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Thema: BAB => Beantragung vom 20.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> BAB => Beantragung
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mojiito

Dabei seit: 11.06.2005
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Verfasst Mi 20.07.2005 14:30
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halt ich für quark. bab und wohgeld bekomste erst ab dem zeitpunkt der beantragung..nicht rückwirkend!
"ausprobieren" ist da ziemlich sensibel!

wo ist das problem..sie weiß doch alles...

- was verdienen die eltern brutto & netto (genau!)
- wohnt sie zu haus / wenn nicht, wann umziehen bzw. seit wann wohnt sie da
- ausbildungslohn
- leistungen (kindergeld etc.)

informieren, anrufen, vorbeigehen...nicht auf gut gflück *mal beantragen*
gebt doc hnicht so schwache tips... *balla balla*
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Invisible
Threadersteller

Dabei seit: 20.07.2005
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.07.2005 14:32
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Danke!

PS: Es ist Berufsschule. Sie hat gar keinen Lohn.


Zuletzt bearbeitet von Invisible am Mi 20.07.2005 14:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mojiito

Dabei seit: 11.06.2005
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Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.07.2005 14:35
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ja moment mal..was machtse denn eigentlich? kann das sein, daß du berufsvorbereitendes jahr oder berufskolleg mit ausbildung verwechselst??
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Invisible
Threadersteller

Dabei seit: 20.07.2005
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.07.2005 14:38
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Ich dachte ich hätts richtig ausgedrückt am anfang.

Also.

Sie will Erzieherin lernen. Um eine Ausbildung zur Erzieherin machen zu können, muss man 2 Jahre Berufsschule zur Sozialassistentin machen. UND UM DIESE 2 JAHRE GEHT ES.

Dafür muss sie weg.


PS: Soweit ich das weiss, ist das ja eine ausserbetriebliche Ausbildung, die ebenfalls unter BAB fällt.


Zuletzt bearbeitet von Invisible am Mi 20.07.2005 14:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Franschi

Dabei seit: 19.09.2003
Ort: Hessen / FFM
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.07.2005 14:51
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mojiito hat geschrieben:
halt ich für quark. bab und wohgeld bekomste erst ab dem zeitpunkt der beantragung..nicht rückwirkend!


ich habs rückwirkend bekommen damals.
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Invisible
Threadersteller

Dabei seit: 20.07.2005
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.07.2005 14:52
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wenn du mitte november beantragst, bekommst du rückwirkend ab 1. nov. gezahlt. aber nicht z.b. ab 01.10., wenn du dann erst mitte nov. beantragst, hast du für den einen monat pech gehabt.
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npunkt

Dabei seit: 13.10.2004
Ort: Ruhrpott
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.07.2005 14:56
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Invisible hat geschrieben:
Ich dachte ich hätts richtig ausgedrückt am anfang.

Also.

Sie will Erzieherin lernen. Um eine Ausbildung zur Erzieherin machen zu können, muss man 2 Jahre Berufsschule zur Sozialassistentin machen. UND UM DIESE 2 JAHRE GEHT ES.

Dafür muss sie weg.


PS: Soweit ich das weiss, ist das ja eine ausserbetriebliche Ausbildung, die ebenfalls unter BAB fällt.


also nochmal. wenn sie eine reine schulische ausbildung macht, wie z.b. auch die zum gta gibbet bafög, wenns das dann gibt. schülerbafög, um genau zu sein. hatte ich aber schön geschrieben. aber das können die ihr dann auch in der schule saen. bei uns sind sie sogar damals rumgelaufen und haben das mit den anträgen gereglt (habe 2 jährige ausbildung zur gta gemacht)
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