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Thema: Ausbildungsgehalt trotz Übernahme vom 12.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Ausbildungsgehalt trotz Übernahme
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devilfish
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Verfasst So 15.07.2007 13:07
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nee, nee, nee ... ich glaube da verdrehst du jetzt was.
es geht darum, dass er nicht ohne weiteres einfach mein azubigehalt weiterzahlen kann.
nach ende der ausbildung muss neu verhandelt werden, weil es sich um neuen vertrag handelt, dessen grundlage nicht der jetzt aufgelöste ausbildungsvertrag sein kann. daher spreche ich von einem angemessenerem "non-azubi" gehalt.
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c_writer
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Verfasst So 15.07.2007 14:35
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devilfish hat geschrieben:
nee, nee, nee ... ich glaube da verdrehst du jetzt was.


Neeneenee, ich glaube Du verstehst nicht. *zwinker*

Zitat:

es geht darum, dass er nicht ohne weiteres einfach mein azubigehalt weiterzahlen kann.
nach ende der ausbildung muss neu verhandelt werden, weil es sich um neuen vertrag handelt, dessen grundlage nicht der jetzt aufgelöste ausbildungsvertrag sein kann. daher spreche ich von einem angemessenerem "non-azubi" gehalt.


Eben. Und bei diesem "angemessenerem "non-azubi" gehalt" kannst Du Dich nicht auf die Paragraphen des Berufsbildungsgesetzes berufen, die gelten eben fü ein "Azubi-Gehalt", nicht für ein "non-azubi gehalt".

c_writer
 
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devilfish
Threadersteller

Dabei seit: 18.08.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.07.2007 14:54
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richtig, kann ich nicht! korrekterweise haben die nichts mit dem neuen gehalt zu tun, ABER

sie schaffen die grundlage, um festzustellen, dass:
1. ab dem zeitpunkt des bestehens der prüfung der vertrag, d.h. die alte entlohnung so nicht mehr gültig ist,
2. man bei nahtloser weiterbeschäftigung einen unbefristeten vertrag hat.

das sind die zwei punkte, die meinem chef nicht bewusst sind.
die paragraphen brauche ich deshalb, damit er versteht, dass er mir nicht einfach das azubigehalt weiter zahlen kann, ohne neu mit mir verhandelt zu haben. ergo, wette gewonnen. * Mmmh, lecker... *

in welcher form genau jetzt "angemessen" zu deklinieren ist, darum ging es nicht.
soweit ich weiß, gibt es leider auch keinen mindestlohn für MG ... * Wo bin ich? *


Zuletzt bearbeitet von devilfish am So 15.07.2007 15:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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