Seiten auch schon einmal einen ersten Eindruck voneinander.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.08.2006 12:37
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Unternehmen haben einen ganz anderen Posteingang. Hab bisher immer erlebt, dass Post vom Briefträger abgegeben wurde, wiel eben so viel, dass es den Briefkasten sprengt.
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 11.08.2006 12:45
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Nimroy hat geschrieben:
Unternehmen haben einen ganz anderen Posteingang. Hab bisher immer erlebt, dass Post vom Briefträger abgegeben wurde, wiel eben so viel, dass es den Briefkasten sprengt.

Würd ich mich aber nicht drauf verlassen. Bei uns wird die Post auch persönlich abgegeben, aber in den Betrieben, in denen ich vorher war, war das nicht der Fall.

Ist ja auch egal, ich wollte das nur mal zur Sprache bringen.


Zuletzt bearbeitet von McMaren am Fr 11.08.2006 12:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Joschka Truemmer

Dabei seit: 25.08.2005
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Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 11.08.2006 13:18
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So was hab ich mal gehört...:

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Wenn die Stelle offiziell beim Arbeisamt als solche gemeldet ist, dann müssen sie die Bewerbung zurückschicken. Bewirbt man sich aber auf eine Zeitungsanzeige welche nicht beim Arbeitsamt als freie Stelle gemeldet ist, so bleibt es dem Arbeitgeber vorbehalten, was er damit macht. Bei der heutigen Flut von Bewerbungen ist es dem Arbeitgeber anscheinend nicht zuzumuten, 100 x 1 € zum frankieren auszugeben. *balla balla*
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.08.2006 13:29
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Re: So was hab ich mal gehört...:

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Joschka Truemmer hat geschrieben:
Wenn die Stelle offiziell beim Arbeisamt als solche gemeldet ist, dann müssen sie die Bewerbung zurückschicken. Bewirbt man sich aber auf eine Zeitungsanzeige welche nicht beim Arbeitsamt als freie Stelle gemeldet ist, so bleibt es dem Arbeitgeber vorbehalten, was er damit macht. Bei der heutigen Flut von Bewerbungen ist es dem Arbeitgeber anscheinend nicht zuzumuten, 100 x 1 € zum frankieren auszugeben. *balla balla*


Eine Bewerbung sollte im Großbrief verschickt werden. 1,44€. Wenigstens. Macht 144 €. Verglichen mit dem durchschnittlichen Stundensatz für Satzarbeiten (ca 60 €) und nem darin enthaltenen Gewinn von sagen wir mal 10 € würde das bedeuten, dass nur um die Portokosten wieder reinzukriegen er 15 Stunden Satz verkaufen muss. Das sind zwei volle Arbeitstage.

Man darf in meinen Augen das einfach nicht erwarten. Wenn ich sie wiederhaben möchte, dann hol ich mir die ab oder bitte freundlich um Rücksendung. Aber pauschal immer gleich zu erwarten, dass die das von sich aus machen? Ne.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Fr 11.08.2006 13:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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sugarman74

Dabei seit: 11.08.2006
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Verfasst Fr 11.08.2006 14:43
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ich für meinen teil kann nur sagen:

es geht hier doch nicht darum pauschal etwas zu erwarten, sondern darum was der unternehmer für pflichten in sachen "aushändigung der bewerbungsunterlagen" gesetzlich zu erfüllen hat. nicht mehr und nicht weniger!

und wenn ein unternehmer probleme mit den gesetzlichen vorlagen hat, muss er sich wege suchen die nicht mit hohen kosten bzw aufwendungen verbunden sind (wie schon erwähnt wurde zb. bewerbung per e-mail).

schließlich hat auch ein arbeitssuchender rechte und nicht nur pflichten.


Zuletzt bearbeitet von sugarman74 am Fr 11.08.2006 14:47, insgesamt 3-mal bearbeitet
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