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Verfasst Do 08.09.2011 22:00 Titel
Frist war missverständlich ausgedrückt.
Normal sollte man als Arbeitgeber das Zeugnis mit dem Tag des Ausscheidens erhalten.
Allerdings drückt sich der Gesetzgeber ja gerne schwamig aus. Es soll kein unverhältnismäßiger Zeitraum dazwischen liegen.
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