Dabei seit: 17.10.2005 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mo 17.10.2005 23:08 Titel
Berufsbezeichnung
Moin.
Kann mir jemand sagen, ob ich mich "offiziell" (noch) als Mediengestalter bezeichnen darf?
Hintergrund: ich habe von 1984 - '87 Druckvorlagenhersteller -Fachrichtung Reproretusche-
gelernt, von 1990 - '91 und von 1998 bis 2000 als Druckformhersteller gearbeitet (Montage,
Plattenkopie, Reprofotografie); sowie von 2000 bis 2001 eine zehnmonatige Fortbildung (DTP,
Multimedia) gemacht. Seitdem nicht mehr im Beruf gearbeitet.
Danke & Gruss.
Dabei seit: 20.06.2003 Ort: Ponyhof Alter: 115 Geschlecht:
Verfasst Mo 17.10.2005 23:35 Titel
Wenn Du Druckvorlagenhersteller gelernt hast, darfst Du dich Druckvorlagenhersteller nennen. Ist doch logisch, oder?
Ob es da irgendwelche "Annerkennungen" gibt, weiß ich allerdings auch nicht genau - glaube das aber weniger...
Im Zweifel: IHK anfragen, ob sich die Druckvorlagenhersteller von damals heute auch Mediengestalter nennen dürfen.
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