thorrie
Threadersteller
Dabei seit: 21.07.2009
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Verfasst Di 21.07.2009 16:05
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Nefliete hat geschrieben: | je nach basis. aber das ist ein batzen kohle den keiner nachträglich bezahlen möchte. |
Na, für ein paar Hundert behalte ich die Nutzuungsrechte lieber und rahm dir mir ein *lach* Können dann ja dem Kunden erklären, warum der innerhalb von einigen Wochen ein neues Layout aus dem Boden stampfen soll. Und warum die damals bei Vertragsabschluss für ein Masterlayout bezahlen mussten, das denen jetzt dann doch nicht gehört. Darauf bin ich schon recht gespannt...
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
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Verfasst Di 21.07.2009 16:17
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thorrie hat geschrieben: | Verstehe. Heißt also, ich gehe nicht nach der monatlichen Gestaltung, sondern versuche noch einmal, meine konzeptionelle Arbeit von damals zurückzuverfolgen - dann klingt der Faktor von 1,5 bis 2 auch realistischer. Das heißt, ich kann für die Nutzungsrechte (EU- bis weltweit, glaube, die wird auch ins Ausland versandt) nicht etwas um die 2.000 berechnen, sondern schon eher etwas um die 10.000? Bzw. lieber etwas mehr, verhandeln kann man dann immer noch? |
genau...
wenn du denen ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumst wäre das schon mal ein faktor von 1. Nutzungsgebiet z.B europaweit 1,2 (weltweit 2,5). nutzungsdauer 5 jahre? (ist do üblich, weil man nach 5 jahren davon ausgeht, dass dann vielleicht ein redesign kommt) also 0,3 und nutzungsumfang keine ahnung ob man bei einer auflage von 20.000 die 11 mal im jahr erscheint von mittel (0,3) oder umfangreich (1,2) spricht... wenn du alle faktoren zusammenrechnest hättest du theoretisch deinen nutzungsfaktor. aber wie nefliete schon sagte ist dann natürlich dann auch verhandlunssache bei dem kunden, ob er das auch zahlen will...
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