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Thema: Berufsrückkehrer Verdienstangebot = Test oder Verarschung? vom 12.08.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Berufsrückkehrer Verdienstangebot = Test oder Verarschung?
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 13.08.2012 17:20
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http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/e/erholungsurlaub/

man unterscheidet arbeits- und werktage. allerdings steht im § BUrlG:
Zitat:
§ 3
Dauer des Urlaubs.
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

zieht man 4 werktage (4 samstage im monat) ab, ist man bei 20 arbeitstagen.
 
phihochzwei
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Verfasst Mo 13.08.2012 17:22
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Nefliete hat geschrieben:
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/e/erholungsurlaub/

man unterscheidet arbeits- und werktage. allerdings steht im § BUrlG:
Zitat:
§ 3
Dauer des Urlaubs.
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

zieht man 4 werktage (4 samstage im monat) ab, ist man bei 20 arbeitstagen.



Ja ich will wissen, wo im BUrG das mit dem abziehen steht.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 13.08.2012 17:41
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das "behaupten" die betreiber des rechtswörterbuches.de. eine stelle im gesetztestext gibt es so nicht.
mein arbeitgeber sagte mir auch so was in der art. in meinem vertrag stehen "arbeitstage" daher wäre mein anspruch mind. 20 tage.

das macht es jetzt noch nicht rund, oder? Lächel
 
phihochzwei
Moderator

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Verfasst Mo 13.08.2012 17:56
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Eben. Und laut IHK ist der Mindestanspruch auch 24 Tage. Und laut verdi auch.

Und seien wir mal ehrlich: Nur weil es auf einer Internetseite steht wird es dadurch nicht richtiger. Denn Ayman Abdalla hat da mal recherchiert......
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 13.08.2012 18:02
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nein, die unterscheiden auch zwischen werk- und abreitstag.

www.ihk-koeln.de/upload/Urlaubsrecht_9955.pdf

Zitat:
Urlaubsdauer und Zeitpunkt
Die Mindesturlaubsdauer für Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich, wobei der Samstag als Werktag mitgerechnet wird. Wenn die Arbeitszeit nicht auf alle Werktage der Woche (6 Tage) verteilt ist, muss der Urlaubsanspruch in Arbeitstage umgerechnet werden. Für die übliche 5-Tage-Woche ergibt sich folglich ein gesetzlicher Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen.


lieber gruß
Ayman Abdalla *bäh*


Zuletzt bearbeitet von am Mo 13.08.2012 18:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
phihochzwei
Moderator

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Verfasst Mo 13.08.2012 18:05
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Nefliete hat geschrieben:
nein, die unterscheiden auch zwischen werk- und abreitstag.

www.ihk-koeln.de/upload/Urlaubsrecht_9955.pdf

Zitat:
Urlaubsdauer und Zeitpunkt
Die Mindesturlaubsdauer für Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich, wobei der Samstag als Werktag mitgerechnet wird. Wenn die Arbeitszeit nicht auf alle Werktage der Woche (6 Tage) verteilt ist, muss der Urlaubsanspruch in Arbeitstage umgerechnet werden. Für die übliche 5-Tage-Woche ergibt sich folglich ein gesetzlicher Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen.


lieber gruß
Ayman Abdalla *bäh*


Dann frag ich mich, warum die das in der Prüfungsvorbereitung zum Ausbilder dann anders vermitteln.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 13.08.2012 18:11
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keine ahnung, ich habe das mal eben bei der ihk-münchen gegen gecheckt. andere wortlaut, gleicher inhalt.
die aussage "24 werktage urlaub" ist ja nicht falsch.
 
Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
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Verfasst Mo 13.08.2012 18:56
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Bundesurlaubsgesetz:

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.


Und bei meiner Ausbilderprüfung, wie auch beim Medienfachwirt in Medienrecht wurde
von Rechtsanwälten gesagt, dass das bedeutet, dass das Gesetz eine 6-Tage-Woche zugrunde legt.

Jemandem, der 6 Tage arbeitet stehen 24 Tage zu (4x6)
Jemandem, der 5 Tage arbeitet demnach nur 20. (4x5)
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