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Thema: ausfallhonorar vom 11.11.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> ausfallhonorar
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Autor Nachricht
dpiet80
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2005
Ort: kölle
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 12.11.2005 12:23
Titel

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wie die geschichte ausgeht interessiert mich auch sehr *zwinker*

wenn's was gibt sag ich bescheid.
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Harakiri

Dabei seit: 24.10.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 12.11.2005 12:29
Titel

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Hallo,

also normalerweise sieht das so aus:
Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme.
War die Leistung und Gegenleistung formuliert, ist der Vertrag
auch wennn er nicht schriftlich niedergelegt wurde gültig.

War die Gegenleistung nicht definiert, man kann aber annehmen
es ist eine Leistung, die normalerweise bezahlt wird,
so muss Sie in einem "angemessenen Rahmen" entlohnt werden.

Jetzt nur noch ein kleines Problem : Quod erat demonstandum (angeb+klugscheiß)
Also, kannst du es nicht beweisen, was halt bei mündlichen Absprachen
schwierig sein wird, kannst du auch noch so viel recht haben,
du wirst kein Recht bekommen.

Geht es wirklich um viel Geld, so laß dich doch bitte von einen echten
Anwalt beraten (was natürlich niemals nicht heißen sollte, dass das hier
rechtverbindlich, wahr oder überhaupt in entferntesten Sinne eine
Rechtsberatung war). Wenn dieser Anwalt Wert auf Neukunden legt,
so wird dich die erste Beratung auch nichts kosten (nachfragen nach einer
nicht rechtsverbindlchen Aussage).


Viele Grüße

harakiri
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 12.11.2005 13:34
Titel

Re: ausfallhonorar

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dpiet80 hat geschrieben:

dass hier im forum immer gerne unqualifiziert drauf los gequasselt wird, das beobachtet man ja öfter.
also, was soll der kommentar wenn du keine ahnung hast worum es geht?

Hübsch, wie du deine eigene Fragestellung beschreibst.
Aber genau aus diesem unqualifiziert drauf los Gequasseltem
ergibt sich mein Wissensstand und darauf aufbauend dann mein
dazu geschriebener Kommentar.
So antworte ich aus meiner Sicht auf das was du selber hier darstellt.

dpiet80 hat geschrieben:

lieber erstmal nen dummen spruch ablassen. alles klar.

Ich bezeichne meine Kommentare nicht als dummen Spruch,
ausser ich habe sie so gekennzeichnet...

Was möchte der arme Dominik denn hier gerne lesen?
Abhandlungen über Strafprozesse in ähnliche Fällen, wo die bösen
Ex-Auftraggeber zu Zahlung von Ausfallhonorarsummen in
Millionenhöhe zuzüglich sieben Jahre Verbannung und Kerker
verurteilt wurden? Tipps über Anwälte, die solche Auftraggeber
vor Gericht vierteilen, zerfleischen und unter dem Beifall der
Geschworenen den Kadaver der Meute zum Fraß vorwerfen?
Junge, in welcher Welt lebst du eigentlich?
Kauf dir dafür lieber ein paar Groschenromane, wo das Gute dieser
Welt letztendlich die Oberhand behält und siegt.

dpiet80 hat geschrieben:

es war in der tat ein größerer auftrag. es ging u.a. um briefbogen und
visitenkarte, aber auch um eine patientenbroschüre sowie ein info-folder.

Entschuldige, aber auch jetzt bin ich fast geneigt zu fragen,
was ihr denn ab morgen Nachmittag machen wolltet...?
Ergäbe für mich jedenfalls immer noch keinen Grund einen weiteren
Auftrag abzulehnen. Oder worauf wollt ihr einen Anspruch auf das
Geltendmachen eines Ausfallhonorars begründen.
Was seid ihr? Eine Mediengestalter-Grafiker-Design-Agentur oder ein
Nebenbei-und-nach-der-Schule-basteln-wir-was-Kollektiv?
Dann würde ich das mit den zwei-Aufträgen-fast-gleichzeitig-nicht-schaffbar
vielleicht ja noch verstehen.

dpiet80 hat geschrieben:

wie auch immer, danke für die antworten, wir haben jetzt nen plan.

Eine Bitte: Behaltet ihn für euch!

gtz hat geschrieben:
frank hat geschrieben:

Quota

das heisst IOTA. oder QUÄNTCHEN.

Welch ein Unglück! Asche auf mein Haupt.
Erwischt vom alten Erbsenzähler!

...und wollen wir jetzt noch darüber diskutieren,
dass es dann JOTA geschrieben wird oder gleich
einen neuen Thread aufmachen...
Zitat:
Wahrig Deutsche Rechtschreibung
Jo|ta = Io|ta n. 9
1. griech. Buchstabe, Zeichen: ι Ι;
2. übertr.: Kleinigkeit; kein Jota davon abweichen:
nicht das Geringste; um kein Jota besser: um nichts besser
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 12.11.2005 17:40
Titel

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Jungs und Mädels, verzettel euch doch nicht in Erbesenzählerei. Ich erwähn ja auch nicht, dass es "Quod erat demonstrandum" heißt. *zwinker*

Wenn der Threadersteller meint, er muss dafür einen andere Auftrag ablehen, ist es doch sein Bier. Vielleicht hat ja ein anderer aus dem Forum von profitiert. *zwinker* Lächel

Also, jetzt lasst mal gut sein. Man hat seine Meinung kundgetan und damit ist doch gut.
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dpiet80
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2005
Ort: kölle
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 12.11.2005 19:39
Titel

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Nimroy hat geschrieben:

Vielleicht hat ja ein anderer aus dem Forum von profitiert. *zwinker* Lächel


vielleicht. frank bestimmt nicht, der hat ja im moment scheinbar so wenig zu tun, dass er hier richtig ausführlich seine meinung kundtun kann, die keinen interessiert. aber danke, liest sich nett *ha ha*

wie auch immer, die meinungen gehen ja hier sehr weit auseinander von "eigenes pech" bis "kann man sich komplett erstatten lassen" hab ich bis heute alles gehört bzw. gelesen.

ich denk wir machen daraus n mittelding.

danke für die antworten!
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ulmer_hocker
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 13.11.2005 21:54
Titel

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Die unterschiedlichsten Aussagen kommen dadurch zustande das in unserer Branche vom „Volllaien“ bis zum „Vollprofi“ alles vertreten ist.

Die Formulierungen lassen viel Platz für Spekulationen, und das weder im Vertrag noch in den AGB eine Regelung zum Thema vorhanden ist, lässt auf nicht sonderlich durchdachtes handeln schliessen.

Nix für ungut.
 
 
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