mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 15:52 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Beginne der Selbstständigkeit: Frage zur Vertragsabwicklung vom 04.08.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Beginne der Selbstständigkeit: Frage zur Vertragsabwicklung
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
INeedToAsk
Threadersteller

Dabei seit: 04.08.2018
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 04.08.2018 13:04
Titel

Beginne der Selbstständigkeit: Frage zur Vertragsabwicklung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo liebe Forummitglieder,

Ich bin neu hier im Forum und das hier ist mein erster Beitrag und gleichzeitig meine erste Frage hier im Forum. Meine Frage richtet sich an alle Selbstständige, Mediengestalter, Webdesigner, bzw. alle Wissende.

Kurz zu mir:
Ich bin 27 Jahre alt studiere Informatik im Bereich der digitalen Medien im vierten Semster (das fünfte beginnt jetzt im Winter). Ich beschäftige mich aber nicht erst seit meinem Studium mit digitalen- oder Printmedien, sondern seit ca. 10 Jahren.

So eignete ich mir Kenntnisse in Photoshop, Illustrator, Indesign, Dreamweaver, HTML, CSS, JavaScript/JQuery, Wordpress (sowie Template Erstellung u. Bearbeitung) an. Dabei eignete ich mir nicht nur Kentnisse in der Software an, sondern auch Wissen in gestalterischen Aspekten sowie Websitenoptimierung etc. (Wissen in JavaScript/JQuery sowie Templatebearbeitung in Wordpress müssen noch gefestigt werden).

"Mein" Ziel:
Mein Bruder und ich haben uns vor Selbstständig zu machen. Er ist Architekt, der seinen Fokus auf die Produktvisualisierung sowie auf Innenraumvisualisierung gesetzt hat (auch nach Bedarf Außenvisualisierung). Ich würde den Bereich Digital und Print übernehmen, sowie den Bereich Webdesign. Unsere Website "steht" im Prinzip schon, wir überlegen uns schon seit einiger Zeit einen Namen.

Mein Bruder und ich wissen, dass die Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken ist oder das es schnell gehen wird oder sonst was. Wir wissen nur, wenn wir das nicht angehen kann es sowieso nichts werden. Wir sehen es als Langzeitprojekt/Lebensprojekt.

So fangen wir langsam damit an uns Kunden zu suchen, bisher konnte ich kleinere Aufträge für Freunde und Bekannte machen. Da "musste" ich mich noch nicht groß mit der Abwicklung beschäftigen etc.

Meine Frage:
Meine Frage bezieht sich auf einen (meinen ersten richtigen) Kundenauftrag. Es handelt sich dabei um ein kleines Unternehmen, für das ich Grafiken, bzw. Infografiken erstellen soll, es auf den Kunden mit entsprechenden Daten und den Vorstellungen des Auftraggebers (meinem Kunden) anpassen soll. Dabei bin ich auch beratend tätig.

Momentan gibt es noch keinen konkreten Auftrag im herkömmlichen Sinne, da wir noch die Details vereinbaren müssen, wie unter anderem einen Geheimhaltungsauftrag den ich unterschreiben werde, weil ich Zugriff auf Kunden- und Unternehmensdaten bekommen werde.

Vorausgegangen ist von ihm ein kleiner Auftrag mit Dummy Infografiken, damit er sehen konnte ob es für ihn passt.

Das Problem:
Ich weiß nicht wie ich den Kundenauftrag vernünftig abwickeln soll. Ich müsste für den Kunden einen Vertrag aufsetzen und weiß da nicht so recht weiter. Ich würde gerne nicht nach Stundenbasis berechnen, ich denke das würde Sinn machen.

Ich würde es wirklich sehr schätzen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, oder sogar evtl. mit den Ablauf erläutern könnte, wie es üblicherweise bei ihm/ihr abgewickelt wird.

Ich weiß halt nicht welche Möglichkeiten ich da habe und was ich alles beachten sollte. Handelt es sich dabei um sogenannte Dienstleistungsverträge?

Bisher hatte ich mich mit meinem Auftraggeber über E-Mails und telefonisch unterhalten.

Vielen Dank für das Verständis

Viele Grüße
Max
  View user's profile Private Nachricht senden
rzu_V

Dabei seit: 11.10.2006
Ort: München
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 05.08.2018 12:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Euer erster Schritt sollte die Anmeldung des freiberuflichen Gewerbes sein!
Danach könnt Ihr Euch Gedanken über Rechnungen oder Verträge machen. *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von rzu_V am So 05.08.2018 12:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
INeedToAsk
Threadersteller

Dabei seit: 04.08.2018
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 05.08.2018 14:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Danke für die Antwort, ja das macht Sinn, das habe ich schon seit längerem vor ^^

Zudem habe ich im Forum Threads zu ähnlichen Fragen gefunden und konnte mir somit schon ein paar Fragen selbst beantworten. Nur sind diese Beiträge nahezu endlos, da die ersten Einträge über 10 Jahre zurück gehen :/
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 06.08.2018 08:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

"freiberufliches Gewerbe" Grins Also gemeint ist wohl, entweder ein Gewerbe oder Freiberuf. Das bleibt Euch überlassen und dem was ihr anbietet.

Ich würde mit einem Angebot beginnen mit der Option zu Auftragsbestätigung (kommt unterschrieben zu dir zurück). Erst dann die Finger krumm machen. In dem Angebot sollten alle Pflichten, Termine, Beschreibungen, Leistungen und Preise aufgeführt sein. Bei Pflichten könnte sich durchaus ergeben, das auch dein Kunde in der Bringschuld ist, zB. bei Anlieferung von Texten oder Fotos. Wichtig ist in schriftlicher Form! Am Telefon könnt Ihr Euch viel erzählen, wäre zwar auch gülitg, aber beweis das mal. Etwas Handfestes ist nur von Vorteil. Soviel Zeit muss sein.

Ob der "Dummy" sinnvoll war, weiß ich nicht. Kostenlose Probearbeiten sollte es nicht geben. Machen andere Diensleister ja auch nicht. Aber das musst ebenfalls du/ihr entscheiden. Ich würde aber davon abraten.
 
INeedToAsk
Threadersteller

Dabei seit: 04.08.2018
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.08.2018 15:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Danke für die Antworten,

ich habe mich gestern intensivst mit dem Thema beschäftigt und es gibt hier allerlei zu beachten und ich habe immer noch allein in der rechtlichen Hinsicht und Abwicklung einiges zu lernen.

Ich mache mir nicht erst seit ein paar Tagen darüber Gedanken sondern schon ne ganze Weile, aber jetzt mit meinem ersten "richtigen" Kunden (keine Bekannte oder sonst was), muss ich das auch richtig angehen – was vielleicht ganz gut so ist.

Ich habe vor mich vorerst freiberuflich zu melden, da ich momentan hauptsächlich gestalterische Tätigkeiten ausführe, wie Designs für Printprodukte zu erstellen, bzw. auf Print on Demand (POD) Websiten. Dieses habe ich nun auch vor auf Kunden in meinem Umfeld auszuweiten, indem ich mir meine Kunden selbst suche (falls das als Freiberufler überhaupt erlaubt ist)

Bevor ich ein Unternehmen mit meinem Bruder gründe und gewerblich tätig werden möchte, wäre das vorerst der einfachere Weg für mich.

Nun habe ich schon in der Vergangenheit erfahren können, dass das Finanzamt unter Umständen mich als Gewerbetreibenden sehen könnte.

Ich habe aber vorerst nicht vor Produkte zu vermarkten oder diese zu vertreiben. Mit meiner Website möchte ich bisher nur "aufmerksam" auf mich machen und einen professionellen Eindruck wecken.

Soweit ich das richtig rauslesen konnte, dürfte ich dann meine Produkte, also wenn ein einen Flyer gestalte, diesen dann nicht in Druckauftrag geben lassen etc. und keine Werbung für mich schalten lassen Hmm...?!

In den nächsten Tagen werde ich das Formular zur steuerlichen Erfassung abgeben.


Bis dahin habe ich immer noch Kontakt mit dem Kunden, zum Glück scheint er es nicht allzu eillig zu haben, sodass ich bis zur tatsächlichen Erfüllung des Auftrags noch etwas Zeit habe. Da ich Zugriff auf persönliche, sowie Kundendaten erhalten werde, möchte er von mir, dass ich eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben soll.

Was mir bisher nur Sorgen bereitet, er kann seinen Auftrag nicht genau definieren und wenn er mir Branchenspezifische Sachen aus seiner Marketing/Konzeption und dessen Visualisierung Branche erzählt verstehe ich es nur bedingt. Aus diesem Grund soll ich die Login Daten zu seiner Benutzeroberfläche (wo und was auch immer das sein wird) bekommen, sodass ich mich in das Thema besser reinversetzen kann.

Der Kontakt läuft aufgrund der Distanz nicht persönlich ab.

Nun habe ich mich gestern sehr lange mit dem Thema Auftrag, Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung beschäftigt.

Danke für den Tipp mit der unterschirebenen AUftragsbestätigung Nefliete. Das zerbricht mir gerade ein bisschen den Kopf, nach X Seiten konnte ich mir immer noch nicht all meine Fragen beantworten.

Ich sehe nur oft, dass eine Unterschrift weder für Angebote, Aufträge oder Rechnungen notwendig sei, was mich verwirrt. Ich brauche doch auch eine Absicherung.

Was passiert, wenn ich ihm die Dateien aushändige und er nicht bezahlt, ich meine ich könnte Angebote, Aufträge an alle möglichen Leute schreiben, das heißt aber nicht, dass diese meine Dienste jemals in Anspruch genommen hätten... Hmm...?!

Selbst bei einer Auftragsbestätigung wäre die Unterschrift des Kunden/Auftragsgebers nicht mal notwendig, wie ich rauslesen konnte – aber vorteilhaft. Aus diesem Grund habe ich das auch so vor zu machen.

Was mich zudem ganzen noch weiter verwirrte, war der Dienst/Dienstleistungsvertrag (einen Unterschied zwischen Dienst- und Diesntleistungsvertrag gibt es scheinbar nicht). Muss ich einen Dienstleistungsvertrag parallel zu einem Angebot erstellen, denn ich konnte nur rauslesen, dass dieser im Prinzip durch das Angebot definiert wird?

Ich hoffe jemand kann mir meine Fragen beantworten^^
Danke für das Verständnis und ich bitte um Nachsicht

Viele Grüße
Max
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 06.08.2018 17:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Oha, das sind alles grundsätzlich sinnvolle Fragen, die geklärt werden sollten. Jetzt ist es hier im Forum nicht ganz so leicht alles "mal eben" zu erklären. Daher würde ich Vorschlagen, man könnte Step by Step deine Fragen mit deinen Recherchen abgleichen. Das alles klingt zu Beginn immer mächtig kompilziert, wird aber bald Routine sein.

Beispiel Zahlungsmoral. Dein Vertrag verpflichtet deinen Kunden ja zu einer Zahlung. Der Knackpunkt ist wann? Bei Lieferung, bei Veröffentlichung, im Voraus? All diese Dinge können in dem Vertrag und in den AGB geregelt werden. Die AGB kannst du individuell anpassen, sie basieren aber sowieso auf dem BGB. Anderes Thema. Du legst im Angebot auch die Zahlfristen fest. Sollte der Kunde dennoch zahlen, ist eh eine Anwaltstermin fällig. Mahnungen schreiben kannst du selbstredend auch... Wird dann eh ekelhaft. Aber du hast eine Basis auf Grund des Vertrages. Als Tipp: Man könnte die Zahlung als Voraussetzung der Übergabe machen. Also erst die Kohle, dann die Ware. Alternativ kannst du Teilzahlungen vereinbaren. Die erste Hälfte bei Vertragsabschluss, der Rest bei Lieferung...

Eine Rechnung muss beispielsweise nicht unterschrieben werden, um gültig zu sein. Ein Angebot hingegen wird erst mit der Unterschrift des Kunden verbindlich.Verlass dich nicht auf das "stillschweigende ok". Man sollte auch eine Frist setzen (Gültigkeit 2 Wochen oder so) bis wann sich ein Kunde entscheiden muss. Ein Vertrag kann natürlich auch mündlich abgeschlossen werden. Hier stellt sich eben nur die Frage, wie man was nachweisen kann. Ich persönlich würde bei neuen Kunden nie auf einen Auftragsbestätigung verzichten.

Was du bei der Freiberuflichkeit nicht darfst, ist Dienstleistung weiterverkaufen mit Aufschlag. Beispiel: Du lässt die Flyer des Kunden auf deinen Namen drucken und zahlst auch die Rechnung. Den Posten gibst du mit klassisch 15-30% Agenturaufschlag weiter. Datt geht nich! Für dich Werbung schalten kannst du hingegen schon. Für dich selbst, darfst du selbstredend Druckerzeugnisse erstellen.

Bei den Dienstleistungsverträgen bin ich raus. *bäh*

Hast du schon einmal in Richtung Nutzungsrechte, Urheberrechte geschaut? Das wäre neben der Bürokratie ein weiteres wichtiges Feld.

Gruß
Nefliete
 
INeedToAsk
Threadersteller

Dabei seit: 04.08.2018
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.08.2018 14:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@Nefliete danke für die Antwort.

Ja und die Antworten findet man so in dieser Form nur schwer als Informationen im Internet Menno!

Aus deiner Antwort ergeben sich für mich noch ein paar kleinere Fragen ^^
Wie zum Beispiel: Muss der Kunde dann ein Angebot unterschreiben?
Ich hätte ihm das Angbeot, dann halt erst so zugeschickt und erst in der Auftragsbestätigung darauf bestanden.

Was mich bei der ganzen Sache etwas irritiert ist, wie ich denn nachweisen kann, dass der Kunde denn letztendlich das Angebot angenommen hat, wie soll das denn ohne unterschriebener Auftragsbestätigung möglich sein?

Muss ich in der Auftragsbestätigung denn auch die festen Preise angeben, oder darf ich wie im Angebot solche "Absicherungssätze" wie "Preise vorbehalten" angeben? (Ich habe schon diese Dokumente als Vorlage im "Cooperate Design" erstellt, bzw. alles im einheitlichen Stile (bisher in Verbindung mit den Dokumenten selbst und meiner Website))

Als nächstes frage ich mich dann, wenn ich mich in dem Sinne absichern lassen möchte, indem ich die Ware/Dienstleistung erst dann liefere, wenn der Kunde bezahlt, ob das denn überhaupt in der Regel so gemacht wird, bzw. "praxisnah" ist?

Alternativ ist der Vertrag zwischen den beiden Vertragsparteien ja binden und, während ich mich zur Dienstleistung verpflichte, verplfichtet sich der Auftraggeber ja zur Zahlung. Also rein rechtlich ist das ja geregelt und mit einem ehrlichen Kunden dürfte es da keine Schwierigkeiten geben.

Wenn ich die Zahlung als Voraussetzung für die Übergabe setze, fände ich persönlich gut. Doch wie kann ich dann aus Kundensicht sicher sein, dass ich auch meine aufgetragene Dienstleitung auch tatsächlich erhalte? Bzw. ob ich diese zu meiner Zufriedenheit erhalte?

Wie würde es mit Nachbesserungen aussehen? Wahrscheinlich müsste man dies in den AGBs bestimmen. Sowas wie 1x kostenlos, jede weitere dann 50€ oder so? Doch nicht jede Nachbesserung hat den selben Aufwand * Keine Ahnung... *



AGBS sind in der Tat ein anderes Thema, diese habe ich bisher noch nicht erstellt. Wenn ich dann AGBs angeben sollte, frage ich mich halt nur ob ich diese dann irgendwie mit im Angebot oder Auftragsbestätigung mit verschicken müsste, oder würde der Hinweis auf die AGBs reichen, welche man dann z.B auf der Website nachlesen könnte?

Wenn es um Urheberrecht geht habe ich mich damit auch schon in der Vergangenheit auseinandergesetzt und mit Lizenzen zu bestimmten Stock Fotos z.B die Verwendung auf Websiten und Endprodukten finden. Auch das ist an sich ein großes Thema für sich, habe aber denke mal das Grundwissen dazu.

Wenn es um Urheberrecht geht, gehen bei mir andere Fragen hervor.

Als Urheber von Werken besitze ich immer alle Rechte an diesen Werken, etwas "tricky" wird es dann aber, wenn mein Werk, z.B. Stock Fotos mit diversen Lizenzen beinhaltet.

Wenn ich z.B ein Logo für einen Kunden erstelle, denke ich mal, dass dann in der Regel die Rechteübergabe schriftlich festgehalten werden muss und das am besten erst nach der Bezahlung?

Doch weiß ich nicht wie es in der Praxis gemacht wird, wenn beispielsweise Printprodukte für den Kunden erstellt werden. Da er diese Dateien in der Regel nicht bekommen wird, wäre das auch hier nicht nötig, nur etvl. eine "Nutzungs-Lizenz" (wie das genau da abläuft weiß ich nun wieder nicht). Doch wie sieht es dann aus, falls der Kunde auf einmal doch die Datei haben möchte? Würde er weitere Rechte erhalten wollen, sodass er es sich z.B selbst ausdrucken lassen könnte, müsste ich ihn dazu erst einmal schriftlich berechtigen (ich müsste vielleicht nicht, aber so wäre es für ihn "unsicher"). Sollte ich ihm diese Rechte verleihen oder übertragen, müsste ich doch bestimmt dafür Geld verlangen, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das jemand kostenlos machen würde?

Fragen über Fragen, in meinem Umfeld habe ich einen selbstständigen Förster mit ein paar Mitarbeitern und einen Tätowierer. Keiner von Ihnen hat Ahnung (von diesen Dingen), was kein Vorwurf ist, nur habe ich nun mal niemanden den ich sowas fragen könnte. Evtl. an meiner Hochschule könnte ich mal nachfragen, doch diejenigen die aus dem "Webdesign" kommen, erwecken bei mir einen leienhaften Eindruck (da sie in der Regel noch jung sind und nicht mehr Berufserfahrung als eine Ausbildung zu scheinen haben und sich dann an der Hochschule als Kommilitonen angefangen haben). Dieser Eindruck ergab sich aus Gesprächen und spezifischen Fragen, denn auf diese wird nicht direkt eingegangen, bzw. diese werden mehr oder weniger "abgewiesen" evtl. deren Unwissenheit zu verbergen. Das soll jetzt nicht überheblich klingen, ich bin nur etwas enttäuscht/frustriert, da je nach Kommilitonen oder Professoren es Welten Unterschiede gibt und man weniger Wissen vermittelt bekommt als ich gedacht habe. Das da jetzt keiner Ahnung hat, das sage ich nicht. Ich weiß auch, dass es viel Selbststudium ist und damit habe ich kein Problem, ich lerne privat in dieser Richtung auch sehr viel, nur eher weniger die rechtlichen Aspekte.

Ich werde in der nächsten Zeit noch ein paar Foreneinträge durchforsten und nach meinen Antworten suchen.

Ansonsten danke ich recht herzlich für die Antworten

Viele Grüße
Max
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 08.08.2018 08:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Moin. Lächel

Zur Auftragsbestätigung: Die Preise die du im Angebot nennst sind bindend. Die AGB müssen auch im Angebot dem Kunden vorliegen, wenn du dich darauf beziehst. Früher gab es die AGB auf der Rückseite bei Geschäftsbriefen. Manche legen es als einzelnes Schriftstück bei. Hast du keine AGB aufgeführt, gilt sowieso das BGB. In dem Angebot sollten auch Korrekturphasen und "Nachbesserung" auf Stundenbasis festgehalten werden. Ebenso werden Zahlungsziele festgelegt.
Da im Vertrag die Pflichten für beide Seiten gelten, hast du und dein Kunde "Sicherheit" was den Auftrag angeht. Streitigkeiten mal außen vor.
Am Ende des Angebots könntest du einfach eine Zeile einfügen mit der Auftragsbestätigung per Unterschrift. Eine Kopie verbleibt beim Kunden das andere geht an dich zurück.

Zum Urheberrecht: Hier gibt es neben dem UrhG selbst so viele Details... Ach wo soll man da Anfangen? Ich habe zu seiner Zeit einige kleine Seminare besucht, um mich grundlegend zu informieren. Hier mal nur ein paar Infos aus dem Bauch heraus. Die Nutzungsrechte müssen bereits im Angebot geklärt sein. Auf der Rechnung nützen sie rechtlich gar nichts. Hast du keine besonderen Nutzungsrechte ausgehandelt, gilt §31 Abs. 5:
Zitat:
Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

Die Herausgabe von Originaldaten/offenen Daten muss also immer Bestandteil des Auftrages sein, falls der Kunde meint, er habe sie ja bezahlt. Auch hier bestimmen die Nutzungsrechte den Preis. Wie man Nutzungsrechte berechnet findest du beim AGD (Link). Dort findest du interessante Lektüren auch zur Auftragsabwicklung. Die paar Euros wären gut investiert.

Anmerkung: Oft werden genau diese beiden Themen vernachlässigt und auf einfache Absprache per Telefon gesetzt, weil es bequemer ist und man schiss vor dem Kunden hat. Er könnte ja abspringen... könnte er. Kann er immer. Davon sollte man sich im Idealfall nicht beeindrucken lassen. Da ich selbst vor einigen Jahren selbständig tätig war, habe ich auch eine Vorstellung davon, dass es nicht immer einfach ist. Und viele kleinere Kunden stellen sich furchtbar dämlich an. Da es meine Zeit war, haben ich sie einfach aussortiert.

Der andere Teil ist die Versicherung und Vorsorge. Da gibt es einige brauchbare Broschüren bei der IHK. Ebenso wäre ein Gespräch mit einem Steuerberater sinnvoll.
 
 
Ähnliche Themen [Frage] zur Selbstständigkeit - Hilfe!
Beginne jetzt ne Umschulung
Beginne Ausbildung! Wie kann ich meinem Geldbeutel helfen???
Selbstständigkeit!
Der Weg in die Selbstständigkeit...
Der Weg zur Selbstständigkeit
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.