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Thema: Arbeitszeugnis-ChefBehauptetTätigkeitNichtAufführenZuDürfen! vom 08.09.2011


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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Do 08.09.2011 21:48
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Ansonsten schriftlich.
Sowas nervt nähmlich nur, da hinterher zu laufen.
Mal dezent auf die Fristen hinweisen *zwinker*
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eshaaeri
Threadersteller

Dabei seit: 11.03.2007
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 08.09.2011 21:52
Titel

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Wie sind denn die Fristen?
Dann nehm ich das natürlich gerne mit auf! *zwinker*
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.09.2011 22:00
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Frist war missverständlich ausgedrückt.
Normal sollte man als Arbeitgeber das Zeugnis mit dem Tag des Ausscheidens erhalten.
Allerdings drückt sich der Gesetzgeber ja gerne schwamig aus. Es soll kein unverhältnismäßiger Zeitraum dazwischen liegen.
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