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Thema: Bewerbungsmappe zurück verlangen? vom 22.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Bewerbungsmappe zurück verlangen?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.02.2005 16:58
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das bewerbungsunterlagen nicht zurück geschickt werden ist zwar nervig, aber man kann damit leben. was aber richtig nervt ist, wenn man so gar keine reaktion bekommt. zumindest ein schreiben á la "wir bedauern ihnen mitteilen zu müssen..." - denn dieses schreiben ist bares geld wert! bei der steuererklärung kann man diese schreiben mit geltend machen und (und jetzt müsst ich lügen) irgendwas zwischen 10 - 20 € pro bewerbung steuerlich absetzen. somit bekommt man einen teil seiner bewerbungskosten wieder...

als ich meine letzte steuererklärung gemacht hab, waren das mal lockere 30 bewerbungen - da kommt scho a bissle was zusammen...
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CrazyGecko

Dabei seit: 09.01.2003
Ort: Augsburg/Pfersee
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.02.2005 17:20
Titel

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Finde es auch immer sehr positiv, wenn ein Unternehmen die Sachen ordentlich zurückschickt! Am wichtigsten ist mir aber vorallem auch das berühmte ABLEHNUNGSCHREIBEN ... ist das mindeste ... und selbst bei sehr vielen Bewerbungen gibt es keine Ausrede ... NICHTMELDEN ist in Zeiten von Email einfach nur peinlich!

Verstehen kann ich es aber auch, dass gerade bei großen Mengen an Bewerbung das mit dem Rücksenden der Unterlagen nicht unbedingt gemacht wird! Ich denke aber, wenn man einen entsprechenden Rückumschlag (Porto zahlt Empfänger!) beilegt stehen die Chancen besser!

Auf der anderen Seite ... bis auf die Fotos konnte ich bei meinen letzten Bewerbungen nichts mehr verwenden ... Ausdrucke mach ich eh immer neu (sind meist angeknickt oder sehen einfach benutzt aus) ... die Mappe hat in den meisten Fällen auch gelitten (spätestens bei der Rücksendung gibt es Spuren an den Ecken, da nur normale Umschläge verwendet werden) ... Sowas würde ich nie noch einmal benutzen!

Werde sehen, wie es jetzt bei meinem zusätzlich beigelegten Referenzenheft aussehen wird ...

Aber ich fürchte auch, dass ich mir das Ganze eher vom Arbeitsamt bzw. übers Finanzamt zurückholen muss.

Gruss,
crazygecko
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 22.02.2005 17:25
Titel

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Wiederverwerten kann ich viele nicht, weil sie durch die zweimaligen Strapazen der Post immer leicht verknickt waren oder einfach nur "angefasst" waren und dadurch eben nicht mehr so perfekt waren.
Gerade so Schneelhefter könnte man zwar wiederverwerten, aber... naja.

Ich muss an dieser Stelle mal lobend erwähnen, dass ich im Sommer, als ich mich beworben hatte, von allen eine Absage per Mail bekommen hatte. Bei den meisten hatte ich mich auch per Mail beworben, aber auch diejenigen, die Post bekommen haben, haben zumindest per Mail geantwortet.
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eyesee

Dabei seit: 15.11.2002
Ort: Würzburg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.02.2005 19:13
Titel

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saucer hat geschrieben:
McMaren hat geschrieben:
aber wo man das nachsehen könnte... vielleicht irgendwo im arbeitsrecht?


ich würds eher im BGB versuchen Lächel :
http://dejure.org/gesetze/BGB/985.html
In der Rechtsprechung wird eine kostenfreie Rücksendung der Unterlagen bejaht, wenn der Bewerber zur Abgabe der Unterlagen (z.B. Stellenausschreibung, Zeitungsannoncen) aufgefordert wurde.

Bewerbungsunterlagen sind Eigentum des Bewerbers!
Es besteht der Anspruch auf Datenschutz!

Mit der Überlassung der Unterlagen an ein Unternehmen, begibt man sich in ein Vertrauensverhältnis.

Bei einer Initiativbewerbung ist es etwas kritisch, ansonsten könnten Sie die Bewerbung auch selbst wieder abholen. Sie dürfen eine Aufwandentschädigung (Fahrgeld) verlangen §685BGB(?)).



das ist die einzig richtige Antwort.
ein Unternehmen ist verpflichtet die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurückzusenden. Ansonsten verstößt man gegen das Datenschutzgesetz und die entsprechende Person kann die Firma verklagen. Meist geht es hier um Summen von 5000 euro. (es gibt Studenten,m die verdienen hiermit ihren Lebensunterhalt.)

Zurückgesenset werden muss:
- Lebenslauf, Passfoto
- Zeugnisse
- Zertifikate
- Praktikumsnachweise

Das Anschreiben fällt nicht unter den Datenschutz
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JanG

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.02.2005 21:29
Titel

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Nur mal angenommen... (weiss nicht obs geht, aber deshalb frag ich ja)...

Ich hab, sagen wir mal nen Hals auf den cyan, weil er nen schönen dicken Stuhl im Büro hat und ich denke mir nun, wie ich dem mal eins auswischen kann. Ich setze nun im Tagesblatt von Köln ne Announce für ne Putzstelle auf seinen Namen... Wird das irgendwie überprüft? Ich meine, ich will das nicht machen *hehe*, mir gehts darum, das ggf. ja echt zig 1000 Dinger beim cyan eingehen und er müsste sie dann ja zurücksenden. Klar ist hier kein Anwalt, aber ich schalte nie Anzeigen und weiss nicht, ob die da irgendwelche Sicherheiten für wollen. Wenn nicht (was ich denke), dann ist da mal wieder ne Grauzone in Deutschland. So kann ich Gegener ja ganz schnell plattmachen...

Au weia! Au weia! Au weia!

Peaze!

P.S. @cyan: hehe, wie war noch mal die Anschrift??? Grins *ha ha* Au weia!

* Ich bin ja schon still... *
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eyesee

Dabei seit: 15.11.2002
Ort: Würzburg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.02.2005 21:38
Titel

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1. machst du dich dadurch strafbar...
2. kostet eine anzeige auch gleich 100eur aufwärts.

"Grauzone" wäre ein legaler Weg deinen Konkurrenten o.ä. zu schaden.
Diesen weg halte ich nicht für geeignet.
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JanG

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 22.02.2005 21:48
Titel

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Das ich mich strafbar mache ist klar, aber wie hoch ist das risiko? Ist wie "Kippenschnippen inner Stadt" oder halt "Saugen bis der Azrt kommt". Das dann Kosten entstehen für mich ist auch klar. Aber sagen wir, ich plan das ein da ich Krösus bin und mir das Geld aus den Ohren wächst.

Ich glaub ich frag morgen mal bei ner Zeitung nach. Die müssen es ja wissen, ob sowas schon vorkam und obs da Gesetze für gibt.

Echt krass... Auch das die Bewerbungsunterlagen unter Datenschutz fallen, hab ich nie wirklich berücksichtigt. *Müllderanderenfirmadurchsuch*

Peaze!
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 23.02.2005 09:58
Titel

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eyesee hat geschrieben:
saucer hat geschrieben:
McMaren hat geschrieben:
aber wo man das nachsehen könnte... vielleicht irgendwo im arbeitsrecht?


ich würds eher im BGB versuchen Lächel :
http://dejure.org/gesetze/BGB/985.html
In der Rechtsprechung wird eine kostenfreie Rücksendung der Unterlagen bejaht, wenn der Bewerber zur Abgabe der Unterlagen (z.B. Stellenausschreibung, Zeitungsannoncen) aufgefordert wurde.

Bewerbungsunterlagen sind Eigentum des Bewerbers!
Es besteht der Anspruch auf Datenschutz!

Mit der Überlassung der Unterlagen an ein Unternehmen, begibt man sich in ein Vertrauensverhältnis.

Bei einer Initiativbewerbung ist es etwas kritisch, ansonsten könnten Sie die Bewerbung auch selbst wieder abholen. Sie dürfen eine Aufwandentschädigung (Fahrgeld) verlangen §685BGB(?)).



das ist die einzig richtige Antwort.
ein Unternehmen ist verpflichtet die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurückzusenden. Ansonsten verstößt man gegen das Datenschutzgesetz und die entsprechende Person kann die Firma verklagen. Meist geht es hier um Summen von 5000 euro. (es gibt Studenten,m die verdienen hiermit ihren Lebensunterhalt.)

Zurückgesenset werden muss:
- Lebenslauf, Passfoto
- Zeugnisse
- Zertifikate
- Praktikumsnachweise

Das Anschreiben fällt nicht unter den Datenschutz

Zitat:
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.


Er muss die Herausgabe verlangen. Von selbst muss man gar nichts zurücksenden.


@JanG
Ich hab's vermerkt. muahaha
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