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Thema: Befristeter Vertrag als Reinzeichner vom 04.10.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Befristeter Vertrag als Reinzeichner
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roman.ch
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Verfasst Di 04.10.2011 13:31
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Befristeter Vertrag als Reinzeichner

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Hallo Leute,
ich bin Schweizer, lebe seit kurzem in Berlin und bin auf der Suche nach einer Anstellung als Mediengestalter/Reinzeichner. Bis ich etwas gefunden habe, überlege ich mir auch freiberuflich kleinere Aufträge zu erledigen (Meistens kleine gestalterische Arbeiten für Bekannte). Nun hat mich mein letzter Arbeitgeber aus der Schweiz gefragt, ob ich ihn für 3 Monate bei der Reinzeichnung eines Kataloges unterstützen könnte.

Meine Frage ist: Darf ich das Angebot annehmen und wie muss ich das beim Finanzamt darstellen? Muss ich wegen diesem einen, befristeten Vertrag gleich ein Kleingewerbe anmelden oder soll mich die Agentur für die Zeit anstellen (Vertrag) und ich gebe dem Finanzamt bescheid, wieviel ich verdient habe?

Eigentlich möchte ich ja irgendwo angestellt sein und nicht vollzeitig als Kleingewerbe arbeiten. Ich hab mich schon durch diverse Foren gelesen, aber keine passende Antwort zu meiner Situation gefunden. Oft habe ich auch gelesen, dass ein Mediengestalter gar nicht freiberuflich arbeiten darf?!?

Ich hoffe, dass vielleicht hier jemand ein paar Infos oder Erfahrungen aus einer ähnlichen Situation hat.

Vielen Dank und liebe Grüsse
Roman
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 04.10.2011 13:38
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du kannst jederzeit als mediengestalter selbstständig tätig sein. die frage ist nur ob gewerbetreibend oder freiberuflich. das hängt wiederum von dem ab was du anbieten möchtest... das entscheidet dann das finanzamt.

ein gewerbe (kleingewerbe gibt es nicht, nur die kleinunternehmerregelung) anmelden lohnt nicht dafür. einfacher wäre dich wieder einstellen zu lassen und ein gehalt zu beziehen (rentenversicherung usw.).
 
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roman.ch
Threadersteller

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Verfasst Mi 05.10.2011 11:38
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Vielen Dank für die Antwort Nefliete,

ich werde mich beim Finanzamt erkundigen was ich unternehmen muss. Die werden sicher die richtigen Antworten haben Betreff dieser befristeten Arbeit. Als Freiberufler möchte ich eher gestalterisch Tätig sein.

Gruss
Roman
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 05.10.2011 13:43
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das wäre natürlich der erste richtige schritt. Lächel

wichtig für den freiberufler wäre auf jeden fall die entwicklung von ideen allgemein als haupttätigkeit zu nehmen und nicht die umsetzung. den satzarbeit ist meistens bei dem finanzamt keine freiberufliche tätigkeit. der eigentlich entwicklungssprozess dagegen schon. so meine erfahrungen zumindest.
 
roman.ch
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Verfasst Mi 05.10.2011 14:33
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hmm ok, das heisst also, dass ich die Idee entwickeln kann aber nicht umsetzen darf Menno!

Eigentlich würde ich gleich alles machen wollen, denn das wäre am einfachsten. Naja, dann überleg ich mir das ganze nochmals und werde mich allenfalls doch als Kleinunternehmer anmelden müssen. Ob sich das bei den paar Arbeiten dann überhaupt lohnt muss ich schauen.

Danke aber für deine Tipps
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 05.10.2011 14:37
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das ist nur das was du dem finanzamt verkaufen musst damit du den freiberufler status bekommst. anbieten kannst du das natürlich. aber deine hauptaufgabe muss eben die ideenentwicklung, skribblen, recherche, beratung sein und nicht reinzeichnung. sonst musst du ein gewerbeanmelden, was weiter nicht schlimm ist. es macht kaum unterschied, außer vlt das du gewerbesteuer zahlen musst (3-5*balla balla*. aber anderes thema.

frag dennoch beim FA nach...
 
roman.ch
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Verfasst Do 06.10.2011 16:05
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so, ich war nun beim Finanzamt und hab mich dort erkundigt. Die waren übrigens sehr hilfsbereit und freundlich. In meiner Situation macht das Kleinunternehmen am meisten Sinn. Bis zu einem gewissen Umsatz im Jahr läuftt das ganze praktisch gleich wie beim Freiberufler. Jetzt kann ich aber Gestaltung und Reinzeichung und sonstigen Kram in Rechnung stellen. Ich muss diese einfach Ende Jahr abgeben und die Sache ist gegessen. Die Rechnen dann die Steuern aus. Für mich passt das so ganz gut. Jetzt gehts an die Arbeit Grins

Nochmals Danke für deine Hilfe Nefliete
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 06.10.2011 16:16
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na siehste mal...

du kannst eben bis 17.000 noch was einnehmen ohne das du die mwst ausweisen brauchst/darfst. auf der rechnung steht auch keine und somit kannst du auch keine mwst verrechnen...

viel spaß!
 
 
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