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Thema: Befristeter ARbeitsvertrag so okay? Einiges Fragen dazu. vom 13.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Befristeter ARbeitsvertrag so okay? Einiges Fragen dazu.
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naavv
Threadersteller

Dabei seit: 08.02.2005
Ort: Neustrelitz
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.07.2006 17:32
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Befristeter ARbeitsvertrag so okay? Einiges Fragen dazu.

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hallo ich war knapp 3 jahre lang azubi in dem unternehmen. prüfung bestanden am 6.7.2006. mir wurde ien befristeter arbeitsvertrag angeboten über 3 monate. habe ihn grad vor mir und bin ein bisschen entsetzt. manche stellen gefallen mit so nicht. hab dazu einige fragen.

1. was passiert mit den überstunden die ich als azubi sammelte?

2. passus im vertrag: "DIe regelmäßige arbeitszeit beträgt 40 stunden wöchentlich." ........ "Zehn überstunden pro monat werden nicht ausgeglichen. hmmmm, ist das so korrekt. ist es üblich das überstunden durch den entsprechenden bruttostundensatz ausgeglichen werden?

3. was passiert mit den nicht genommenen urlaubstagen als azubi? erhalte ich für die 3 monate auch noch zusätzlich 6 urlaubstage?

wäre schön wenn einer eine antwort hat. häng momentan ein bisschen in der luft. vielen dank schon mal im voraus.
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teufelchen
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Ort: -

Verfasst Fr 14.07.2006 06:44
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Re: Befristeter ARbeitsvertrag so okay? Einiges Fragen dazu.

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Der Arbeitsvertrag geht nur 3 Monate!! Das ist aber sehr kurz Au weia!

Konkret kann ich dir leider nichts sagen, aber ich kann dir meine Erfahrungen zu Punkt zwei schildern.

"Die regelmäßige arbeitszeit beträgt 40 stunden wöchentlich. Zehn Überstunden pro Monat werden nicht ausgeglichen."

Habe jetzt meine Stelle gewechselt und auch genau dieser Fall trifft auch bei mir zu.
Ich muss meine 40 Stunden wöchentlich ableisten, d.h. in der Regel 8 h täglich plus eben Überstunden, zehn Stück davon unentgeldlich. (Man hat aber auch evntl. betriebsintern die Möglichkeit diese "Abzufeiern")
Ich denke auch das genau dieser Punkt üblich ist! Menno!


Was mit deinen nicht genommenen Uraubstage passiert kann ich nicht genau sagen. Normal wäre es sicher sie dir zu übertragen. Aber ich denke das musst du mit deiner Firma intern regeln.
Ich denke mal wenn du Pech hast verfallen deine Überstunden die du als Azubi gesammelt hast. Menno!
Versuche hier einfach mal eine Lösung zu finden und mit deinem Chef zu sprechen. Lächel


Viel Erfolg Lächel
 
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 14.07.2006 09:06
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naja, sieh es positiv: alles über zehn überstunden pro monat scheint ja bezahlt zu werden.
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Bluegirl3112

Dabei seit: 24.03.2004
Ort: -
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 14.07.2006 10:30
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Glaube bei einem Vertrag von 3 Monaten sollte man nicht alles so streng nehmen. Weiß ja nicht ob du danach schon eine neue Stelle hast oder was du machst, aber eigentlich kannst du froh sein das die dich 3 Monate einstellen, da du dann glaub ich schon nen höheren Satz an Arbeitslosengeld erhälst!
Ich würde einfach mal den Chef nachfragen wie das so gemeint ist! Besteht denn die Möglichkeit nach diesen 3 Monaten noch länger da zu bleiben???
Ich konnte jetzt nach 2 Jahren wieder bei meiner Ausbildungsfirma anfangen! Lächel
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M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.07.2006 10:42
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ob das bei Mediengestaltern so üblich ist, kann ich nicht beurteilen, solche Verträge sind jedenfalls bei z.B.:leitenden Angestellten durchaus üblich.

Kommt halt dann darauf an, wie hoch Dein Gehalt dann ist , bzw. Dein kalkulierter Studenlohn inclusive der sicher ständig anfallenden 10 Überstunden.

Ist halt kein Arbeitsvertrag, der sich 100%tig an den Tarifvertrag hält.
Du musst halt irgendwie zufrieden damit sein oder eben auch nicht.
That's it


Zuletzt bearbeitet von M_a_x am Fr 14.07.2006 10:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 27313
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Ort: -

Verfasst Fr 14.07.2006 11:22
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zu1) Überstunden, die du als Auszubildender gesammelt hast, müssen nach tariflichen Bestimmungen ausbezahlt werden, sofern du nicht die Möglichkeit hattest diese abzubauen oder nicht freiwillig auf diese Möglichkeit verzichtet hast. Vereinbaren kann man natürlich auch eine einmalige Zahlung in beiderseitigem Einvernehmen oder vielleicht kann man auch vereinbaren, dass du deine Überstunden jetzt noch abbauen kannst, allerdings ist deine Arbeitszeit nun wertvoller, so dass das kaum ein Arbeitgeber vereinbaren wird.

zu2)Da es kein Vertrag ist, der sich auf den Tarifvertrag stützt ist alles verhandelbar. Was soll aber so ein Passus wie "10 Überstunden pro Monat werden nicht ausgeglichen"? Da kann man ja gleich die Regelarbeitszeit höher setzen. Bei 40 Stunden in 52 Wochen sind das 2080 Stunden pro Jahr (Urlaub und Feiertage nicht berücksichtigt, da diese sowieso bezahlt sind). 12 Monate x 10 Überstunden sind das 120 Überstunden im Jahr, 5,7 Prozent Mehrarbeit, zumindest mathematisch. Allerdings kannst du davon ausgehen, dass du real einen größeren Anteil als 5,7 % Mehrarbeit leistest. Die Wochenstunden sind fixe Zeiten, sprich wenn ein Feiertag ist Arbeites du nur 32 Stunden, bekommst aber 40 ausbezahlt. Die Überstunden konntest du aber an diesem Tag nicht leisten, deshalb verschieben sie sich diese auf einen anderen Tag (variabel). Sprich man kann nicht davon ausgehen, durchschnittlich 5,7% sondern eher 10% an einen Arbeitstag dranzuhängen. Verstehst du das so?

Überstunden werden tarifmäßig höher bezahlt und z.T. sind sie sogar steuerbefreit oder vergünstigt. Wie das im Einzelfalle aussieht ist Verhandlungssache. Deine 120 Stunden werden ja weder durch Geld noch durch Freizeit ausgeglichen. Darüber hinaus besteht offenbar keine Regelung, deshalb kannst du zumindest von einem anteilmäßigem Bruttolohn ausgehen. Ich denke, dass im Zweifel vor Gericht Dein Arbeitgeber nachträglich die tariflichen Zuschlagssätze zahlen müsste.

Angesichts der Tatsache, dass andere Leute, wie oben schon gesagt wurde, meist in leitender Position, wesentlich mehr Überstunden machen ist der Vertrag durchaus akzeptabel.

Andererseits sollte das Gehalt diese Mehrarbeit ein bißchen auffangen. Wenn man auf solche komischen Passi nicht hinweist und diese zumindest anspricht, steht im Anschlussvertrag nicht mehr 10 sondern 25 Überstunden pro Monat.

zu3) Du hast sogar im Nebenjob, also z.B. wenn du irgendwo kellnerst oder so, Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Urlaub steht dir in jedem Falle zu, das dürften 6 Tage sein. Anderslautende Vereinbarungen ohne besondere Begründung (Mediengestalter auf einem Kreuzfahrtschiff oder so ...) sind meines Wissens unwirksam.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 14.07.2006 11:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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