mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 13.11.2024 10:14 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Beschäftigung nach Ausbildungsende begründet Arbeitsverhältn vom 20.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Beschäftigung nach Ausbildungsende begründet Arbeitsverhältn
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
McMaren
Threadersteller

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.07.2005 15:18
Titel

Beschäftigung nach Ausbildungsende begründet Arbeitsverhältn

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich weiß nicht, ob das so richtig hierherpasst, aber wir hatten das Thema ja schon ein paar Mal angeschnitten:

Zitat:
Beschäftigung nach Ausbildungsende begründet Arbeitsverhältnis

Frankfurt/Main (dpa) - Auch eine nur kurze Beschäftigung eines Auszubildenden nach dem Ende der Lehrzeit führt bereits zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Das geht aus einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage eines fertig ausgebildeten Fachinformatikers gegen ein Computerunternehmen statt und verurteilten die Firma, den Arbeitnehmer unbefristet weiter zu beschäftigen

Der Auszubildende hatte am 13. Juni vergangenen Jahres erfolgreich seine Abschlussprüfung absolviert und war darüber hinaus noch einige Tage an seiner bisherigen Arbeitsstelle weiter beschäftigt worden. Später wurde er jedoch von seinem Vorgesetzten nach Hausse geschickt. Die Ausbildung sei mit der Abschlussprüfung beendet worden und man habe keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr für ihn.

Laut Urteil dürfen Auszubildende jedoch keinen Tag über das Ausbildungsverhältnis hinaus beschäftigt werden. Ansonsten riskiere ein Unternehmen das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Der Gerichtsvorsitzende wies darauf hin, dass diese Rechtslage mit der bei befristeten Arbeitsverhältnissen vergleichbar sei.


Quelle: www.stellenzeigen.de, 13.07.2005
  View user's profile Private Nachricht senden
frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.07.2005 16:23
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zur Rechtsprechung: Ohne Kommentar!

Mich würde mal interessieren, wie das Thema Übernahme ja/nein
in den meisten Betrieben hier gehandhabt wird/wurde.
Fanden diese Gespräche vor den Prüfungen oder danach statt?
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.07.2005 19:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

frank hat geschrieben:
Fanden diese Gespräche vor den Prüfungen oder danach statt?


Beim Vorstellungsgespräch vor Ausbildungsbeginn. "Suchen dauerhaft jemanden, übernehmen dich also nach der Ausbildung". Und so liefs dann auch.
  View user's profile Private Nachricht senden
dernettekerl

Dabei seit: 05.07.2005
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.07.2005 20:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Was dir ein Betrieb vor der Ausbildung oder während der Ausbildung sagt ist eigentlich nicht so relevant. Entscheident sind die letzten Tage der Ausbildung, da kann er dir immer noch sagen, dass du nicht übernommen wirst.
  View user's profile Private Nachricht senden
McMaren
Threadersteller

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.07.2005 22:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wollte ich grad sagen. Vor der Ausbildung kann man dir viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Auch währendessen. Viele wissen bis zur letzten Minute nicht, was Sache ist bzw. haben keinen Vertrag und dann uuuups.
  View user's profile Private Nachricht senden
saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.07.2005 23:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

schade dass dieses urteil mal wieder nicht beantwortet zu welchen konditionen der vertrag dann fortgeführt wird...

frank: cirka 2 monate vor ende der ausbildung geht man hier mit den verantwortlichen essen und diskutiert das in ruhe aus.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.07.2005 07:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

McMaren hat geschrieben:
Wollte ich grad sagen. Vor der Ausbildung kann man dir viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Auch währendessen. Viele wissen bis zur letzten Minute nicht, was Sache ist bzw. haben keinen Vertrag und dann uuuups.


Jep so wars bei mir - letzter Tag Verabschiedung von allen Mitarbeitern *hu hu huu*
und dann beim Chef - er ganz locker: "Moechtest nicht hier bleiben ?" Au weia! - * Ja, ja, ja... * - * huduwudu! * * huduwudu! * * huduwudu! *
und das obwohl vorher gesagt worden ist, dass weder mein Mitazubi noch ich uebernommen werden.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
LordJuly

Dabei seit: 14.03.2003
Ort: im Dörp be Nüss
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.07.2005 08:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich frag mich dann manchmal, was so ein Chef in der Birne hat! Eigentlich ist sowas doch BWL erste Klasse. Mein Schwager hatte auch das Problem. Ausbildungsende stand vor der Tür und er wusste nicht was jetzt los ist. Bei ihm war es aber so, dass sein Chef es sehr gerne gesehen hätte, wenn er den ersten Schritt gemacht hätte. Aber er hat Glück gehabt und arbeitet jetzt als Junggeselle, unbefristet.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Beschäftigung für Praktikanten??
Gewerbeschein oder geringfügige Beschäftigung
Ausbildungsende - was tun?
Ausbildungsende
Offizielles Ausbildungsende
Wann Ausbildungsende 2010?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.