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Nachricht |
ventura
Dabei seit: 07.04.2002
Ort: -
Alter: 83
Geschlecht:
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Verfasst Di 22.02.2005 13:30
Titel
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also, ich meine das es so ist:
das anschreiben bleibt beim empfänger, der übrige inhalt der bewerbung wird an den bewerber zurückgestellt. handelt es sich um eine bewerbung auf eine ausgeschriebene stelle besteht ein rechtsanspruch auf rückgabe der unterlagen.
es ist auch verbreitet das agenturen ihre absagen kurz schriftlich begründen,beilegen und so gesammelt zurücksenden.
initiativbewerbungen sind davon ausgenommen, behaupte ich mal.
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 22.02.2005 13:33
Titel
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VENTURA hat geschrieben: | also, ich meine das es so ist:
das anschreiben bleibt beim empfänger, der übrige inhalt der bewerbung wird an den bewerber zurückgestellt. handelt es sich um eine bewerbung auf eine ausgeschriebene stelle besteht ein rechtsanspruch auf rückgabe der unterlagen.
es ist auch verbreitet das agenturen ihre absagen kurz schriftlich begründen,beilegen und so gesammelt zurücksenden.
initiativbewerbungen sind davon ausgenommen, behaupte ich mal. |
ich habe das auch so im hinterkopf.
aber wo man das nachsehen könnte... vielleicht irgendwo im arbeitsrecht?
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 22.02.2005 13:35
Titel
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VENTURA hat geschrieben: | ist es nicht so das bei blindbewerbungen kein rückgabeanspruch besteht? für ausgeschriebene stellen jedoch schon? |
genau so kenn ich das auch nur ...
und das etwas nur weil es Dir zugeschickt wird, in deinen Besitz uebergeht ist mal echt Quatsch und gehoert in den Bereich Sagen und Maerchen
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Di 22.02.2005 13:50
Titel
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Ich denke mal, dass man die Bewerbungen bei einer ausgeschriebenen
Stelle nicht wegwerfen darf. Aber zurücksenden... nöö.
Man kann den Bewerber ja auch anrufen und sagen: Sie können sich
ihre Unterlagen hier abholen.
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 22.02.2005 14:56
Titel
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McMaren hat geschrieben: | aber wo man das nachsehen könnte... vielleicht irgendwo im arbeitsrecht? |
ich würds eher im BGB versuchen :
http://dejure.org/gesetze/BGB/985.html
In der Rechtsprechung wird eine kostenfreie Rücksendung der Unterlagen bejaht, wenn der Bewerber zur Abgabe der Unterlagen (z.B. Stellenausschreibung, Zeitungsannoncen) aufgefordert wurde.
Bewerbungsunterlagen sind Eigentum des Bewerbers!
Es besteht der Anspruch auf Datenschutz!
Mit der Überlassung der Unterlagen an ein Unternehmen, begibt man sich in ein Vertrauensverhältnis.
Bei einer Initiativbewerbung ist es etwas kritisch, ansonsten könnten Sie die Bewerbung auch selbst wieder abholen. Sie dürfen eine Aufwandentschädigung (Fahrgeld) verlangen §685BGB(?)).
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 22.02.2005 15:05
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Ah, zum Thema "Datenschutz einer Bewerbung" hätte ich nochmal eine Frage. Vielleicht kann die ja einer beantworten.
Wenn man die Stelle bekommen hat, haben die meisten Personalchefs bzw. Arbeitgeber doch die Bewerbung oder zumindest das Anschreiben auf. Das ist doch dann Teil der Personalakte und damit nicht fürr Jedermann einsehbar, oder?
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 22.02.2005 15:16
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Interessanter Link, vielen Dank!
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