mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 01:47 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Ausbildungsvertrag mitten im 2. Lehrjahr kündigen? vom 23.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Ausbildungsvertrag mitten im 2. Lehrjahr kündigen?
Autor Nachricht
mozilla
Threadersteller

Dabei seit: 13.05.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 23.09.2006 19:34
Titel

Ausbildungsvertrag mitten im 2. Lehrjahr kündigen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hey, vielleicht kann mir jemand helfen?!
Bin seit 01.09.06 im zweiten Lehrjahr als Mediengestalterin in´ner kleinen Druckerei in Dresden. Die Firma
geht aber immer weiter den Bach runter. Von anfangs ca. 13 Leuten sind nur noch 7 da und 2 weitere werden wahrscheinlich bald kündigen. Liegt an den schlechten Arbeitsverhältnissen, späte und geringe Lohnzahlung,....
Jetzt glaub ich, dass ich wahrscheinlich nicht mehr mein zweites Lehrjahr dort voll bekomme. Weil auch keine neuen Mitarbeiter eingestellt werden. Kann ich jetzt ohne weiteres einfach kündigen? Wie lange habe ich Kündigungsfrist?
Muss ich irgendetwas beachten, wenn ich´nen neuen Ausbildungsvertrag bei einer neuen Firma unterschreibe?

Danke schon mal * Ja, ja, ja... *
  View user's profile Private Nachricht senden
charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 23.09.2006 19:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ruf deine Handelskammer an. Die sind dafür da dir zu helfen, zwischen dir und deinem Chef zu vermitteln und/oder helfen dir auch einen neuen Ausbildungsbetrieb zu suchen und zu finden.

Deine Kündigungsfrist steht in deinem Ausbildungsvertrag. Diesen zu kündigen bedarf es aber schon mehr als nur "ich hab keinen Bock mehr auf die Firma".


Zuletzt bearbeitet von charon am Sa 23.09.2006 20:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Angel_mona

Dabei seit: 23.09.2006
Ort: Wedel (bei Hamburg)
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 23.09.2006 20:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich habe dieses Thema gerade in der Berufsschule (ich mache eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten):

BBiG (Berufsbildungsgesetz vom 23.März 2005 -nicht amtliche Veröffentlichung-
(das ist die, die wir im Unterricht bekommen haben)

Dieses Gesetz gilt für die Berufsausbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen.

(es gibt noch ein paar andere Ausnahmen, aber auf den Beruf des Mediengestalters treffen diese nicht zu)

Jedenfalls steht dort in § 22 (Kündigung) Abs. 2, ich zitiere:

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. von Auszubildende mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen,

Abs. 3 sagt ausserdem:

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.


Sollte in deinem Vertrag etwas anderes stehen, musst du dich natürlich daran halten.

Falls dein Arbeitgeber und du euch so einigen könnt, ist es generell kein Problem, das Berufsausbildungsverhältnis zu beenden.

Nur kannst du natürlich nicht sagen : Ich möchte diesen Beruf nicht mehr ausüben, aber gehst zum nächsten um weiterzumachen, falls dein dann ehemaliger Chef das mitbekommen würde, könnte er dich auf Schadensersatz verklagen wegen der ihm angefallenen Kosten Lächel

nur als tipp hoffe, dass hat dir etwas geholfen!!!

lg

Mona
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen ausbildungsvertrag kündigen
Ausbildungsvertrag Mediengestalter 1. Lehrjahr nur 320EUR
Akut - Kündigen oder kündigen lassen?
Ausbildungsvertrag
Ausbildungsstelle mitten im Jahr wechseln?
Ausbildungsvertrag Formular
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.